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Ombudsfrau: Kommission muss auf Anschuldigungen wegen unfairer Steuervorteile für vier spanische Fußballclubs reagieren

Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat die Europäische Kommission am Montag, 16. Dezember 2013, aufgefordert, ihre Entscheidung über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen mutmaßlicher unfairer Steuervorteile für einige spanische Fußballclubs nicht länger zu verzögern. Zuvor hatten sich Investoren anderer europäischer Fussballclubs beschwert, die Untätigkeit der Kommission in diesem Fall könnte damit zusammenhängen, dass der verantwortliche Kommissar einen der betroffenen Fußballclubs unterstützt. Außerdem sei er Minister in der spanischen Regierung gewesen, die seinerzeit die Steuervorteile verabschiedete.

Nachdem die Empfehlung der Ombudsfrau am 16. Dezember 2013  in der Kommission einging, kontaktierte der Kabinettschef des Kommissars das Büro der Ombudsfrau und teilte mit, die Entscheidung, in diesem Fall eine formelle Untersuchung gegen Spanien zu eröffnen, stehe auf der Tagesordnung des Kommissions-Kollegiums für den 18. Dezember 2013.

Emily O'Reilly erklärte: "Die Kommission hat diese Beschwerde vier Jahre lang nicht bearbeitet. Das ist nicht nur schlechte Verwaltung, für die europäische Öffentlichkeit kann es angesichts der starken Verbindungen des Kommissars zu einem der Fußballclubs auch nach einem Interessenskonflikt aussehen. Meine Untersuchung betraf nicht die Anschuldigungen, dass Staatsbeihilferegeln verletzt wurden. Ich vertraue darauf, dass die Kommission morgen darüber entscheiden wird, ob sie eine Untersuchung einleitet, um die Fakten klarzustellen und Verdächtigungen zu zerstreuen."

Die Steuervorteile liegen bei mehreren Milliarden Euro

Der Beschwerdeführer vertritt Investoren verschiedener europäischer Fußballclubs. Er beschwerte sich 2009 bei der Kommission, Spanien verletze die EU-Regeln über staatliche Beihilfen, indem es vier spanischen Fußballclubs unfaire Steuervorteile gewähre. Ihm zufolge liegen diese Vorteile bei mehreren Milliarden Euro. Er wies auch darauf hin, dass Spanien diese Steuervorteile in Zeiten gewähre, in denen es hunderte von Milliarden Euro von Steuerzahlern der Eurozone fordere.

Normalerweise hat die Kommission zwölf Monate, um über die Eröffnung von Vertragsverletzungsverfahren zu entscheiden. In diesem Fall verstrichen vier Jahre ohne Entscheidung. Die Kommission akzeptierte im September 2013 einen Vorschlag der Ombudsfrau für eine einvernehmliche Lösung. Sie handelte jedoch nicht danach und gab auch keine überzeugenden Gründe an, warum sie keine Entscheidung traf.

Die Zusammenfassung der Empfehlung finden Sie unter: http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/correspondence.faces/en/52874/html.bookmark

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