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Integration von kindern mit behinderungen durch die europäischen schulen

Zusammenfassung der Folgeuntersuchung zur Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Initiativuntersuchung OI/3/2003/JMA betreffend die Integration von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Kommission

In der Entscheidung zum Abschluss seiner Initiativuntersuchung über die Integration von Menschen mit Behinderungen (OI/3/2003/JMA) nannte der Bürgerbeauftragte einen Bereich, in dem noch Handlungsbedarf bestand, nämlich den Umgang der Europäischen Schulen mit behinderten Kindern, die sonderpädagogischer Förderung bedürfen (SEN-Kinder). Er forderte die Kommission auf, ihm einen weiteren Bericht über den Fortschritt der Europäischen Schulen bei der Integration von SEN-Kindern zu übermitteln. Der Bericht der Kommission wurde auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht, und die Öffentlichkeit wurde aufgefordert, Kommentare abzugeben.

In seiner Entscheidung erkannte der Bürgerbeauftragte die Anstrengungen der Kommission um effektivere Maßnahmen zur Integration von SEN-Kindern an. Fortschritte zeigten sich darin, dass in den letzten Jahren die Anzahl der SEN-Kinder in den Europäischen Schulen beträchtlich zugenommen hat. Der Bürgerbeauftragte bedauerte jedoch, dass die finanzielle Unterstützung für Beamte mit behinderten Familienmitgliedern unzureichend ist. Diese Unterstützung ist insbesondere im Hinblick auf die Deckung der Kosten ungenügend, die Familien dadurch entstehen, dass ihre Kinder aufgrund ihrer Behinderung von den Europäischen Schulen ausgeschlossen sind.

Es sei beunruhigend, dass eine beträchtliche Anzahl in die Schulen aufgenommener SEN-Kinder anschließend aus nicht genannten Gründen aus der Schule genommen wird. Dies könne ein Hinweis auf die Unzulänglichkeiten der Schulen bei deren Integrationsansatz sein. Der Bürgerbeauftragte ermunterte die Kommission, eine stärkere Beteiligung der Eltern auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt, Transparenz und Partnerschaft sicherzustellen. Er hielt auch das Bestehen der Europäischen Schulen auf Integration für nicht ausreichend und meinte, die Schulen sollten eine neue Strategie anstreben, die auf Eingliederung basiert. Außerdem stellte der Bürgerbeauftragte fest, dass die Öffentlichkeit Wege gefunden hat, die Eingliederung zu fördern, indem die Rolle besser ausgebildeter SEN-Koordinatoren und der Eltern gestärkt wird und/oder bewährte Verfahren eingeführt werden. Er begrüßte die Entscheidung der Europäischen Schulen, ein Pilotprojekt zu entwickeln, das zur Errichtung eines neuen SEN-Ressourcenzentrums führen könnte, und die Verpflichtung der Kommission, die Antworten des Inspektionsausschusses zu den Mindeststandards für das SEN-Ressourcenzentrum sorgfältig zu prüfen. Ebenso forderte er die Kommission auf, das Pilotprojekt aufmerksam zu überwachen, und wies darauf hin, dass die Integration von SEN-Kindern die Verpflichtung zu eingliedernder, nicht diskriminierender Erziehung gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von der Kommission im Namen der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, gebührend berücksichtigen sollte.

Ebenso wie das Europäische Parlament war der Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass die Kommission aktiver an der SEN-Politik der Europäischen Schulen beteiligt sein und eine stärkere Rolle in diesem Bereich anstreben sollte. Er hoffte, dass er durch die Initiierung einer weiteren öffentlichen Diskussion über die Integration von SEN-Kindern in den Europäischen Schulen dazu beigetragen hat, dass die Kommission ihre Maßnahmen im Interesse eines besseren Dienstes an allen europäischen Bürgern überdenkt.

In seinem Bemühen, so viele Bürger wie möglich zu informieren, wird der Bürgerbeauftragte den vollen Wortlaut dieser Folgeuntersuchung auf Englisch sowie eine Zusammenfassung in sämtlichen Amtssprachen der EU auf seiner Website veröffentlichen.