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Bürgerbeauftragter kritisiert Kommission für unvernünftiges Handeln im Rahmen einer Zuschussvereinbarung

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat die Europäische Kommission wegen unvernünftigem Handeln im Rahmen einer Zuschussvereinbarung mit einer Europäischen Umweltorganisation kritisiert. Der Bürgerbeauftragte kam zu dem Ergebnis, dass es der Kommission nicht gelungen war, eine "kohärente und vernünftige Begründung" für eine Kürzung des Zuschusses des Beschwerdeführers um 30 000 € vorzulegen.

Der Beschwerdeführer - "European Environmental Bureau" (EEB) - hatte 1999 eine Zuschussvereinbarung mit der Kommission. Auf Rat seiner Rechnungsprüfer bildete er eine Reservefonds, wobei er Mitgliederbeiträge benutzte. Die Kommission beschloss, den Zuschuss um die Höhe dieses Fonds zu kürzen.

Der Beschwerdeführer war der Meinung, dass es nicht den Prinzipien guter Verwaltung entspräche, dass die Kommission Organisationen, die sie unterstützt, dazu zwänge, ohne finanzielle Reserven zu arbeiten. Die Kommission vertrat die Meinung, dass der Vertrag keine rechtliche Grundlage für EEBs Forderung, einen Reservefond aufzubauen, geboten habe.

Da der Beschwerdeführer auf Anweisung seiner Rechnungsprüfer im Hinblick auf eine wirtschaftliche Haushaltsführung gehandelt hat, und da dazu keine Zuschüsse der Kommission benutzt wurden, kam der Bürgerbeauftragte zu dem Ergebnis, dass die Kommission unvernünftig gehandelt hatte.

 

Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten kann unter folgender Adresse auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten gefunden werden:
http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/011165.htm

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Maria Engleson, Justitiarin, Tel. +33 (0) 3 88 17 24 02.

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