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Europäischer Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerde über möglichen Rassismus bei Einstellungen in Gemeinschaftsorgane

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat eingewilligt, eine Beschwerde hinsichtlich möglichen Rassismus bei Einstellungen in Gemeinschaftsorgane und -institutionen zu untersuchen. Der Beschwerdeführer - ein niederländischer Staatsbürger - wies darauf hin, dass obwohl mehr als 30 Millionen Menschen, die einer ethnischen Minderheit abstammen, in der EU leben, kaum jemand von innerhalb der Europäischen Gemeinschaften angestellt ist. Er fragte den Bürgerbeauftragten, "ob es für Sie als Bürgerbeauftragten der Europäischen Union möglich ist, eine Untersuchung einzuleiten, so dass die Europäer erfahren könnten, ob Rassismus der Grund für diese Ausgrenzung ist?".

Als Antwort hat der Bürgerbeauftragte die Europäische Kommission aufgefordert, vor dem 31. Oktober 2001 Statistiken zur Verteilung von EU-Bürgern, die ethnischen Minderheiten abstammen sowie die Verteilung von Beamten und sonstigen Bediensteten in den Europäischen Gemeinschaften, die ethnischen Minderheiten abstammen, einzureichen.

Einzelheiten zum Fall

Am 16. Mai 2001 legte der Bürger seine Beschwerde dem Bürgerbeauftragten vor. Darin wies er darauf hin, dass 30 Millionen Bürger, die einer ethnischen Minderheit abstammen, in der EU leben, aber kaum jemand von ihnen in den EU-Organen angestellt ist. Er unterstrich, dass in den Vereinigten Staaten, ethnische Minderheiten in allen Regierungsstrukturen eingebunden sind.

Wahrung der Rechte der Charta von Nizza

In der Grundrechtscharta von Nizza wird jedem das Recht auf Arbeit (Artikel 15) zuerkannt; Diskriminierung - wegen der Rasse, der Hautfarbe und ethnischer Herkunft u.a. - ist verboten (Artikel 21). Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission proklamierten die Grundrechtscharta auf dem Gipfel von Nizza vom 7. Dezember 2000.

Eine mangelnde Beachtung der in der Charta enthaltenen Rechte seitens eines Gemeinschaftsorgans oder -institution kann einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen. Dem Europäischen Bürgerbeauftragten obliegt die Pflicht, Beschwerden von Europäischen Bürgern zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Gemeinschaftsorgane und -institutionen zu untersuchen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, Tel. +33 (0) 3 88 17 23 84.

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