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Keine Altersgrenzen bei Einstellungsverfahren der meisten EU-Organe, sagt der Europäische Bürgerbeauftragte
Press release no. 18/2001 - Date Wednesday | 03 October 2001
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, begrüßte heute die Mitteilung von dreizehn EU-Organen und -Institutionen, die Europäische Zentralbank und Europol mit eingeschlossen, dass sie bei Einstellungsverfahren keine Altersgrenzen anwenden. Die Information erreichte den Bürgerbeauftragten als Antwort zu seiner im Mai 2001 vorgenommenen Untersuchung aus eigener Initiative hinsichtlich der Anwendung von Altersgrenzen bei Einstellungen in den EU-Organen.
Diese Organe und Institutionen(1) führten den allgemeinen Grundsatz der Gleichheit, den Verdienst lebenslangem Lernens und die Bedeutung von Fachwissen sowie persönlicher Erfahrung als Gründe für ihre Vorgehensweise an. Sie bezogen sich ebenso auf die Grundrechtscharta der EU, in welcher jeder Person das Recht auf Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten (Artikel 15) zugesichert und eine Diskriminierung aus Altersgründen (Artikel 21) verboten wird. Die Charta wurde von den Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission auf dem Gipfeltreffen von Nizza im Dezember 2000 proklamiert.
Fünf Organe und Institutionen gaben zu, dass wie weiterhin Altersgrenzen bei Einstellungsverfahren anwenden: der Rechnungshof, der Gerichtshof, der Rat, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Deren Generalsekretäre machten geltend, dass Altersgrenzen aus Gründen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung gerechtfertigt seien. Sie führten an, dass junge Mitarbeiter u.a. leistungs- und anpassungsfähiger seien, eher gewillt seien zu reisen und seltener der Arbeit fernblieben.
Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Ausschuss der Regionen haben noch nicht auf das Schreiben von Herrn Söderman geantwortet, obwohl die Frist am 31. Juli 2001 auslief. Obwohl die Kommission sich engagiert hatte, Altersgrenzen bis zum 1. Juli 2001 aufzuheben, veröffentlicht sie weiterhin Ausschreibungen von Auswahlverfahren, die Altersgrenzen beinhalten.
Herr Söderman hat eine Untersuchung aus eigener Initiative eingeleitet, um sicherzustellen, dass die in der Grundrechtscharta verankerten Rechte für Europäische Bürger verwirklicht werden. "Eine Verletzung der Rechte der Grundrechtscharta stellt einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar", sagte der Bürgerbeauftragte. "Es ist meine Aufgabe, Missstände zu bekämpfen. Ich werde nun die Gründe untersuchen, die eine geringe Anzahl von Organe angegeben haben, um weiterhin Altersgrenzen anzuwenden, und feststellen, ob sie gerechtfertigt sind", sagte er zum Schluss.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Frau Benita Broms, Juristische Hauptberaterin, Tel. +32 (0) 2 284 2543.
(1) Europäische Zentralbank, Europäische Investitionsbank, Europol, Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Europäische Umweltagentur, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Gemeinschaftliches Sortenamt, Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Europäische Stiftung für Berufsbildung, Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union, Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
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