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Der Europäische Bürgerbeauftragte entscheidet, dass der Rat eine Anfrage nach Zugang zu Dokumenten neu überprüfen muss


Der europäische Bürgerbeauftragte, Jacob SÖDERMAN hat befunden, daß der Rat der Europäischen Union einer Anfrage des britischen Journalisten Tony BUNYAN nach Zugang zu den Tagesordnungen der Sitzungen der "Senior Level Group" und der "EU-US Task Force" hätte nachkommen sollen.
Der Rat hat die Anfrage abgewiesen mit der Begründung, daß er der Mitverfasser und nicht der alleinige Autor der betreffenden Dokumente sei. Der Bürgerbeauftragte hat bestätigt, daß der Rat seine Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten auch auf Dokumente anwenden muß, deren Mitverfasser er ist. Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten bedeutet, daß der Rat die Anfrage von Herrn BUNYAN neu überprüfen und die Regeln richtig anwenden muß.
Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten hat Herrn BUNYAN zwei weitere Erfolge gebracht.
Erstens hat der Rat seine Gewohnheit geändert und gibt der Öffentlichkeit Zugang zu den Tagesordnungen der Sitzungen, die im Gebiet Justiz und Inneres unter jedem Vorsitz im Rat stattfinden.
Zweitens hat der Rat anerkannt, daß der Vorsitz im Rat nicht eine "andere Institution" ist, im Sinne seiner Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten. Dies bedeutet, daß die Öffentlichkeit beim Rat Dokumente anfragen kann, die ein Mitgliedstaat in seiner Rolle als Vorsitzender des Rats verfasst hat.
Die Beschwerde von Herrn BUNYAN ist eine von sechs, die er beim Bürgerbeauftragten Ende 1996 eingereicht hat(1056/25.11.96/STATEWATCH/UK/IJH).Einer der Fälle wurde letztes Jahre mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen. Die Untersuchungen in den vier anderen Beschwerden laufen weiter.
Notizen für die Redaktion
Die Regeln des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten sind in der Entscheidung 93/731 (Amtsblatt 1993 L 340/43) enthalten. Die Entscheidung 93/731, sowohl wie die entsprechende Entscheidung der Kommission (8. Februar 1994, über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Kommission: Amtsblatt 1994 L46/58), führen den gemeinsamen Verhaltenskodex über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (Amtsblatt 1993 L340/41) aus, der von der Kommission und dem Rat im Vertrag von Maastricht gemeinsam festgelegt wurde.
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten folgt auf ein vor kurzem ergangenes Urteil des Gerichts Erster Instanz, welches bestätigt, daß es das Ziel der Entscheidung 93/731 sei, den Bürgern den bestmöglichen Zugang zur Information zu verschaffen. Dieses Prinzip soll den demokratischen Charakter der Gemeinschaftsinstitutionen stärken und der Öffentlichkeit Vertrauen in die Verwaltung geben.
(Streitsache T-174/95, Svenska Jounalistförbundet (Tidningen Journalisten) v. Council, Urteil vom 18. Juni 1998).
Tony Bunyan ist der Herausgeber von "Statewatch", welches " Justiz und Inneres in der Europäischen Gemeinschaft kontrolliert".
Für weitere Informationen : M. Ian Harden, Leitender Beamter, Tel. +33 388 17 23 84.

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