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Bericht der Kommission zu einem Auskunftsersuchen des Europäischen Bürgerbeauftragten -Untersuchung auf eigene Initiative OI/3/2003/JMA betreffend die Europäische Kommission
Correspondence - Date Tuesday | 18 December 2007
Case OI/3/2003/JMA - Opened on Wednesday | 19 November 2003 - Decision on Wednesday | 04 July 2007
Bilanz der Fortschritte, die die europäischen Schulen bei der integration von Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen erzielt haben
Einleitung
Der Oberste Rat der Europäischen Schulen hat 1999 ein erstes Programm zur Förderung der Integration von Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen (Special Educational Needs - SEN) aufgelegt. Im Jahr 2005 nahm der Oberste Rat eine Neufassung des Programms(1) (im Folgenden als SEN-Programm bezeichnet) an. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen (im Folgenden als SEN-Schüler bezeichnet) sind Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen oder Verhaltensstörungen, deren Fähigkeit zur Teilnahme am allgemeinen Unterricht beeinträchtigt ist.
Das SEN-Programm zielt darauf ab, die betroffenen Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich in das Schulleben zu integrieren und sie dabei angemessen zu unterstützen. Auf diese Weise können die SEN-Schüler in der regulären Jahrgangsklasse unterrichtet werden, der sie angehören, und versetzt werden, soweit es ihre Fähigkeiten erlauben.(2)
Das Hauptziel des SEN-Programms der Europäischen Schulen besteht darin, den SEN-Schülern „entsprechend ihren Fähigkeiten mit angemessener Unterstützung möglichst eine aktive Teilnahme am normalen Unterricht und an den gemeinsamen Klassentätigkeiten zu gewährleisten." Dies erfordert ein Mindestmaß an aktiver Teilnahme der SEN-Schüler an den gemeinsamen Lernaktivitäten. |
Obwohl die Europäischen Schulen ihr Äußerstes tun, muss darauf hingewiesen werden, dass sie nicht alle Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen aufnehmen können. Im SEN-Programm heißt es:
„die Schule[hat] das Recht, sich als ungeeignet zu erklären und den Eltern zu empfehlen, eine andere Schule zu suchen, die den spezifischen Bedürfnissen ihres Kindes besser gerecht wird."
1. Die Rolle der Kommission
Wie der Bürgerbeauftragte in seiner Entscheidung zutreffend festgestellt hat(3), hat die Kommission keine führende Rolle in den die Europäischen Schulen betreffenden Entscheidungsprozessen, da dieses Schulsystem durch Regierungsvereinbarungen geregelt wird. Im Obersten Rat haben alle Mitgliedstaaten und die Kommission jeweils eine Stimme. Die Kommission ist in einer großen Zahl von Arbeitsgruppen und Ausschüssen vertreten, die die Sitzungen des Obersten Rates vorbereiten. An jeder Europäischen Schule ist die Kommission außerdem im Verwaltungsrat vertreten.
Was das Unterrichtsprogramm für SEN-Schüler betrifft, so besteht die Hauptaufgabe der Kommission darin, die Entwicklung der allgemeinen Integration der betroffenen Schülerinnen und Schüler an den Europäischen Schulen sorgfältig zu überwachen und die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Die Europäische Kommission ist kein Mitglied der SEN-Führungsgruppe, die für die Ausarbeitung des SEN-Programms zuständig ist(4), vertritt jedoch die Interessen aller SEN-Schüler in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse sowie in den Sitzungen des Obersten Rates und in den Verwaltungsratssitzungen der Europäischen Schulen. Im Rahmen ihrer Arbeit in den Verwaltungsräten setzt sich die Kommission stets dafür ein, dass keine Obergrenze für die SEN-Haushaltsmittel der betreffenden Europäischen Schule vorgesehen wird. Sie sorgt dafür, dass alle von der betreffenden Schule für erforderlich gehaltenen Finanzmittel für die SEN-Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt werden, damit die Bildungsbedürfnisse der SEN-Schüler gedeckt werden.
Die Kommission ist nicht zur Teilnahme an den Sitzungen der Beratungsgruppe(5) berechtigt und wirkt nicht an Einzelfallentscheidungen mit. Sie unterrichtet die Eltern von Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen über das SEN-Programm und seine Bedingungen und Auswirkungen. Sie beantwortet Fragen der Eltern (im persönlichen Gespräch, telefonisch, brieflich oder per E-Mail) und unterstützt die Eltern bei der Suche nach der besten Lösung für die Ausbildung ihrer Kinder.
Die Kommission trägt den Anliegen der betroffenen Familien Rechnung und wird auch weiterhin bei den Verwaltungen der Europäischen Schulen darauf dringen, dass alles unternommen wird, um SEN-Schüler so weit wie möglich zu integrieren. In den Verwaltungsratssitzungen betont die Kommission mit Nachdruck, dass die Ausgaben für SEN-Schüler vollständig durch den Haushalt abgedeckt werden, soweit die Schule einen offiziellen Antrag auf Erstattung des Defizits an die Kommission richtet.
1.1. Jahresbericht über die Integration der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen im Schuljahr 2005/2006 (Februar 2007)(6)
Auf seiner Sitzung vom 22./23. Mai 2002 in Nizza erteilte der Oberste Rat der SEN-Führungsgruppe(7) das Mandat, einen Jahresbericht über die Schüler und Schülerinnen zu erstellen, für die eine SEN-Vereinbarung abgeschlossen wurde. Die SEN-Führungsgruppe, in der die Kommission nicht vertreten ist, erarbeitet jedes Jahr einen Fortschrittsbericht über die Integration der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen, der dem Obersten Rat übermittelt wird. Auf allen bisherigen Sitzungen des Obersten Rates, auf denen der Jahresbericht präsentiert wurde, hat die Kommission festgestellt, dass der Bericht in erster Linie einen zahlenmäßigen Überblick enthält, wobei die Daten nicht immer zuverlässig sind. Der Bericht liefert keine detaillierte qualitative Analyse und beschränkt sich auf eine geringe Zahl von Empfehlungen für die Schulen.
Der Jahresbericht über die Integration der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen für das Schuljahr 2005/2006 wurde dem Obersten Rat auf der Sitzung vom 17. und 18. April 2007 in Lissabon vorgelegt. Bei dieser Gelegenheit beanstandete die Kommission erneut die unbefriedigende Qualität des Jahresberichts und bat darum, dass der nächste Bericht eine gründlichere Analyse der Daten sowie der Gründe für das Ausscheiden von Schülern und Schülerinnen aus dem SEN-Programm enthält. Die Kommission regte außerdem an, dass eine Reihe von Empfehlungen und Leitlinien für alle Europäischen Schulen - und nicht nur die Schulen in Brüssel - aufgestellt werden sollte, damit die Schulen die Integration der SEN-Schüler verbessern können.
2. Die Integration von SEN-Schülern
2.1. Modalitäten der Integration
Die Möglichkeiten der Integration eines SEN-Kindes an einer Europäischen Schule werden von einer Beratungsgruppe geprüft. Mitglieder der Beratungsgruppe sind der Stellvertretende Direktor der betroffenen Schule, der zuständige SEN-Inspektor, die Eltern, die Lehrkräfte sowie in der Regel eine externe medizinische Fachkraft. Die Beratungsgruppe gibt in jedem Einzelfall eine Empfehlung darüber ab, ob die Integration des betreffenden SEN-Kindes möglich ist oder abgelehnt werden muss. Im Fall einer positiven Entscheidung einigen sich der Direktor der Schule und die Eltern des SEN-Schülers auf eine Vereinbarung(8), die von beiden Parteien unterzeichnet wird und jährlich verlängert werden kann. Lehnt die Beratungsgruppe die Aufnahme des betroffenen SEN-Kindes ab, so kann sich die Schule als ungeeignet erklären, und die Eltern müssen eine andere Bildungseinrichtung für ihr Kind finden. In diesem Fall informiert die Schule die Eltern über andere Unterrichtsangebote und unterstützt sie nach Möglichkeit bei der Suche nach der Bildungseinrichtung, die sich am besten für das Kind eignet.
Die Europäischen Schulen sind bekanntlich nur für den allgemein bildenden Unterricht zuständig. Berufsbildende oder technische Unterrichtszweige sind nicht vorhanden. Obwohl die Schulen nach Kräften bemüht sind, möglichst viele SEN-Schüler aufzunehmen, unterliegen sie bestimmten Einschränkungen, die es nicht erlauben, alle Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen zu integrieren.
2.2. Die SEN-Vereinbarung
Jeder neue Antrag auf Aufnahme eines Kindes mit besonderen Bildungsbedürfnissen wird von der Beratungsgruppe gründlich geprüft. Mindestens ein Mal pro Jahr befasst sich die Beratungsgruppe außerdem mit der Situation jedes einzelnen bereits aufgenommen SEN-Schülers, um die individuellen Möglichkeiten und/oder Modalitäten der Integration zu überprüfen und gegebenenfalls die SEN-Vereinbarung anzupassen, die jährlich verlängert werden kann. Stimmt die Beratungsgruppe der Aufnahme eines SEN-Schülers zu, so legt sie einen individuellen Unterrichtsplan für den Betroffenen fest. Dabei geht es vor allem darum, dass die SEN-Schüler in möglichst großem Umfang am allgemeinen Unterrichtsgeschehen teilnehmen, denn dies gewährleistet eine bessere Integration. Im Bedarfsfall nimmt die Beratungsgruppe Änderungen am Unterrichtsplan vor und schlägt eine Verringerung des Lehrstoffs vor.
„Bei den Schülern, die im Rahmen des SEN-Programms aufgenommen und integriert werden, handelt es sich um Schüler mit einer Vereinbarung, d. h. zwischen den Eltern der betroffenen Schüler und dem Direktor der Europäischen Schule wurde eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung legt die Betreuungsbestimmungen, den individuellen pädagogischen Lehrplan, die pädagogischen Unterstützungen und die finanziellen Mittel fest, die von der Schule bereitzustellen sind. Ferner bestimmt sie auch die Beteiligung der Eltern, [die] meist in Form von schulexternen Unterstützungen [erfolgt]."(9) |
Die Kommission ist ein aktives Mitglied des Verwaltungsrats einer jeden Europäischen Schule und ein aktives Mitglied des Obersten Rats. In diesen Gremien werden alle wichtigen Änderungen des SEN-Programms erörtert. Der Kommission sind keine Vorschläge bekannt, die auf die Reduzierung der Mitwirkung der Eltern in der Beratungsgruppe oder auf deren Ausschluss abzielen. Der Kommission ist ferner nicht bekannt, dass Eltern eines SEN-Schülers sich darüber beschwert hätten, dass ihre Rolle in der Beratungsgruppe eingeschränkt worden sei oder sie an der Teilnahme gehindert worden seien. Nach Meinung der Kommission sind die Beiträge der Eltern für die gesamte Beratungsgruppe und insbesondere für das Wohlergehen des Kindes von größter Wichtigkeit.
Wie der Bürgerbeauftragte in seiner Entscheidung feststellt, drücken die Eltern von SEN-Schülern Besorgnis darüber aus, dass die SEN-Vereinbarung, auf die sich die individuellen Unterrichtspläne für die SEN-Schüler stützen, zeitlich begrenzt ist und jeweils nur um ein Jahr verlängert wird. Die Eltern fühlen sich verunsichert, da sie nicht wissen, wie sich die Situation weiterentwickelt.(10) Die Kommission stellt dazu fest, dass die Situation eines SEN-Schülers sorgfältig überwacht werden muss: sie kann sich verbessern - einige Schüler und Schülerinnen weisen nach einiger Zeit keine besonderen Bildungsbedürfnisse mehr auf(11) - oder sie kann sich kurzfristig verschlechtern. Die jährliche Verlängerbarkeit der SEN-Vereinbarung ermöglicht es den Eltern und der Schule, die erforderlichen Anpassungen in Bezug auf die Unterstützungsmaßnahmen oder den Lehrstoff vorzunehmen, um die bestmögliche Integration des SEN-Kindes sicherzustellen. Nach Auffassung der Kommission trägt dieses Vorgehen dazu bei, dass die Eltern die beste Lösung für die Ausbildung ihres Kindes finden und die Schule den Unterricht von Zeit zu Zeit an die Bedürfnisse des Kindes anpassen kann.
2.3. Die SEN-Führungsgruppe und die Rolle der SEN-Inspektoren
Laut SEN-Programm sind jeweils zwei SEN-Inspektoren vorgesehen: ein Inspektor für SEN-Schüler im Kindergarten und in der Primarstufe und ein Inspektor für SEN-Schüler in der Sekundarstufe. Die SEN-Inspektoren nehmen an allen Sitzungen der Beratungsgruppen teil und haben Einsicht in alle Schülerakten. Auf diese Weise soll eine harmonisierte Entscheidungsfindung in den Beratungsgruppen sichergestellt werden.
Um die Verfahren noch objektiver zu gestalten, wurde der SEN-Inspektionsausschuss mit der Ausarbeitung eines Dokuments beauftragt, in dem die Mindestnormen für alle SEN-Schüler detailliert beschrieben sind.(12)
2.4. Mindestnormen
Im Jahr 2005 beauftragte der Oberste Rat eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Zukunft der Europäischen Schulen. Auf seiner Sitzung vom 30. und 31. Januar 2007 erörterte der Oberste Rat dieses Thema und schlug vor, dass „die Inspektionsausschüsse eine Reihe von Mindestnormen im Zusammenhang mit dem Erziehungsangebot für alle Schüler ausarbeiten und der Frage nachgehen, ob weiterführende Maßnahmen erforderlich sind, um das Konzept der inklusiven Erziehung an den Europäischen Schulen zu fördern.(13)
Im Rahmen der Sitzungen der Arbeitsgruppe und des Obersten Rates hat die Kommission den Vorschlag für die Festlegung von Mindestnormen begrüßt. Ein derartiges Dokument würde für alle Parteien, die an der Integration eines SEN-Kindes mitwirken, eine solide Grundlage darstellen und objektive Normen liefern, auf die sich die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in das SEN-Programm oder über dessen Ausschluss stützen könnte.
3. Fortschritte bei der Integration der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen
3.1. Daten zur Integration der SEN-Schüler
3.1.1. Zahl der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen
Laut dem Jahresbericht über die Integration der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen im Schuljahr 2005/2006, der von den SEN-Inspektoren erstellt und dem Obersten Rat auf seiner Sitzung im April 2007 vorgelegt wurde(14), nimmt die Zahl der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen jedes Jahr zu. Im Schuljahr 2004/2005 belief sich die Gesamtzahl der SEN-Schüler auf 274 (7 im Kindergarten, 165 in der Primarstufe und 102 in der Sekundarstufe). Im Schuljahr 2006/2007 besuchten insgesamt 388 SEN-Schüler eine Europäische Schule (21 im Kindergarten, 210 in der Primarstufe und 157 in der Sekundarstufe), d. h. eine Zunahme von insgesamt 41 % (114 neu aufgenommene SEN-Schüler). Die Zahl der SEN-Schüler hat an fast allen Europäischen Schulen und in allen Jahrgängen zugenommen.
Laut Jahresbericht sind die vorhandenen Unterschiede im Hinblick auf die Zahl der SEN-Schüler in den einzelnen Sprachabteilungen durch Zufall bedingt.
3.1.2. Zahl der Schüler, die aus dem SEN-Programm ausscheiden
Laut Jahresbericht wurde die Vereinbarung für 16,3 % der SEN-Schüler (63 von 387) gekündigt. Es wurde eine Reihe von Gründen angegeben:
a) 43,28 % der Eltern (29 von 67) entschieden sich für eine andere Bildungseinrichtung für ihre Kinder. Der Jahresbericht enthält keine weiteren Angaben zu den Gründen für diese Entscheidung;
b) 20,89 % (14 von 67) der Kündigungen sind durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes der Eltern und den Wegzug vom bisherigen Schulort bedingt. Einige der betroffenen SEN-Schüler wurden am neuen Wohnort in eine Europäische Schule aufgenommen (genaue Zahl nicht bekannt);
c) 8,95 % der SEN-Schüler (6 von 67) machten so gute Lernfortschritte, dass sie dem allgemeinen Unterricht uneingeschränkt folgen können und keine besondere Unterstützung mehr benötigen;
d) Auf Empfehlung der Beratungsgruppe beschlossen die zuständigen Schuldirektoren, die SEN-Vereinbarung für 26,88 % der SEN-Schüler (18 von 67) nicht zu verlängern. In diesen Fällen waren die betroffenen Schüler nicht in der Lage, im erforderlichen Umfang an gemeinsamen Unterrichtsaktivitäten teilzunehmen, und die Schule hatte sich als ungeeignet erklärt, da sie die Bedürfnisse dieser Schüler nicht erfüllen konnte.
26,88 % der SEN-Schüler mussten eine andere Bildungseinrichtung finden, die für sie besser geeignet ist und über qualifiziertes Personal verfügt, das ihre Bildungsbedürfnisse decken kann. Im Zusammenhang mit diesen 26,88 % der SEN-Schüler, deren SEN-Vereinbarung nicht verlängert wurde, möchte die Kommission auf die Initiative zur Festlegung von objektiven Mindestnormen hinweisen (siehe Punkt 2.4).
Ein weiteres Anliegen der Kommission sind die Eltern (43,28 %), die ihre SEN-Kinder aus einer Europäischen Schule genommen haben. Die Kommission hat darum gebeten, dass in den künftigen Jahresberichten über die Integration der SEN-Schüler genauer darauf eingegangen wird, warum sich Eltern für eine Beendigung des Besuchs einer Europäischen Schule entscheiden. Entsprechende Informationen sind für die Kommission von Nutzen, um die erforderlichen Verbesserungen und Anpassungen des SEN-Programms in den zuständigen Gremien (Oberster Rat, Verwaltungsräte, Ausschüsse usw.) durchsetzen zu können.
3.2. Finanzmittel für die Integration der SEN-Schüler
3.2.1. Haushaltsmittel
Die Kommission bittet die Europäischen Schulen um eine Schätzung des Zuschusses, den sie für das kommende Schuljahr für erforderlich halten. Benötigte eine Schule darüber hinaus weitere Mittel, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen waren, so konnte dieser Finanzbedarf in der Vergangenheit stets durch den Gemeinschaftshaushalt gedeckt werden. Die Kommission unterstützt die Fördermaßnahmen für SEN-Schüler an den Europäischen Schulen in allen Fällen, in denen die Integration von der SEN-Beratungsgruppe befürwortet wird. Im Haushaltsplan der Europäischen Schulen für das Jahr 2007 wurden 2 785 927 EUR für die Integration der SEN-Schüler veranschlagt.
3.2.2. Räumlichkeiten und Materialien
Fast alle Gebäude der Europäischen Schulen sind für SEN-Schüler geeignet (so wurden in eine spezielle Rampe Karlsruhe gebaut und ein Badelift in Frankfurt installiert, mit dessen Hilfe eine SEN-Schülerin aus ihrem Rollstuhl gehoben werden kann). Laut Jahresbericht verfügen nicht alle Schulen über kleinere Räume, die sich für die Einzelarbeit mit SEN-Schülern eignen. Die Kommission dringt auf den Verwaltungsratssitzungen der Schulen darauf, dass alles unternommen wird, einschließlich baulicher Veränderungen, um die Integration der SEN-Schüler so problemlos wie möglich zu gestalten.
3.2.3. Erstattung der außergewöhnlichen Schulkosten für SEN-Schüler
Falls sich eine Europäische Schule als ungeeignet für die Aufnahme eines SEN-Schülers erklärt und der betreffende Schüler eine besondere Bildungseinrichtung besucht, können die Eltern unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung der Schulkosten verlangen. Der Artikel 76 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Artikel 30, 71 und 98 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften finden Anwendung. Genauere Informationen über die Voraussetzungen und die Modalitäten der Kostenerstattung sind zu finden unter http://www.cc.cec/pers_admin/social_bxl/social/funds_fr.html#4 und in den Interinstitutionellen Leitlinien in der zuletzt geänderten Fassung vom 1. Mai 2004.
Die Frage der vollständigen Erstattung der Schulkosten für die Kinder von EU-Bediensteten, die besondere Bildungsbedürfnisse aufweisen und aufgrund des Grads ihrer Behinderung vom Besuch einer Europäischen Schule ausgeschlossen sind, wurde auf der 249. Sitzung des Kollegiums der Verwaltungschefs am 12. September 2007 erörtert. Auf dieser Sitzung wurde beschlossen, dass das „Comité de Préparation pour les Affaires Sociales" untersuchen soll, welche Auswirkungen eine volle Kostenerstattung für die EU-Institutionen hat.
3.3. Inklusiver Unterricht
Das Konzept des inklusiven Unterrichts wird im SEN-Programm wie folgt beschrieben:
„Zur reellen Integration müssen die Schüler in alle Tätigkeiten einbezogen werden, insofern es ihre Fähigkeiten erlaubt. Ein zu großer Teil des individuellen Unterrichts stellt wiederum einen Ausschluss dar, wodurch diese Schüler gebrandmarkt werden. Deshalb ist es wünschenswert, dass die Lehrkräfte den Schülern, insofern möglich, mit Lernhilfen oder dem SEN-Programm eine klasseninterne Hilfestellung bieten."
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Zukunft der Europäischen Schulen" hat die Kommission den Vorschlag begrüßt, eine Untersuchung darüber durchzuführen, in welchem Umfang inklusive Unterrichtsmethoden in den Europäischen Schulen eingesetzt werden. Der Oberste Rat hat auf seiner Sitzung vom Januar 2007 vorgeschlagen, dass „die Inspektionsausschüsse der Frage nachgehen, ob weiterführende Maßnahmen erforderlich sind, um das Konzept der inklusiven Erziehung an den Europäischen Schulen zu fördern.(15) Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor.
3.4. Koordinierung der SEN-Fälle
3.4.1. Start des Pilotvorhabens „SEN-Ressourcenzentrum"
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Zukunft der Europäischen Schulen" hat die Kommission den Vorschlag für ein Pilotvorhaben begrüßt, das die Einrichtung eines SEN-Ressourcenzentrums zum Ziel hat. Eine derartige Stelle soll Expertise und Beratung für alle Europäischen Schulen anbieten, um die Integration der SEN-Schüler optimal zu fördern. Auf seiner Sitzung vom Januar 2007 übermittelte der Oberste Rat diesen Vorschlag an den Inspektionsausschuss, dessen Stellungnahme erwartet wird.(16)
3.4.2. SEN-Koordinator
An jeder Europäischen Schule ist eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden für die Koordinierung der Aktivitäten im Rahmen des SEN-Programms vorgesehen. Die folgenden Aufgaben fallen unter diese Stundenzahl: Aktenführung, Protokollführung für die Sitzungen der Beratungsgruppe, Ausarbeitung der SEN-Vereinbarungen, Überwachung der einzelnen SEN-Fälle, Pflege des Kontakts zum SEN-Inspektor usw.
Es steht der Schulverwaltung frei, ob sie einen SEN-Koordinator ernennt oder die für die SEN-Koordinierung zur Verfügung stehende Stundenzahl auf mehrere Mitarbeiter verteilt. Die Kommission hat in dieser Hinsicht kein Mitspracherecht. In der Europäischen Schule I (Uccle) in Brüssel sind zwei Personen für die SEN-Koordinierung zuständig: eine Person koordiniert die SEN-Fälle im Kindergarten und in der Primarstufe, die andere Person ist für die SEN-Fälle im Sekundarbereich zuständig.
4. ZUSAMMENFASSUNG
Die Kommission stellt fest, dass die Zahl der SEN-Schüler an den Europäischen Schulen seit der Einführung des SEN-Programms deutlich gestiegen ist. Die Kommission hat nachweislich alle erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, so dass die Europäischen Schulen die Möglichkeiten der Integration der SEN-Schüler voll ausschöpfen konnten. Die Kommission wird weiterhin sorgfältig die Fälle verfolgen, bei denen Schüler aus dem SEN-Programm ausscheiden, und sich dafür einsetzen, dass die für den Jahresbericht zuständige SEN-Führungsgruppe Antworten zur Frage nach den Gründen für diese Entwicklung vorlegt.
Die Kommission wird sich auch künftig aktiv an der Diskussion über die Verbesserung der SEN-Maßnahmen beteiligen und sieht der Stellungnahme des Inspektionsausschusses zur Festlegung von Mindestnormen und zum Pilotvorhaben für ein SEN-Ressourcenzentrum mit großem Interesse entgegen. Die Kommission wartet ferner auf die Reaktion des Inspektionsausschusses zu der Frage, ob eine weitere Prüfung des Konzepts des inklusiven Unterrichts erforderlich ist.
Die Kommission wird sich weiterhin im Obersten Rat und in den Verwaltungsräten der Europäischen Schulen für die Interessen der SEN-Schüler einsetzen. Für die Kommission stellen das Wohlergehen und die schulischen Fortschritte der Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen auch künftig die vorrangigen Ziele des SEN-Programms dar.
(1) Integration der Schüler mit spezifischen Bedürfnissen an den Europäischen Schulen (Dok. 2003-D-4710-de-6). Dieses Dokument tritt an die Stelle des Dokuments 811-D-1999 aus dem Jahr 1999.
(2) Punkt 2 - Die Integration von SEN-Schülern.
(3) Entscheidung zur Untersuchung auf eigene Initiative OI/3/2003/JMA betreffend die Europäische Kommission (4. Juli 2007).
(4) Punkt 2.3 - Die SEN-Führungsgruppe und die Rolle der SEN-Inspektoren.
(5) Punkt 2.1 - Modalitäten der Integration von SEN-Schülern.
(6) Dok. 2007-D-431-en-2.
(7) Punkt 2.3 - Die SEN-Führungsgruppe und die Rolle der SEN-Inspektoren.
(8) Punkt 2.2 - Die SEN-Vereinbarung.
(9) Dok.2003-D-4710-de-6, Integration der Schüler mit spezifischen Bedürfnissen an den Europäischen Schulen, Punkt 4.1, erster Absatz.
(10) Entscheidung zur Untersuchung auf eigene Initiative OI/3/2003/JMA betreffend die Europäische Kommission, Punkt 5.5, zweiter Unterabschnitt.
(11) Punkt 3.1.2 Buchstabe c.
(12) Punkt 2.4 - Mindestnormen.
(13) Punkt X Buchstabe iii der Beschlüsse des Obersten Rates vom 30. und 31. Januar 2007 (Dok. 2007-D-282-de-1).
(14) Punkt 1.1.
(15) Punkt X Buchstabe iii der Beschlüsse des Obersten Rats vom 30. und 31. Januar 2007 (Dok. 2007-D-282-de-1).
(16) Punkt X zweiter Absatz der Beschlüsse des Obersten Rats vom 30. und 31. Januar 2007.
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