Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen
Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen
Durch das Organ bzw. die Einrichtung beigelegt, gänzliche oder teilweise Lösung des Sachverhalts
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166
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45,7 %
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Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt
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164
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45,2 %
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Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt
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27
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7,4 %
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Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt
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24
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6,6 %
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Sonstiges
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11
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3,0 %
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Anmerkung: In einigen Fällen schloss die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.