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Europol reagiert positiv auf die Untersuchung des Europäischen Bürgerbeauftragten über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Press release no. 11/99 - Date Tuesday | 28 September 1999
Im Anschluß an eine Untersuchung, die der europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, aus eigener Initiative durchgeführt hat, reagierte die europäische Vollstreckungsbehörde Europol positiv auf seine Vorschläge über den Zugang der Öffentlichkeit zu Europol-Dokumenten.
Der Direktor von Europol, Jürgen Storbeck hat den Bürgerbeauftragten informiert, daß Bürger bereits ein Recht auf Zugang zu der sie betreffenden Information haben. Europol erklärte sich bereit, vor Ende 1999 Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu Europol-Dokumenten zu verabschieden.
Herr Söderman begrüßte Europols positive Haltung :
- "Jede moderne europäische Verwaltung braucht das Vertrauen und die Unterstützung der EU-Bürger. Diese sind besonders wichtig für Europol bei der Durchführung seiner Aufgabe, einen wesentlichen Beitrag zum Gesetzesvollzug der EU gegen organisierte Kriminalität zu leisten, und speziell gegen die damit verbundenen kriminellen Organisationen.
- Obwohl Europol nicht eine Gemeinschaftsinstitution ist, sondern als Gemeinschaftsorgan im Rahmen des dritten Pfeilers gegründet wurde, ist es wichtig, daß es sich von Anfang an alle Regeln guter Verwaltungspraxis hält. Es liegt in der Natur der Polizeiarbeit, daß im Interesse der Bürger gewisse Informationen und Dokumente vertraulich behandelt werden. Dies soll Europol jedoch nicht davon abhalten, an seine Situation angepaßte Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu Europol Dokumenten zu verabschieden, wie es andere Gemeinschaftsorgane und -institutionen auch gemacht haben."
Herr Söderman fand Europols vorgeschlagenen Zeitplan für die Verabschiedung von Regeln annehmbar, da ja die Organisation ihre Tätigkeiten formell erst am 1. Juli 1999 aufgenommen hat.
Europol, das seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden hat, hat zum Ziel, die Wirksamkeit und Zusammenarbeit der Polizei in den Mitgliedstaaten zu verbessern, indem es Terrorismus, illegalem Drogenhandel und anderen gefährlichen Formen von organisierter Kriminalität vorbeugt und diese bekämpft. Durch Artikel 41 des Vertrags über die Europäische Union (in der Fassung durch den Vertrag von Amsterdam) wurde Europol in das Mandat des Bürgerbeauftragten aufgenommen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Ian Harden, Leitender Beamter des Sekretariats. Tel: 33 (0)3 88 17 23 84.
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