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„Fast Track“ bei der Europäischen Ombudsfrau – Hilfe beim schnelleren Zugang zu EU-Dokumenten

„Fast Track“ bei der Europäischen Ombudsfrau – Hilfe beim schnelleren Zugang zu EU-Dokumenten

  1. EU-Institution bestätigt, dass Ihre Anfrage auf Zugang zu einem Dokument abgelehnt wurde
  2. Sie beschweren sich bei der Europäischen Ombudsfrau
  3. Die Ombudsfrau entscheidet innerhalb von fünf Arbeitstagen, ob sie den Fall untersuchen kann
  4. Sie bemüht sich, innerhalb von 40 Arbeitstagen eine Entscheidung zu fällen
  Beschleunigtes Verfahren („Fast Track“) bei der Europäischen Ombudsfrau für Beschwerden über den Zugang zu Dokumenten