- Export to PDF
- Get the short link of this page
- Share this page onTwitterFacebookLinkedin
Das Ende der Diskriminierung aus Altersgründen nach wie vor eine Priorität für den Bürgerbeauftragten
Press release no. 10/2001 - Date Monday | 14 May 2001
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, setzt seine Kampagne fort, alle EU-Organe, -Institutionen und -Agenturen zu bewegen, der Diskriminierung aus Altersgründen in deren Auswahlverfahren ein Ende zu setzen. Herr Söderman hat 21 EU-Organe, Institutionen und Agenturen angeschrieben und gebeten, ihn über die eventuelle Verwendung von Altersgrenzen in Auswahlverfahren in Kenntnis zu setzen. Sollte dies noch der Fall sein, würde Herr Söderman gerne wissen, welche Altersgrenzen gesetzt werden und wie deren Einsatz konkret und rechtlich gerechtfertigt wird. Der 31. Juli 2001 wurde als Frist gesetzt, um auf die Untersuchung des Bürgerbeauftragten zu antworten.
Eine Intensivierung der Bemühungen des Bürgerbeauftragten in diesem Bereich folgte der Anerkennung des Rechts auf Arbeit (Artikel 15) und des Verbots einer Diskriminierung aus Altersgründen (Artikel 21) in der Grundrechts-Charta von Nizza. Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission proklamierten die Grundrechtscharta am 7. Dezember 2000 während des Gipfeltreffens in Nizza. Gemäß Herrn Söderman würde "die Nichtbefolgung der Rechte in der Charta durch ein Gemeinschaftsorgan bzw. eine - Institution einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen".
Die Altersgrenzen in EU-Auswahlverfahren stellen ein Problem dar und haben zu vielen Beschwerden beim Bürgerbeauftragten geführt. Der Bürgerbeauftragte ist bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen solche Beschränkungen vorgegangen. Nun da die Charta von Nizza seinen Standpunkt untermauert, hofft Herr Söderman dass jegliche ungerechtfertigte Diskriminierung aus Altersgründen ein Ende haben wird. Die EU-Organe, -Institutionen und -Agenturen werden nun entweder die bislang verwandten Altersgrenzen aufheben oder dem Bürgerbeauftragten konkrete und rechtliche Rechtfertigungsgründe für ihr Fortbestehen angeben müssen.
http://www.europarl.europa.eu/charter/default_de.htm
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Benita Broms, Juristische Hauptberaterin, Tel. +32 (0) 2 284 2543.
- Export to PDF
- Get the short link of this page
- Share this page onTwitterFacebookLinkedin
Latest press releases

Ombudsfrau: Untersuchung zu Textnachrichten der Kommissionspräsidentin ist ein Weckruf für die EU

For press inquiries
For further information about the Ombudsman's media activities, please contact: Ms Honor Mahony, Acting Head of communication, Tel. +32 (0)2 283 47 33.