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Ombudsmann hilft französischer Firma, 88.000 Euro von der Kommission zu bekommen

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, einer französischen Beratungs-Firma den ausstehenden Betrag von 88.000 Euro für die Beteiligung an einem IST-Programm (Information Society Technologies) mit China zu erstatten. Die Beratungs-Firma hatte sich zuvor beschwert, die Kommission habe nicht die genehmigten Gesamtkosten für das Projekt bezahlt. Die Kommission wies auf einen Fehler des Beschwerdeführers bei seinen Kostenabrechnungen hin. Nach Einschreiten des Ombudsmannes war sie jedoch bereit, die offene Summe zu begleichen.

Der Fall

Im Jahre 2004 nahm die französische Beratungs-Firma an einem von der Europäischen Kommission geförderten IST-Programm teil. Bei dem Projekt ging es um EU-chinesische Zusammenarbeit bei der "Digital-Olympiade", einem Programm, das zum Erfolg der Olympischen Spiele 2008 in Peking beitragen und die langfristige EU-chinesische Zusammenarbeit in dem Bereich sichern soll. Die Kommission genehmigte für die Teilnahme des Beschwerdeführers an dem Projekt den Gesamtbetrag von 178.000 Euro.

Im Juli 2005 beantragte die Beratungs-Firma die Erstattung eines ersten Teilbetrages in Höhe von 90.000 Euro, den die Kommission auch bezahlte. In einer zweiten Kostenaufstellung beantragte der Beschwerdeführer den restlichen Betrag von 88.000 Euro. Die Kommission schickte ein Jahr später die endgültige Finanzaufstellung, die jedoch die noch ausstehende Summe nicht enthielt. Weil die Kommission keine zufrieden stellende Erklärung für die Nicht-Auszahlung des angeforderten Betrages lieferte, wandte sich der Beschwerdeführer an den Ombudsmann.

In ihrer Antwort auf die Beschwerde erklärte die Kommission, der Beschwerdeführer habe die falschen Regeln angewendet. Den Projekt-Regeln entsprechend hätte die Beratungs-Firma von Anfang an die Auszahlung des genehmigten Gesamtbetrages beantragen sollen. Nach Einschreiten des Ombudsmannes veranlasste die Kommission die Erstattung der noch ausstehenden Summe von 88.000 Euro an den Beschwerdeführer.

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:

 

 

 

Für Anfragen zum Fall: Raluca Trasca, Rechtsreferentin, Tel. +33 388 17 31 08

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