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Bürgerbeauftragter untersucht Transparenz der Tätigkeit des Rates

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung hinsichtlich der Behauptung eingeleitet, der Tätigkeit des Rates als Gesetzgeber fehle es an Transparenz. Diese Untersuchung geht auf eine Beschwerde zurück, die Herr Elmar Brok, ein Mitglied des Europäischen Parlaments aus Deutschland, und ein Vertreter der Jugendorganisation der CDU vorgelegt haben. Die Beschwerde betrifft den Umstand, dass die Sitzungen des Rates, wenn dieser in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber tätig wird, nur in dem durch Artikel 8 und 9 der Geschäftsordnung des Rates(1) vorgesehenen Maß öffentlich sind.

Die Beschwerdeführer wandten sich im September 2003 in dieser Angelegenheit an den Rat. In seiner Antwort wies der Generalsekretär des Rates, Herr Solana, darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Rates den bei der Tagung des Europäischen Rates in Sevilla erzielten Kompromiss wiedergebe. Er fügte hinzu, dass die Öffnung der legislativen Beratungen des Rates ein Anliegen darstelle, das – wie die Beratungen der Regierungskonferenz zeigten – weitestgehende Unterstützung finde und das daher im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung des Verfassungsentwurfs neuerlich geprüft werden sollte.

In ihrer Beschwerde an den Bürgerbeauftragten stellen sich die Beschwerdeführer auf den Standpunkt, die Geschäftsordnung des Rates stehe nicht mit der Bestimmung in Artikel 1 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union im Einklang, der zufolge Entscheidungen möglichst offen getroffen werden sollen. Sie machen geltend, die Geschäftsordnung solle dergestalt geändert werden, dass sie bestimmen, der Rat als Gesetzgeber solle immer öffentlich tagen.

Der Bürgerbeauftragte hat den Rat ersucht, bis zum 31. März 2004 zu der Beschwerde Stellung zu nehmen.

 

Weitere Auskünfte können Sie von Herrn Hauptrechtsberater Gerhard Grill (Tel.: 00 33 3 88 17 24 23) erhalten.

(1) Beschluss des Rates 2002/682/EC, Euratom (ABl. 2002 Nr. L 230, S. 7).

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