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Ombudsmann: Kommission bestätigt Fehler bei Fischerei-Fangquoten für Kabeljau

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat das Eingeständnis der Europäischen Kommission begrüßt, einen Verwaltungsfehler bei Fischerei-Fangquoten für West-Schottland begangen zu haben. Der Ombudsmann erhielt einen entsprechenden Brief der neuen Kommissarin für Maritime Angelegenheiten und Fischerei, Maria Damanakis, in dem sie die bisherige Position der Kommission in der Untersuchung revidierte.

Die Untersuchung des Ombudsmannes beruhte auf einer Beschwerde eines schottischen Fischerei-Verbandes. Er kam zu dem Schluss, dass die Kommission fälschlicherweise die Daten zweier Spalten in einer Tabelle vertauscht hatte, die als Basis für Fangquoten für 2007 diente. Dieser Fehler führte zu einer 10%igen Verringerung der zugeteilten Fangtage für bestimmte Schiffs-Kategorien in West-Schottland.

Diamandouros erklärte: "Ich bin der neuen Kommissarin dankbar, dass sie den Fehler in diesem Fall eingestanden hat. Fehler passieren in jeder Verwaltung. Eine gute Verwaltung gibt Fehler zu, korrigiert sie, wenn möglich, und stellt sicher, dass sie nicht wieder vorkommen. Die Kommissarin muss für ihre Vorbildfunktion gelobt werden."

Verwaltungsfehler führte zu Verringerung der Fangtage in West-Schottland

Jedes Jahr verabschiedet der Rat der Europäischen Union einen Fischereiplan für die EU-Gewässer, der verschiedenen Schiffs-Kategorien eine bestimmte Anzahl von Fangtagen zuteilt. Dazu gehört ein "Bestandserholungsplan für Kabeljau" zum Schutz von Kabeljau in West-Schottland und der Nordsee.

Im März 2008 beschwerte sich ein schottischer Fischerei-Verband beim Ombudsmann über die Zuteilung von Fangtagen für 2007 in West-Schottland. Dem Verband zufolge hatte die Kommission fälschlicherweise die Daten zweier Spalten in einer Tabelle eines Dokuments vertauscht, das als Basis für die Rats-Verordnung diente. Für West-Schottland führte der Fehler zu einer 10%igen Verringerung der zugeteilten Fangtage für die betroffenen Schiffs-Kategorien, von 280 auf 252. Dem Verband zufolge hätte die Reduzierung der Fangtage stattdessen für die Nordsee gelten müssen.

In ihren Antworten auf die Ergebnisse des Ombudsmannes war die Kommission der Ansicht, dass kein Fehler begangen worden war.

Nach seiner Untersuchung kam der Ombudsmann zu dem Schluss, dass die Kommission tatsächlich einen Verwaltungsfehler gemacht hatte. Er forderte die Kommission auf, den Fehler zu beheben, er könne sonst negative Konsequenzen für die folgenden Jahre haben.

Mit dem Eingeständnis der Kommission, dass ein Fehler begangen wurde, ist der Ombudsmann der Meinung, dass die Reaktion der Kommission auf seine kritische Anmerkung zufriedenstellend ausgefallen ist.

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/4548/html.bookmark

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