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Rat gibt nach Intervention des Bürgerbeauftragten Dokumente an Statewatch frei
Press release no. 16/2001 - Date Monday | 23 July 2001
Der Rat hat eingewilligt, Statewatch, einer im Vereinigten Königreich basierten Gruppierung, welche die Einhaltung der Grundfreiheiten in der Europäischen Union überwacht, Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt im Anschluss an einen Empfehlungsentwurf des Europäischen Bürgerbeauftragten, Jacob Söderman, im März diesen Jahres. Die betroffenen Dokumente sind die Tagesordnungen der "Gruppe Hoher Beamter" und der "EU-US Task Force". Herr Söderman unterstrich die Bedeutung, Europäischen Bürgern den größtmöglichen Zugang zur Information zu gewähren, und die Regeln hinsichtlich dem Recht auf Zugang zu Dokumenten einzuhalten.
Statewatch hat seine Zufriedenheit mit dem Ergebnis zum Ausdruck gebracht.
Einzelheiten zum FallDer Beschwerdeführer beschwerte sich im Juli 2000 beim Bürgerbeauftragten, nachdem der Rat ihm den Zugang zu den Tagesordnungen der "Gruppe Hoher Beamter" und der "EU-US Task Force" verweigert hatte. Der Rat behauptete, dass die Dokumente nicht "dem Rat vorliegen" würden. Sie würden dem Generalsekretariat des Rates vorliegen, einem Organ, das vom Rat "differiere". Beamte des Generalsekretariats würden Kopien für ihre Arbeit halten, aber diese würden nicht systematisch in den Archiven des Rates registriert bzw. abgelegt. Aus diesem Grunde, behauptete der Rat, würden diese Dokumente nicht von den Regeln zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten erfasst werden (Beschluss des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten 93/731/EG).
Der Bürgerbeauftragte wies das Argument des Rates zurück, dass dessen Generalsekretariat ein separates Organ sei. Keinerlei Bestimmung im Vertrag bzw. in der Rechtsprechung würde darauf hindeuten. Deshalb seien Dokumente, die dem Generalsekretariat des Rates vorlägen auch Dokumente, die "dem Rat vorlägen", und die Regeln zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten würden Anwendung finden. Der Bürgerbeauftragte bestand ebenso darauf, dass das Ziel des Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten es sei, Bürgern den größtmöglichen Zugang zur Information zu ermöglichen. Dieses Ziel würde nicht erreicht werden, falls der Rat den Zugang zu Dokumenten verweigern würde mit der Behauptung, sie würden dem Generalsekretariat vorliegen.
Der Bürgerbeauftragte erstellte einen Empfehlungsentwurf im März 2001, in welchem er den Rat aufforderte, die Tagesordnungen vor dem 30. Juni 2001 freizugeben, es sei denn eine bzw. mehrere der Ausnahmen in dessen Regeln zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (siehe Artikel 4 des Ratsbeschlusses 93/731/EG) würde Anwendung finden. Der Rat prüfte erneut seine ursprüngliche Entscheidung und hat dem Beschwerdeführer Zugang zu den angeforderten Dokumenten ermöglicht.
Die Entscheidung finden Sie im Internet unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/000916.htm
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, Tel. +33 (0) 3 88 17 24 23.
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