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Umgang des Einheitlichen Abwicklungsausschusses mit Anträgen auf Dokumentenzugang von Anteilseignern der spanischen Bank Banco Popular, die sich als interessierte Dritte im Sinne der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Nr. 806/2014) verstehen

Umgang des Einheitlichen Abwicklungsausschusses mit Anträgen auf Dokumentenzugang von Anteilseignern der spanischen Bank Banco Popular, die sich als interessierte Dritte im Sinne der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Nr. 806/2014) verstehen.