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Ombudsmann fordert Untersuchung der Finanzierung von Europaparlaments-Gebäuden

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat zwei Empfehlungen an das Europäische Parlament (EP) und die Europäische Anti-Betrugsbehörde OLAF abgegeben, die die Finanzierung von EP-Gebäuden betreffen. Zuvor hatte sich ein Journalist beschwert. In beiden Fällen geht es um die Frage, ob die externe Finanzierung der Willy Brandt-, József Antall- und Altiero Spinelli-Gebäude öffentlich hätte ausgeschrieben werden müssen. Der Ombudsmann forderte das EP außerdem auf, sich mit der Anfrage des Beschwerdeführers nach Zugang zu Dokumenten zu befassen, die mit der Finanzierung von zwei dieser Gebäude zusammenhängen. Er ersuchte das EP und OLAF um eine begründete Stellungnahme bis zum 31. Oktober 2009.

Das EP sollte sich mit Anfrage nach Zugang zu Dokumenten befassen

Der Beschwerdeführer forderte im November 2006 vom EP Zugang zu einer Reihe von Dokumenten, die mit der Finanzierung der Willy Brandt- und József Antall-Gebäude zusammenhingen. Das EP erklärte, es könne keinen Zugang gewähren, weil einige der angefragten Dokumente im Besitz des privaten Bauunternehmers seien. Andere Dokumente, wie der Bericht einer Beratungsfirma, könnten nicht veröffentlicht werden, weil sie vertrauliche kommerzielle Informationen enthielten.

Der Ombudsmann rief das EP in seiner Empfehlung dazu auf, seine Position in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung der beiden Gebäude klarzustellen. Außerdem forderte er das EP auf, Zugang zu dem Bericht der Beratungsfirma, zu der Ausschreibung und zu der Liste der Banken zu gewähren, die der Bauunternehmer kontaktiert hatte. Andernfalls müsse es stichhaltige Gründe für die Verweigerung des Zugangs geben.

OLAF sollte seine Untersuchung der öffentlichen Ausschreibung wieder aufnehmen

Im Jahre 2002 informierte der Beschwerdeführer die Europäische Kommission über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung des Altiero Spinelli-Gebäudes. Das EP hatte beschlossen, ein Unternehmen mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Gebäudekaufs zu betreuen, ohne eine Ausschreibung zu veröffentlichen. OLAF startete eine Untersuchung und schloss den Fall 2006 ab, ohne weitere Schritte zu empfehlen.

Im Mai 2007 wandte sich der Beschwerdeführer an den Ombudsmann und beschuldigte OLAF wegen des Versäumnisses, ordnungsgemäß zu überprüfen, ob eine Ausschreibung veröffentlicht hätte werden müssen. OLAF erklärte, es sei keine eindeutige Unregelmäßigkeit festgestellt worden, die Ausgangspunkt für ein Disziplinar- oder Strafverfahren hätte sein können. Es gebe deshalb keinen Bedarf für eine eingehendere Untersuchung. Der Ombudsmann war davon nicht überzeugt. Ein solch enges Verständnis von OLAFs Mandat könne dazu führen, dass OLAF seine Aufgabe, nämlich Betrug, Korruption und andere illegale Aktivitäten aufzudecken, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen, nicht erfüllen könne. Er rief OLAF dazu auf, das Ergebnis seiner Untersuchung zu überprüfen und, wenn nötig, die Auswirkungen dieses Falles auf die finanziellen Interessen der EU zu untersuchen.

Die Empfehlungen des Ombudsmannes finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/draftrecommendation.faces/en/4178/html.bookmark (EP)

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/draftrecommendation.faces/en/4179/html.bookmark (OLAF)

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