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Bürgerbeauftragte zweifelt an den Entscheidungen der Kommission zu Rentier-Importen

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat der Europäischen Kommission empfohlen, eine neue Nachprüfung an Ort und Stelle vorzunehmen und in Erwägung zu ziehen, zwei Entscheidungen(1) zur Genehmigung der Einfuhr von Rentier-Fleisch aus Russland angesichts dieser Ergebnisse zu überprüfen. Dies erfolgte nach seiner Untersuchung hinsichtlich des angeblichen Mangels an Unparteilichkeit in den verwaltungstechnischen Verfahren, die zu den Entscheidungen führten.

Die Entscheidungen wurden nach einer Nachprüfung an Ort und Stelle getroffen, die in Russland vom Lebensmittel - und Veterinäramt der Kommission vorgenommen wurde. Letztendlich erhielt ein Unternehmen mit Sitz in der EU die Genehmigung, Wildfleisch aus Russland für den Export in die EU zu verarbeiten.

Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten ergab, dass das Unternehmen und dessen geschäftsführender Direktor an der Nachprüfung an Ort und Stelle teilgenommen hatten, indem sie ein Mittagessen, Hotelunterkünfte und Flugreservierungen vorgenommen sowie einen zeitweiligen Zugang zu Fernkopierern, Dolmetschdienste und Kontrollfahrzeuge zur Verfügung gestellt hatten. Dies entspricht nicht der gewöhnlichen Vorgehensweise des Lebensmittel- und Veterinäramtes, ausschließlich über die eigene Delegation der Kommission und die nationalen Behörden des jeweiligen Landes vorzugehen. Die Kommission hat dies zugegeben, bestätigte aber, dass ohne die Unterstützung durch das Unternehmen bei der Organisation und Umsetzung des Einsatzes, dies nicht hätte stattfinden können.

Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass die Teilnahme des Unternehmens an Nachprüfungen an Ort und Stelle unvereinbar sei mit der Pflicht der Kommission und ihres Personals, unparteilich zu handeln. Dies zieht die Entscheidungen in Zweifel. Er fordert die Kommission auf, bis zum 31. März 2002 auf seine Empfehlung zu antworten.

Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten erfolgte aufgrund einer an ihn von der Vereinigung der finnischen Rentier-Hirten gerichteten Beschwerde.

 

Der Empfehlungsentwurf kann unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://www.ombudsman.europa.eu/recommen/en/000751.htm

 

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Frau Benita Broms, Juristische Hauptberaterin, Tel. +32 (0) 2 284 25 43.


(1) Entscheidung der Kommission 2000/161/EG vom 14. Februar 2000 zur Änderung der Entscheidung 97/217/EG zur Bildung von Gruppen von Drittländern, die die Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Fleisch von freilebendem Wild, Zuchtwild und Kaninchen aus Drittländern verwenden dürfen (ABl. L 51 vom 24.02.2000, Seiten 38-40) und Entscheidung der Kommission 2000/212/EG vom 3. März 2000 zur Änderung der Entscheidung 97/467/EG zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedsstaaten die Einfuhr von Kaninchen- und Zuchtwildfleisch zulassen (ABl. L 65 vom 14.03.2000, Seiten 33-34).

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