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Bürgerbeauftragter schreitet gegen Geheimhaltung beim Rat ein
Press release no. 6/2001 - Date Tuesday | 13 March 2001
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat den Rat der Europäischen Union dafür kritisiert, dass er es unterlassen habe, die Vorschriften über das Recht auf Zugang zu Dokumenten zu beachten. Der Bürgerbeauftragte hat im Anschluss an zwei Beschwerden von Statewatch, einer sich für Offenheit und Transparenz einsetzenden Organisation aus dem Vereinigten Königreich, zwei Empfehlungsentwürfe vorgelegt.
Die erste Beschwerde betraf die Weigerung des Rates, Zugang zu bestimmten Dokumenten der "Senior Level Group" und der "EU-US Task Force" zu gewähren. Der Rat hatte ursprünglich argumentiert, diese Dokumente könnten nicht als Dokumente des Rates betrachtet werden, da sie nicht unter dessen alleiniger Verantwortung entstanden seien. Nachdem der Bürgerbeauftragte dieses Argument im Juni 1998 zurückgewiesen hatte, stellte sich der Rat auf den Standpunkt, dass die fraglichen Dokumente sich nicht in seinen Händen, sondern lediglich in denen seines Generalsekretariats befänden. Der Rat behauptete, dass die Dokumente somit nicht von seinen Vorschriften über Zugang zu Dokumenten erfasst würden.
Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass die vom Rat eingenommene Haltung unrichtig ist. Seines Erachtens kann das Generalsekretariat des Rates nicht als eine separate Einrichtung aufgefasst werden. Es ist Teil des Rates. Der Bürgerbeauftragte hat daher einen Empfehlungsentwurf vorgelegt, in dem er den Rat ersucht, den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zu den genannten Dokumenten neu zu prüfen.
Die zweite von Statewatch vorgelegte Beschwerde betraf den Umstand, dass der Rat es unterlassen hatte, (1) Zugang zu bestimmten Dokumenten zu gewähren, die bestimmten seiner Treffen vorgelegt worden waren, und (2) eine Liste all derjenigen Dokumente zu führen, die diesen Treffen vorgelegt worden sind. Eines der fraglichen Treffen betraf die polizeiliche Zusammenarbeit hinsichtlich der Frage des Abhörens von Telefongesprächen. Die betroffenen Dokumente wurden in der Tagesordnung für die Treffen als Raumdokumente, Non-papers, Dokumente für Treffen, SN-Dokumente (Dokumente ohne Nummer) u.ä. bezeichnet. Der Rat machte geltend, dass angesichts ihrer vorübergehenden oder vorbereitenden Natur nicht alle dieser Dokumente in das Dokumentenregister aufgenommen und den Bürgern zugänglich gemacht werden müssten.
Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass der Grundsatz der Offenheit den Rat dazu verpflichtet, Zugang zu all den Dokumenten zu gewähren, die er berücksichtigt hat, es sei denn, dass spezifische und triftige Gründe für die Verweigerung des Zugangs angeführt würden. Ein solcher Zugang ist jedoch nur dann möglich, wenn die Bürger wissen oder in Erfahrung bringen können, welche Dokumente vom Rat berücksichtigt worden sind. Der Rat sollte daher eine Liste aller dieser Dokumente führen. In seinem Empfehlungsentwurf ersucht der Bürgerbeauftragte den Rat, den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zu den Dokumenten neu zu prüfen. Er macht außerdem geltend, dass der Rat eine Liste mit all den Dokumenten, die Treffen des Rates vorgelegt werden, aufstellen und den Bürgern zugänglich machen sollte.
Die Empfehlungsentwürfe finden Sie im Internet an folgender
Stelle:
http://www.ombudsman.europa.eu/recommen/en/000916.htm
und
http://www.ombudsman.europa.eu/recommen/en/000917.htm
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, tel. +33 (0) 3 88 17 24 23.
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