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Ombudsmann ruft EU-Institutionen zu positiverem Umgang mit kritischen Anmerkungen auf

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Studie über die Folge-Maßnahmen veröffentlicht, die die EU-Institutionen nach Kritik und Verbesserungsvorschlägen aus dem Jahr 2008 ergriffen haben. Der Ombudsmann verfasste 53 kritische Anmerkungen zu Bereichen wie der ungerechtfertigten Weigerung, Zugang zu Dokumenten zu gewähren, intransparenten Ausschreibungsverfahren oder Verletzungen des Rechts auf Anhörung. In 62% dieser Fälle gaben die Institutionen eine positive Folge-Antwort. Dadurch werden künftige, ähnlich schlechte Verwaltungspraktiken unwahrscheinlicher. In 38% der Fälle  betrachtete der Ombudsmann die Folge-Maßnahmen als unzureichend.

Herr Diamandouros erklärte: "Fehler sollten, wenn möglich, korrigiert werden. Und wenn es angemessen ist, sollte eine Entschuldigung erfolgen. Dann ist die Angelegenheit erledigt, und alle können weiterarbeiten. Ziel sollte es dabei sein, von den Erfahrungen mit einer Beschwerde zu profitieren, um die Verwaltungsqualität in Zukunft zu verbessern."

Die kritischen Anmerkungen des Ombudsmannes

Die meisten der im Jahre 2008 gemachten 53 kritischen Anmerkungen betrafen die Europäische Kommission. In einem Fall, in dem die Kommission positiv reagierte, hatte der Ombudsmann sie für die verspätete Bezahlung von Rechnungen eines Vertragspartners kritisiert. Die Kommission ergriff daraufhin Maßnahmen zur Beschleunigung des Projekt-Managements und zur besseren Einhaltung von Zahlungsfristen. Der Ombudsmann begrüßte diese Maßnahmen. In einem anderen Fall hingegen, in dem der Ombudsmann die Kommission aufgefordert hatte, ein vollständiges Dokumenten-Register anzulegen, legte ihre Antwort den Schluss nahe, dass sie keine Absicht habe, dies zu tun.

Vorbildliche Fälle

Der Ombudsmann identifizierte außerdem fünf Fälle, in denen die Folge-Maßnahmen zu kritischen oder weiteren Anmerkungen vorbildlich waren. In einem dieser Fälle hatte das Europäische Parlament einen Teil einer Zulage eingezogen, bevor es den Beschwerdeführer von seiner entsprechenden Absicht informierte. Das Parlament gab seinen Fehler zu und teilte dem Ombudsmann mit, es habe Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorkommnisse künftig zu vermeiden.

Weitere Anmerkungen des Ombudsmannes

Der Ombudsmann analysierte darüber hinaus die Reaktionen, die er auf "weitere Anmerkungen" erhalten hat. Ziel dieser Anmerkungen ist es, den EU-Institutionen Ratschläge zu geben, wie sie die Qualität ihrer Dienste verbessern können, auch wenn der Ombudsmann keinen Fehler in der Verwaltungspraxis gefunden hat. Im Jahre 2008 machte der Ombudsmann 47 weitere Anmerkungen. Die Folge-Maßnahmen waren in 100% der Fälle zufriedenstellend.

Die Studie über Folge-Maßnahmen nach kritischen und weiteren Anmerkungen find Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/followups.faces

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