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Bürgerbeauftragte erhöht Druck auf Kommission hinsichtlich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Press release no. 21/2001 - Date Tuesday | 27 November 2001
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, lancierte heute einen Sonderbericht zum Versäumnis der Europäischen Kommission, ihrer praktizierten Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts bei abgeordneten nationalen Sachverständigen ein Ende zu setzen. Im Sonderbericht an das Europäische Parlament empfiehlt er der Kommission, schnellstmöglich zu handeln und fordert das Parlament auf, zu erwägen, diese Empfehlung als Entschließung anzunehmen.
Die Kommission besteht darauf, dass abgeordnete nationale Sachverständige vollzeitbeschäftigt sind. Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass dies einen weitaus höheren Anteil von Frauen als Männern diskriminiere.
Der Bürgerbeauftragte hatte bereits die Kommission aufgefordert, bis zum 30. September 2001 ihre Regeln zu ändern. Die Kommission hat dies unterlassen und gab an, dass sie gewisse Diskussionen im Rahmen des derzeitigen Reformprozesses abwarten müsste. Gemäß dem Europäischen Bürgerbeauftragten gibt es keinen gültigen Grund, warum Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts fortbestehen solle bis diese Diskussionen beendet seien.
"Fast ein Jahr nach der Proklamierung der Grundrechtscharta ist jegliche Verzögerung zur Richtigstellung der Angelegenheit inakzeptabel", sagte Herr Söderman.
Diese Diskriminierung wurde dem Bürgerbeauftragten seitens einer britischen Beamtin angezeigt, die sich um eine Abordnung bei der Kommission beworben hatte. Sie wollte einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, um für ihr junges Kind sorgen zu können.
Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten steht unter folgender Internet-Adresse zur Verfügung:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces/de/381/html.bookmark
Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, Tel.: +33 (0) 3 88 17 24 23.
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