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Schreiben: Europäischer Bürgerbeauftragter erbittet Kommentare der Öffentlichkeit (OI/3/2003/JMA)
Correspondence - Date Wednesday | 28 April 2004
Case OI/3/2003/JMA - Opened on Wednesday | 19 November 2003 - Decision on Wednesday | 04 July 2007
Straßburg, 28-04-2004
Am 19. November 2003 eröffnete der Europäische Bürgerbeauftragte aus eigener Initiative eine Untersuchung zur Frage der Integration von Menschen mit Behinderungen, bei der er insbesondere der Frage nachgeht, durch welche Maßnahmen die Europäische Kommission eine Diskriminierung dieser Personengruppe im Umgang mit ihr verhindert.
Um Menschen mit Behinderungen über diese Initiative zu informieren und ihnen Gelegenheit zu Anmerkungen zu geben, veröffentlichte der Bürgerbeauftragte alle Unterlagen zu dieser Untersuchung auf seiner Website (http://www.ombudsman.europa.eu/disabilities/de/default.htm). Daraufhin erhielt er zahlreiche Zuschriften von Einzelpersonen und Organisationen, die seine Initiative begrüßten und die Schwere der Problematik hervorhoben.
Am 3. bzw. 18. März 2004 übermittelte die Kommission dem Bürgerbeauftragten ihre Stellungnahme. Darin verwies sie auf eine Reihe von Vorschlägen sowohl legislativer als auch nichtlegislativer Natur, die sie in den letzten Jahren unterbreitet hat, um den Grundsatz der Chancengleichheit für ihre behinderten Mitarbeiter bzw. deren Angehörige sowie für Stellenbewerber zur Realität werden zu lassen.
Die Stellungnahme der Kommision liegt in allen EU-Amtssprachen auf der Website des Bürgerbeauftragten vor.
Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten müssen die Öffentlichkeit und insbesondere Menschen mit Behinderungen Gelegenheit erhalten, sich zur Stellungnahme der Kommission zu äußern, ehe er eine Entscheidung über seinen nächsten Schritt in der Untersuchung trifft. Daher nimmt er gerne Anmerkungen zur Stellungnahme der Kommission entgegen, die bis spätestens 31. Mai 2004 einzureichen sind. Nach Möglichkeit sollte die Übermittlung per E-Mail (euro-ombudsman@europarl.eu.int) mit dem Betreff „OI/3/2003" erfolgen. Kommentare, die postalisch oder per Fax übermittelt werden, finden ebenfalls Berücksichtigung.
Alle eingegangenen Äußerungen werden registriert, geprüft und in die Untersuchungsakte des Bürgerbeauftragten aufgenommen. Der Bürgerbeauftragte behält es sich vor, Anmerkungen an die Kommission weiterzuleiten und sie auf Wunsch öffentlich zugänglich zu machen.
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