Die Europäische Ombudsfrau und Sie - Wie es funktioniert


WER kann sich an die Europäische Ombudsfrau wenden?
Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen, Verbände, Unternehmen, Universitäten, Journalisten...
- Mit Beschwerden über eine EU-Behörde
- Die bereits versucht haben, das Problem mit der Behörde zu lösen
- Wenn das Problem nicht länger als zwei Jahre zurück liegt
- Wenn kein Gerichtsverfahren anhängig ist
Die Ombudsfrau kann helfen BEI
- Unfairer Behandlung durch EU-Behörden
- Problemen mit EU-Ausschreibungen und -Verträgen
- Verspäteten Zahlungen von EU-Geldern
- Verweigertem Zugang zu EU-Dokumenten
- Zu langen Wartezeiten auf Antworten von EU-Behörden
- Unangemessenen oder nicht veröffentlichten Lobby-Aktivitäten
WAS kann die Ombudsfrau tun?
- Die EU-Behörde wegen Ihrer Beschwerde kontaktieren
- Dabei helfen, eine faire Lösung Ihres Problems zu finden
- Den EU-Behörden Empfehlungen geben
- EU-Dokumente einsehen
WIE kann man die Ombudsfrau kontaktieren?
- Sie können die Ombudsfrau in einer der 24 EU-Sprachen kontaktieren
- Füllen Sie das elektronische Beschwerde-Formular