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Ombudsmann entdeckt Mängel bei Untersuchung des Wiener Flughafens

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Mängel im laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich entdeckt, in dem es um den Wiener Flughafen geht. Die Kommission startete ihre Untersuchung nach Beschwerden von 27 österreichischen Bürgerinitiativen, der Wiener Flughafen sei ohne obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung mehrfach erweitert worden. Die Kommission stimmte daraufhin einer nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung durch die österreichischen Behörden zu. Die Untersuchung des Ombudsmannes förderte jedoch Probleme mit dieser nachträglichen Prüfung zu Tage, unter anderem einen potentiellen Interessenskonflikt innerhalb der nationalen Behörden. Weil die Kommission noch keine endgültige Entscheidung in diesem Fall getroffen hat, folgerte der Ombudsmann: "Ich vertraue darauf, dass die Kommission meine Erkenntnisse bei ihrer abschließenden Entscheidung über die Vertragsverletzungsbeschwerde in Betracht ziehen wird."

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für Erweiterung des Wiener Flughafens

Seit 1999 wurde die Infrastruktur des Wiener Flughafens durch verschiedene Bauprojekte verbessert und erweitert. 27 österreichische Bürgerinitiativen beschwerten sich bei der Kommission, die österreichischen Behörden hätten nicht die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Kommission stimmte den Beschwerdeführern zu, dass eine solche Prüfung vor dem Start der Ausbauarbeiten durchgeführt hätte werden müssen. Weil jedoch die meisten Projekte bereits fertig gestellt waren oder kurz vor der Fertigstellung standen, sah die Kommission von einem Gerichtsverfahren gegen Österreich ab. Außerdem hatten die österreichischen Behörden einer nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung zugestimmt, mit Blick auf mögliche Entschädigungs-Maßnahmen.

Im Mai 2009 beschwerten sich die 27 Bürgerinitiativen beim Ombudsmann, die Kommission führe ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich nicht ordnungsgemäß durch. Der Ombudsmann entdeckte verschiedene Probleme mit der nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum einen war das Ministerium, das mit der Prüfung beauftragt war, dasselbe Ministerium, das einige der Genehmigungen für das Projekt erteilt hatte. Der Ombudsmann stimmte den Beschwerdeführern zu, dass dies einen Interessenskonflikt darstellen könnte. Der Ombudsmann erklärte zweitens, dass es logischer gewesen wäre, das Jahr 1998 als Basisjahr für die nachträgliche Prüfung zu wählen und nicht 1999, wie von der Kommission akzeptiert. Drittens zeigte sich der Ombudsmann überrascht, dass die Kommission nicht sichergestellt hatte, dass interessierte Parteien Zugang zu einem angemessenen rechtlichen Überprüfungsverfahren haben.

Weder die Umweltverträglichkeitsprüfung noch die Untersuchung der Kommission sind bislang abgeschlossen. Der Ombudsmann kam deshalb zu dem Schluss, dass im Moment keine weiteren Untersuchungen angebracht sind und schloss den Fall ab. Er betonte jedoch, dass sich die Beschwerdeführer erneut an ihn wenden können, falls sie mit der abschließenden Entscheidung der Kommission nicht zufrieden sind.

Die Entscheidung des Ombudsmannes finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/de/4451/html.bookmark

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