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Bürgerbeauftragte begrüsst die Entschliessung des Parlaments als Sieg der Offenheit

Der Europäische Bürgerbeauftrage, Jacob Söderman, hat die Entschließung des Parlaments zu seinem Sonderbericht im Bavarian Lager Fall als "Sieg der Offenheit" begrüßt. Mit der Annahme des Berichts von Frau Jean Lambert haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Kommission aufgefordert, die von einem EU-Bürger in einer beigelegten Beschwerde ersuchte Information herauszugeben. Die Kommission hatte sich bislang geweigert.

Herr Andrew Ronnan hatte um die Namen der von der Kommission zu einer Sitzung geladenen Personen gebeten, die ihre Meinungen und ihren Rat zu seiner Beschwerde geben sollten. Herrn Ronnan war es nicht bewilligt worden, an der Sitzung teilzunehmen. Er ersuchte ebenso um die Namen der Personen, die schriftliche Vorlagen zu seiner Beschwerde an die Kommission gerichtet hatten. Die Kommission bestand darauf, dass gemäss den Datenschutz-Richtlinie Namen geheim gehalten werden sollten, solange die betroffenen Personen nicht ihr Einverständnis zur Enthüllung ihrer Identitäten gegeben hätten.

Die Mitglieder des Parlaments haben dieses Argument als Fehlinterpretation der Richtlinie zurückgewiesen und die Kommission aufgefordert, Herrn Ronnan die Namen bekannntzugeben. Um sicherzugehen, dass Anliegen zum Datenschutz nicht missbraucht würden, empfahlen sie ebenso entsprechende Muster von Verhaltenskodices zu erstellen.

Herr Söderman begrüßte die Entschließung und sagte: "Die EU-Organe sollten Entscheidungen so offen wie möglich fällen. Die Kommission hat einen Fehler begangen, indem sie versucht hat, die Datenschutz-Richtlinie zu benutzen, um Informationen geheim zu halten wie sie ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge nachkomme. Ich hoffe, dass die Kommission nicht weiterhin den Zweck der Datenschutz-Regeln verzerren wird, um sie als Deckmantel für eigene Tätigkeiten zu benutzen."

Angesichts der deutlichen Unterstützung seitens der Mitglieder des Parlaments bei der gestrigen Abstimmung, sollte die Kommission unverzüglich die Informationen an Herrn Ronnan geben.

Hintergrund

Herr Ronnan beschwerte sich bei der Kommission im Namen des Unternehmens Bavarian Lager über restriktive Gesetze in Großbritannien beim Bier-Erwerb. Er wandte sich an den Bürgerbeauftragten, nachdem ihm die Information bezüglich der Untersuchung der Kommission zu seiner Beschwerde versagt worden war. Der Bürgerbeauftragte erstellte in diesem Fall einen Sonderbericht im November 2000 und forderte das Parlament auf, einzuschreiten, nachdem die Kommission es abgelehnt hatte, nachzugeben.

 

Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten im Fall 713/98/IJH ist unter folgender Internet-Adresse einsehbar:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces/de/380/html.bookmark 

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, Tel. +33 (0) 3 88 17 2384.

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