Untersuchungsdauer der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Fälle (weniger als 9 Monate im Durchschnitt)
Untersuchungsdauer der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Fälle (weniger als 9 Monate im Durchschnitt)
32 %
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Abschluss innerhalb von 3 Monaten
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48 %
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Abschluss innerhalb von 3 bis 12 Monaten
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5 %
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Abschluss innerhalb von 12 bis 18 Monaten
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15 %
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Abschluss nach mehr als 18 Monaten[1]
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[1] Bei manchen komplexen Fällen sind mehrere Konsultationsrunden mit dem Beschwerdeführer und dem betreffenden Organ bzw. der betreffenden Einrichtung erforderlich: Durch die neuen Durchführungsbestimmungen wird sich die Dauer der Untersuchungen voraussichtlich verringern.