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20 000 Beschwerden in zehn Jahren für den Europäischen Bürgerbeauftragten

Die Einrichtung des Europäischen Bürgerbeauftragten feiert in diesem Herbst ihr 10-jähriges Bestehen. Vor kurzem hat sie ihre zwanzigtausendste Beschwerde entgegengenommen. Zu diesem Meilenstein sagte der Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros: "Im letzten Jahrzehnt ist viel für die Bürger erreicht worden, aber es bleibt noch viel zu tun, um eine erstklassige EU-Verwaltung zu gewährleisten. Wir werden hart daran arbeiten sicherzustellen, dass uns jede Untersuchung, die wir durchführen, dem Ziel einen Schritt näher bringt, das Grundrecht der Bürger auf eine gute Verwaltung, das ihnen in der EU-Grundrechtecharta versprochen wird, Wirklichkeit werden zu lassen. Wenn wir uns nicht selbst mit einer Beschwerde befassen können, werden wir uns bemühen, die Beschwerdeführer zu beraten, wohin sie sich für eine zügige und wirksame Lösung ihres Problems wenden können." Dieses Ziel findet im Mavrommatis-Bericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2004(1) Widerhall. Der Bericht ermutigt den Bürgerbeauftragten, "(...) seine Bemühungen fortzusetzen und seine Tätigkeit (...) voranzutreiben, so dass er in den Augen der Bürger der Hüter der guten Verwaltungspraxis (...) ist". Der Mavrommatis-Bericht wird vom Europäischen Parlament am 27. Oktober um 10 Uhr in Straßburg diskutiert.

Zehn Jahre Europäischer Bürgerbeauftragter

Zehn Jahre Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten haben zu einer offeneren, verantwortlicheren und Service-orientierteren EU-Verwaltung geführt. Von der Förderung guter Verwaltungspraxis zur Gewährleistung, dass Vertragsnehmer und Fördergeldempfänger fair behandelt werden, und vom Sicherstellen der Gleichbehandlung bei Einstellungsverfahren bis zum Beharren darauf, dass die Organe und Institutionen ihre Entscheidungen begründen, hat der Bürgerbeauftragte hart daran gearbeitet, dass die Angelegenheiten der Bürger von den Organen und Institutionen der EU "unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist" behandelt werden, wie das "Recht auf eine gute Verwaltung" in Artikel 41 der EU-Charta ausdrücklich bestimmt.

Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis(2) erklärt Bürgern, was dieses Recht in der Praxis bedeutet und stellt eine unverzichtbare Anleitung für Beamte zu der Frage dar, was von ihnen in dieser Hinsicht erwartet wird. Der Kodex ist von nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen von Portugal bis Italien, von Wallonien bis Griechenland und von Rumänien bis Kroatien angenommen worden und wird dort angewandt. Sogar die Reform-Kommission für die öffentliche Verwaltung in Afghanistan hat kürzlich darum gebeten, den Kodex unter ihren Verwaltungsmitarbeitern verteilen zu können. "Dies ist wirklich ein Beispiel dafür, wie vorbildliche Verfahren in Europa globale Auswirkungen haben", sagt Herr Diamandouros.

"Wenn man berücksichtigt, dass öffentliche Verwaltungen in ganz Europa den Kodex angenommen haben, stößt es sicher auf Unverständnis bei den Bürgern, dass verschiedene Organe und Institutionen der EU verschiedene Kodizes anwenden", argumentiert der Bürgerbeauftragte. "Das kann nur zu Verwirrung führen. Es ist sicherlich an der Zeit, dass alle Organe und Institutionen den Europäischen Kodex befolgen." Der Mavrommatis-Bericht unterstützt diesen Aufruf. Auch Kommissionspräsident Barroso signalisierte seine Unterstützung, als der Bürgerbeauftragte im Mai dieses Jahres das Kollegium der Kommissare traf. "Ein gemeinsamer Kodex, der von allen Organen und Institutionen der EU befolgt würde, wäre ein großer Schritt auf dem Weg, das Grundrecht der Bürger auf eine gute Verwaltung Wirklichkeit werden zu lassen. Für den Bürgerbeauftragten wäre dies in der Tat ein höchst willkommenes Geburtstagsgeschenk", schließt Diamandouros.

 

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitten an Frau Rosita Agnew, Leiterin der Kommunikationsabteilung, Tel.: +32 485 933 850.

(1) Bericht über den Jahresbericht 2004 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten, abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?SAME_LEVEL=1&LEVEL=0&NAV=X&DETAIL=&PUBREF=-//EP//TEXT+REPORT+A6-2005-0276+0+NOT+XML+V0//DE Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2004 und die separate Veröffentlichung "Zusammenfassung und Statistiken" sind in 20 Sprachen auf seiner Website abrufbar: http://www.ombudsman.europa.eu/report/de/default.htm Der Bericht hält den Fortschritt fest, den die Einrichtung bei der Behandlung von Beschwerden, bei der Förderung guter Verwaltungspraxis und bei den Bestrebungen, ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen, im Jahr 2004 gemacht hat.

(2) Vor kurzem ist eine neue Ausgabe des Kodex in 24 Sprachen veröffentlicht worden. Sie ist auf der Website des Bürgerbeauftragten abrufbar: http://www.ombudsman.europa.eu/code/de/default.htm

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