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Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen

Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen
Durch das Organ bzw. die Einrichtung beigelegt, gänzliche oder teilweise Lösung des Sachverhalts 166 45,7 %
Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt 164 45,2 %
Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt 27 7,4 %
Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt 24 6,6 %
Sonstiges 11 3,0 %
Anmerkung: In einigen Fällen schloss die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.