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Ombudsmann startet Untersuchung zu Kommissions-Studie über Nutzung von Menschenaffen in der Forschung
Press release no. 06/2010 - Date Tuesday | 16 February 2010
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung über die Art und Weise eingeleitet, in der die Europäische Kommission eine Studie über die Nutzung von Menschenaffen, wie Schimpansen, für Forschungszwecke durchgeführt hat. Zuvor hatte sich die Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) beschwert, die zuständige Arbeitsgruppe der Kommission verfüge über mangelnde Sachkenntnis und habe bestimmte Befunde nicht berücksichtigt. Der Ombudsmann forderte eine Stellungnahme der Kommission bis zum 30. April 2010 an. Die Untersuchung des Ombudsmannes wird prüfen, ob schlechte Verwaltungspraxis der Kommission vorlag.
Diamandouros zufolge ist dieses Thema von großem Interesse für die Öffentlichkeit. Er erklärte: "Der Ombudsmann spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung einer effektiven und transparenten Politikgestaltung in den EU-Institutionen. Ich erwarte, dass diese Rolle mit Blick auf den Vertrag von Lissabon noch wichtiger wird. Der Vertrag stärkt nämlich die Rechte von Bürgern und Verbänden, am demokratischen Leben der EU teilzunehmen. Er verlangt außerdem von den EU-Institutionen, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit repräsentativen Organisationen und der Zivilgesellschaft zu führen."
Mutmaßlich mangelnde Sachkenntnis einer Arbeitsgruppe
Das Europäische Parlament forderte die Kommission im Jahr 2007 auf, einen Zeitrahmen für die Einführung von Alternativen zur Nutzung von Menschenaffen für Forschungszwecke aufzustellen. Im Mai 2008 beauftragte die Kommission ihren Wissenschaftlichen Ausschuss "Gesundheits- und Umweltrisiken" (SCHER), eine Stellungnahme über mögliche Alternativen zu Menschenaffen in der Forschung zu erarbeiten. Im Oktober 2008 organisierte die Kommission eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Verschiedene Tierschutz- und medizinische Wohlfahrtsorganisationen, darunter auch die ECEAE, sowie Organisationen zur Patientensicherheit beschwerten sich hinterher bei der Kommission, der Prozess sei nicht fair abgelaufen.
Im Mai 2009 beschwerte sich die ECEAE beim Ombudsmann. Die Arbeitsgruppe der Kommission, die mit der Stellungnahme zu Experimenten mit Menschenaffen beauftragt war, habe keine ausreichenden Sachkenntnisse in diesem Forschungsbereich gehabt. Außerdem habe die Kommission umfangreiche Befunde von Interessensgruppen über die Nutzung von Menschenaffen für Forschungszwecke und Alternativen dazu nicht berücksichtigt.
Der Ombudsmann hat die Kommission um Informationen über die Auswahl der Experten in der Arbeitsgruppe gebeten. Er möchte außerdem wissen, auf welcher Grundlage die Kommission zu dem Schluss kam, SCHER habe alle relevanten Beiträge von interessierten Parteien berücksichtigt. Die Kommission soll ihre Stellungnahme zu den Vorwürfen der ECEAE bis zum 30. April 2010 vorlegen.
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