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Europäischer Bürgerbeauftragter kritisiert EU-Ministerrat wegen Zurückhaltens von Dokumenten im Bereich Verteidigungszusammenarbeit

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat den Rat der Europäischen Union kritisiert, eine Anfrage zur Freigabe von Dokumenten nicht ordnungsgemäß bearbeitet zu haben. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass, entgegen der ersten Antwort des Rates zur Anzahl der relevanten Unterlagen, mehrere zusätzliche Dokumente existierten. Dank der Untersuchung durch den Bürgerbeauftragten bekam der Beschwerdeführer Zugang zu den zusätzlichen Unterlagen. Der Rat hat inzwischen neue Regeln im Dokumentations-Bereich eingeführt. Der Bürgerbeauftragte geht deshalb davon aus, dass ähnliche Probleme wie im aktuellen Fall künftig nicht mehr auftreten werden.

Der Fall

Im März 2005 bat der Beschwerdeführer den Rat der Europäischen Union um Zugang zu sämtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit einem Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich Verteidigungszusammenarbeit. Er erhielt daraufhin Zugang zu vier Dokumenten. Der Beschwerdeführer bestand jedoch darauf, dass angesichts der Reichweite des Entwurfs und der zweijährigen Dauer des Verfahrens mehr als diese vier Dokumente vorhanden sein müssten. Er beschuldigte den Rat, seinen Verpflichtungen - entsprechend der Verordnung 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - nicht vollständig nachgekommen zu sein. Der Ministerrat erwiderte, dass "nach einer gründlichen Untersuchung keine weiteren relevanten Dokumente gefunden worden seien". Der Beschwerdeführer blieb jedoch dabei, dass weitere Unterlagen existieren müssten.

Nach Einschreiten des Bürgerbeauftragten und intensiver Suche bestätigte der Rat, dass tatsächlich zehn Revisionen des Abkommens existierten. Die Dokumente seien jedoch nicht im elektronischen Archiv gespeichert worden und deshalb als annulliert betrachtet worden. Der Rat entschuldigte sich beim Beschwerdeführer für das "Büroversehen" ("clerical error") in dieser Angelegenheit.

Der Bürgerbeauftragte argumentierte, dass die aufgedeckten Missstände in diesem Fall weitaus ernsterer Natur seien. Es sei ihm unerklärlich, warum die gesuchten Dokumente nicht früher gefunden wurden und wie die verantwortliche Abteilung annehmen konnte, dass sie annulliert worden waren. Er kam zu dem Schluss, dass der Rat die Anfrage nicht ordnungsgemäß bearbeitet habe und dass dies einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstelle. Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall jedoch, vor dem Hintergrund der neuen internen Regeln des Rates, mit einem kritischen Vermerk ab.

Der Beschwerdeführer hatte auch eine Liste mit sensiblen Dokumenten angefragt. Der Rat antwortete jedoch erst nach wiederholter Nachfrage, dass keine sensiblen Dokumente in dieser Angelegenheit existierten. Der Bürgerbeauftragte fügte in seiner Entscheidung hinzu, dass es in künftigen Fällen nützlich wäre, wenn der Rat solche Informationen so schnell wie möglich herausgeben würde. Für den vollständigen Text der Entscheidung klicken Sie bitte auf:

 

 

Für Informationen zum Fall: Gerhard Grill, Hauptrechtsberater, Tel. +33 3 88 17 24 23

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