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Grundrechte müssen gewahrt werden, sagt der Bürgerbeauftragte

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, sagte heute dass das wahren der Grundrechte für den neuen Verfassungsvertrag eine eindeutige Priorität darstellt. In seiner programmatischen Rede bei einem Seminar über Bürgerrechte in Brüssel, sagte der Bürgerbeauftragte "der beste Schritt in Richtung Fortschritt wäre der Union den Beitritt an internationale Menschenrechtskonventionen zu ermöglichen, und die Grundrechtcharta der EU verbindlich zu machen, wo immer EU Recht angewendet wird".

Nach dem Bürgerbeauftragten, sollte der Verfassungsvertrag diese Rechte in einer Weise darlegen die für die Bürger klar und zugänglich ist.

Außerdem bestand der Bürgerbeauftragte darauf dass die Rechtsmittel im Falle einer Gesetzesmissachtung im Verfassungsvertrag klar festgesetzt werden. Diese Rechtsmittel sollten auf allen Ebenen der EU sowohl Gerichtliche als auch Außergerichtliche Verfahren vorsehen, wie z.b. vor einem Bürgerbeauftragten oder einem Petitionsausschuss.

Zum Abschluss sagte der Bürgerbeauftragte: "Bürger möchten das auf allen Ebenen der EU, Gemeinschaftsrecht und Grundrechte richtig angewendet bzw. geachtet werden. Die zur Verfügung stehende Rechtsmittel sollten es dem Bürger so leicht machen wie nur möglich Gerechtigkeit zu erfahren."

Hintergrundinformation

Der Europäische Konvent entwirft zur Zeit, einen Verfassungsvertrag für die EU. Der Europäische Bürgerbeauftragte ist Beobachter bei diesem Konvent.

Der Bürgerbeauftragte sprach in einem Seminar des Europäischen Forums für Bürgerberatungsdienst, "Seminar über 3 A um die EU den Bürgern näher zu bringen".

 

Um die Rede des Bürgerbeauftragten zu lesen, besuchen Sie bitte folgende Adresse im Internet:
http://www.ombudsman.europa.eu/activities/speech.faces/en/282/html.bookmark 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Rosita AGNEW, Pressebeauftragte, Tel: 00 33 3 88 17 24 08.

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