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Bürgerbeauftragter fordert Kommission zur Untersuchung möglicher Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit radioaktivem Material auf

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, mögliche Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit radioaktivem Material am Institut für Transurane (ITU)(1) in Karlsruhe ordnungsgemäß und gründlich zu untersuchen. Die Aufforderung ist Folge der Beschwerde einer Beamtin, die behauptete, die Kommission habe ihre Vorwürfe nicht ordnungsgemäß untersucht und nicht weiter verfolgt. Dabei bezog sie sich insbesondere auf einen Transport und Export radioaktiven Materials, der ihrer Ansicht nach offenkundig illegal war. Die Kommission ist aufgefordert, dem Bürgerbeauftragten bis zum 28. Februar 2005 zu antworten.

Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten

Die Beschwerdeführerin war als wissenschaftliche Referentin in der Abteilung Nuklearchemie des ITU beschäftigt. Sie forderte die Kommission auf, eine Untersuchung über Missstände in der Verwaltungspraxis zum Strahlenschutz und zum Transport radioaktiven Materials einzuleiten. Sie sagte, die Missstände seien auf "ein völlig unzureichendes Management- und Kontrollsystem sowie auf eine mangelhafte Aus- und Weiterbildung des Personals" zurückzuführen. Sie fügte eine Tabelle bei, in der sie neun Vorfälle im ITU aufführte, die ihrer Meinung nach am schwerwiegendsten waren und eine Untersuchung erforderlich machten.

Die Kommission hörte die Beschwerdeführerin an und leitete ihre Beschwerde an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)(2) weiter. OLAF informierte das Ministerium für Umwelt und Verkehr (UVM) des Landes Baden-Württemberg(3), und die deutschen Behörden untersuchten die Beschwerde.

Die Kommission argumentierte, da sowohl OLAF als auch die deutschen Behörden zu der Sache Stellung genommen hätten, seien keine weiteren internen Untersuchungen angezeigt. Sie fügte hinzu, dass die Dienststelle Internes Audit der Gemeinsamen Forschungsstelle unabhängig von den Vorwürfen der Beschwerdeführerin den Strahlenschutz im ITU überprüft habe. Dieses zusätzliche Element beweise die Wachsamkeit der Kommission hinsichtlich der Arbeit ihrer Dienste und ihre Entschlossenheit, Maßnahmen zur Verbesserung dieser Arbeit zu treffen, so die Kommission.

Nach der Prüfung aller Beweismaterialien kam der Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, die Kommission habe keine so angemessene und gründliche Untersuchung der Vorwürfe vorgenommen, wie angesichts der Schwere dieser Vorwürfe zu erwarten gewesen wäre. Er unterstrich, dass eine zuständige Behörde (das UVM) die Vorwürfe insgesamt für glaubwürdig erachtet hatte. Noch sorgfältiger hätte die Kommission in Anbetracht der Tatsache vorgehen müssen, dass das UVM in einem der Fälle selbst den Schluss zog, ein Transport sei nicht wie in den Vorschriften vorgegeben erfolgt, sagte er. Der Empfehlungsentwurf drückt außerdem die Ansicht des Bürgerbeauftragten aus, dass Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen in einer Art und Weise gehandhabt werden sollten, die beim Bürger Vertrauen erzeugt.

Der Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten ist auf seiner Website verfügbar unter:


 

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Hauptrechtsberater, Tel.: +33 3 88 17 24 23.

(1) Das ITU gehört zur Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS), einer Generaldirektion der Kommission.

(2) Im Verhältnis zur Kommission ist OLAFs Aufgabe nicht auf die Betrugsbekämpfung beschränkt, sondern schließt "andere Unregelmäßigkeiten" ein.

(3) Karlsruhe, der Sitz des ITU, befindet sich in Baden-Württemberg.

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