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Bürgerbeauftragter akzeptiert Vorschläge der Kommission bzgl. der Förderung der Gleichbehandlung
Press release no. 15/2002 - Date Tuesday | 25 June 2002
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, begrüßte heute die Nachricht der Europäischen Kommission, wonach deren Aktionsplan zur Förderung der Gleichbehandlung in Kürze zur Verabschiedung vorgelegt wird. Diese Nachricht kommt als Reaktion auf seine Kritik, dass die erste Antwort der Kommission auf eine Beschwerde über möglichen Rassismus in Einstellungsverfahren eine passive Haltung gegenüber der Unterrepräsentierung ethnischer Minderheiten in der Belegschaft der Gemeinschaftsorgane hervorbrachte.
Laut Kommission sind positive Maßnahmen in Vorbereitung, die Angehörige ethnischer Minderheiten ermutigen sollen, sich für Einstellungsverfahren zu bewerben. Der Aktionsplan will künftige Einstellungsverfahren besser bekannt machen, so dass diese ein möglichst weit gefächertes Spektrum an ethnischen Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten erreicht. Die Kommission plant weiterhin das Thema der Verschiedenheit aufgrund von Rasse und ethnischem Ursprung seiner Mitarbeiter in einem Treffen mit den obersten Beamten der nationalen öffentlichen Dienste in den kommenden Monaten zu diskutieren.
Während die Untersuchung des Bürgerbeauftragten andauerte, gelang es der Kommission nicht, statistische Werte vorzulegen, die Aufschluss über die Anzahl von Angehörigen ethnischer Minderheiten in ihrer Belegschaft geben. Als Gründe wurden hierfür sowohl der Datenschutz als auch die Tatsache angegeben, dass es keine Definition für den Begriff ethnische Minderheit gäbe. Der Bürgerbeauftragte hob hervor, dass diese Argumente der Kommission nicht auf Aufforderungen an Bewerber Anwendung fänden, freiwillig ein Formular hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit auszufüllen. Diese statistische Information, die bereits in einigen Mitgliedstaaten gesammelt wird, würde es möglich machen, die Wirksamkeit ihrer erklärten Politik hinsichtlich der Ermutigung von Bewerbern ethnischer Minderheiten zu überprüfen. Der Bürgerbeauftragten ist jedoch der Auffassung, dass im Moment keine juristische Verpflichtung für die Kommission besteht, derartige Statistiken zu erstellen.
HintergrundEin niederländischer Staatsbürger beschwerte sich beim Bürgerbeauftragten über möglichen Rassismus bei EU Einstellungsverfahren. Er hob hervor, dass von mehr als 30 Millionen Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören und in der EU leben, kaum einer bei den Europäischen Gemeinschaften beschäftigt ist.
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten ist im Internet
unter folgender Adresse erhältlich:
http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/010777.htm
Falls Sie weitere Auskünfte wünschen, können Sie diese durch Herrn Ian Harden, Chef des juristischen Referats, Tel: +32 (0) 2 284 38 49 erhalten.
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