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Der Europäische Bürgerbeauftragte informiert die EU-Bürger über ihre Rechte
Press release no. 20/2001 - Date Tuesday | 30 October 2001
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob Söderman, hat heute den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis auf seiner Webseite veröffentlicht. Das Europäische Parlament stimmte diesem Kodex auf seiner Plenarsitzung am 6. September 2001 zu.
Der Kodex fördert das Grundrecht auf gute Verwaltung, das in Artikel 41 der in Nizza verabschiedeten Charta der Grundrechte niedergelegt ist. „In seiner Entschliessung vom 6. September hat das Parlament mich beauftragt, den Kodex für gute Verwaltungspraxis bei meinen Bemühungen zur Bekämpfung möglicher Missstände in der Verwaltung der EU anzuwenden. Ich halte es für billig, ihn zur Orientierung und zur Information sowohl der Bürger wie der Bediensteten der EU zu veröffentlichen."
„Ich hege nunmehr die Hoffnung, dass das Parlament eine rechtliche Initiative ergreifen und die Kommission ersuchen wird, einen Entwurf für eine auf diesen Kodex gestützte Verordnung über gute Verwaltungspraxis vorzubereiten", sagte Herr Söderman. „Eine solche Rechtsvorschrift würde einen grossen Schritt hin zu einer wahren Bürgerschaft darstellen und der Europäischen Union insgesamt zum Vorteil gereichen."
Der Kodex ist in allen 11 Sprachen verfügbar. Er stützt sich auf die Rechtsprechung der Gerichte der Gemeinschaft und die besten Verwaltungsrechte der Mitgliedstaaten. „Ich freue mich, sagen zu können, dass man nun überall in der EU vernünftige Beispiele für Vorschriften über gute Verwaltungspraxis finden kann, wobei die neuesten Vorschriften in Spanien, Portugal und Frankreich erlassen wurden. Es scheint, dass alle Europäer erwarten, dass die Verwaltung dazu da ist, den Bürgern zu dienen - und nicht umgekehrt", schloss Herr Söderman.
Der Kodex ist unter folgender Adresse abegrufen werden:
http://www.ombudsman.europa.eu/code/de/default.htm
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Hauptrechtsberater Olivier Verheecke, Tel. +32 (0)2 284 20 03.
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