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Jahresbericht 2018
Annual Report - Date Tuesday | 14 May 2019
Einleitung
Ich freue mich sehr, Ihnen den Jahresbericht 2018 des Amts des Europäischen Bürgerbeauftragten präsentieren zu können.
Das Amt hat in meinem Zuständigkeitsbereich eine starke Zunahme der Beschwerden von Bürgern, der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Medien verzeichnet. Meines Erachtens ist dies nicht auf eine Verschlechterung der Verwaltungsstandards in der Europäischen Union zurückzuführen, sondern auf eine stärkere Sensibilisierung für die Tätigkeit meines Amts und die positiven Ergebnisse, die wir erzielen können. Ich danke den Organen, Agenturen und Einrichtungen der EU für ihre Zusammenarbeit bei dieser Tätigkeit und insbesondere dem Europäischen Parlament für seine fortwährende Unterstützung.
Dieses Jahr war auch insofern bemerkenswert, als dass die Bürgerbeauftragte von einer ihrer selten genutzten Befugnisse – der Einreichung eines Sonderberichts beim Europäischen Parlament – Gebrauch machte und einen Bericht zur Rechenschaftspflicht des Rats der Europäischen Union vorlegte.
Seit vielen Jahrzehnten wird die öffentliche Wahrnehmung der EU teilweise durch den schädlichen Mythos geprägt, die nationalen Regierungen hätten nur geringen oder gar keinen Einfluss auf die EU-Rechtsetzung. Es ist deshalb für die Demokratie in der EU und für eine fundierte öffentliche Debatte wichtig, diesen Mythos zu infrage zu stellen.
Da die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, zu erfahren, wie ihre Regierungen zum EU-Rechtsetzungsprozess beitragen, ersuchte ich das Europäische Parlament, meine Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz bei der Gesetzgebung im Rat zu unterstützen. Ich bin den Mitgliedern des Parlaments sehr dankbar, dass meine Vorschläge so umfänglich unterstützt wurden, und hoffe, dass dies vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 zu konkreten Änderungen führen wird.
Des Weiteren wurde 2018 ein beschleunigtes Verfahren für Anträge auf Zugang zu Dokumenten eingeführt. Dieses Verfahren, in dessen Rahmen unser Amt beabsichtigt, Beschwerden innerhalb von 40 Tagen abzuschließen, hat zu guten Ergebnissen für die Beschwerdeführer geführt.
Ein Teil der Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten besteht in einer aktiven Überwachung, wie Vorschriften in Bezug auf Ethik und Rechenschaftspflicht umgesetzt werden. 2018 konnte ich eine Bestandsaufnahme abschließen, in deren Rahmen erfasst wurde, wie 15 Organe die Vorschriften für den Wechsel von Führungskräften in den Privatsektor gehandhabt haben. Es freut mich, dass unter den Organen ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Bedeutung solider Vorschriften bezüglich des „Drehtüreffekts“ vorhanden ist, auch wenn noch weitere Anstrengungen zu unternehmen sind.
Infolge der #MeToo-Bewegung, in deren Rahmen weiterhin Belästigungen – insbesondere von Frauen – angeprangert werden, beschloss ich, zu überprüfen, welche Strategien gegen Belästigung in der EU-Verwaltung bestehen. Ich schrieb 26 Organe und Agenturen der EU an und ersuchte um genaue Informationen über die entsprechenden Strategien, wie diese umgesetzt werden, ob Beschwerden wegen Belästigung eingegangen sind und wie mit diesen umgegangen wurde. Meine Analyse wurde jetzt veröffentlicht und ich hoffe, dass sie im Zuge der herausfordernden Aufgaben zur Beseitigung von Belästigung am Arbeitsplatz hilfreich ist.
Mein Amt hat häufig Beschwerden zur Verwendung der EU-Amtssprachen durch die Organe zu bearbeiten. Um eine Diskussion anzustoßen, fragten wir Menschen nach ihrer Meinung zu Themen wie der Sprachenpolitik für EU-Websites oder den Umfang, in dem Technologie für die Bereitstellung von Übersetzungen genutzt werden kann. Die Auswertung der Antworten wird der Europäischen Kommission übermittelt.
Im März veranstalteten wir unsere jährliche Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten in Brüssel. Zentrales Thema war, wie Bürgerbeauftragte zum Aufbau einer integrativeren Gesellschaft beitragen können. Im September fand ein von meinem Amt ausgerichtetes Folgeseminar statt, in dessen Rahmen die aus der Erhebung der OECD zur Rolle der Ombudsstellen bei der Förderung der Öffentlichkeit der Verwaltung gewonnenen Erkenntnisse erörtert wurden.
Im Oktober konnte ich mit großer Freude den Wettbewerb zur Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis 2019 eröffnen. Bei einem Festakt im Juni 2019 werden die Projekte ausgezeichnet und die Gewinner bekannt gegeben.
2018 war also ein arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr. Mit Blick auf 2019 und die wichtigen Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die laufenden Debatten über die Zukunft der Demokratie in einem digitalen Zeitalter ist die Pflicht der Organe der EU zur Wahrung höchster ethischer Maßstäbe und Standards der Rechenschaftspflicht größer denn je.
1 2018 auf einen Blick
2 Wichtigste Themen
Die Europäische Bürgerbeauftragte unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei Auseinandersetzungen mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union. Die Themenpalette reicht von fehlender Transparenz bei Entscheidungsprozessen oder der Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten bis hin zu Grundrechtsverletzungen und Vertragsstreitigkeiten.
2.1 Rechenschaftspflicht bei den Entscheidungsprozessen der EU
Damit die Bürgerinnen und Bürger der Union ihr demokratisches Recht auf Beteiligung an den Entscheidungsprozessen angemessen wahrnehmen und die Beteiligten zur Rechenschaft ziehen können, müssen die Beratungen über Rechtsetzungsvorhaben hinreichend transparent sein.
Die Bürgerbeauftragte unterbreitete dem Rat der Europäischen Union eine Reihe von Empfehlungen, um es der Öffentlichkeit zu ermöglichen, den EU-Rechtsetzungsprozess leichter zu verfolgen. Dazu zählte auch, dass der Rat systematisch die Standpunkte der Mitgliedstaaten in den vorbereitenden Gremien erfassen sowie eindeutige Kriterien für die Anwendung des Status „LIMITE“ (Nur für den Dienstgebrauch) von Dokumenten erarbeiten sollte. Frau O’Reilly schlug des Weiteren vor, dass der Rat eine spezielle Webseite für jeden Gesetzgebungsvorschlag erstellen und die Benutzerfreundlichkeit des öffentlichen Dokumentenregisters verbessern sollte. Die Bürgerbeauftragte ersuchte um die diesbezügliche Unterstützung des Europäischen Parlaments durch die Veröffentlichung eines Sonderberichts. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützten in einer Plenarabstimmung mit überwältigender Mehrheit die Vorschläge der Bürgerbeauftragten.
Die Rechenschaftspflicht in der Entscheidungsfindung gilt auch für den komplexeren Teil des EU-Entscheidungsprozesses, einschließlich der Komitologie – einer Reihe von Verfahren, durch die die Mitgliedstaaten kontrollieren, wie die Europäische Kommission das Unionsrecht umsetzt. Ein Mitglied des Europäischen Parlaments wandte sich an die Bürgerbeauftragte, nachdem ihm die Kommission nur teilweise Zugang zu den Protokollen der Sitzungen der Vertreter der Mitgliedstaaten zur Erörterung und Beschlussfassung über die EU-Vorschriften für Kraftfahrzeugemissionen gewährt hatte. Die Bürgerbeauftragte ersuchte die Europäische Kommission, den Zugang zu den Protokollen der Sitzungen deutlich zu erweitern, und verwies darauf, wie wichtig das Verständnis für die Art und Weise, in der ein Durchführungsrechtsakt zustande kommt, und die Positionen der Vertreter der verschiedenen Mitgliedstaaten in einem rechenschaftspflichtigen demokratischen System ist.
European Ombudsman
O’Reilly: Making the EU legislative process more accountable to the public, by being more open, would send an important signal ahead of the European elections in 2019 http://europa.eu/!md66Du #euco #transparency
Emily O’Reilly: „Eine Stärkung der Rechenschaftspflicht bezüglich des EU-Rechtsetzungsprozesses gegenüber der Öffentlichkeit im Wege einer stärkeren Öffnung wäre ein wichtiges Signal vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, welche Entscheidungen ihre Regierungen im Zuge der EU-Rechtsgestaltung treffen, wird die Kultur, Brüssel die Schuld an allem zuzuschieben, fortgesetzt.“ Emily O’Reillyill continue.” Emily O’Reilly
Die EU setzt gelegentlich Ad-hoc-Gruppen als Beratungsgremien für Politikfelder ein. Eine dieser Gruppen – die Gruppe von Persönlichkeiten – beriet die Kommission, wie die EU Forschung im Bereich Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) fördern könne. Eine NRO beschwerte sich bei der Bürgerbeauftragten über die fehlende Transparenz dieser Gruppe und wies darauf hin, dass diese nicht im Register der Sachverständigengruppen der Kommission, die zu politischen Themen fachlich beraten, geführt werde. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Gruppe die gleichen Funktionen wie eine Sachverständigengruppe ausübe – und ersuchte sie deshalb, die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen sowie die Beiträge der Mitglieder zu veröffentlichen. Nach Auffassung der Bürgerbeauftragten sollten für künftige Gruppen von Persönlichkeiten die gleichen Transparenzstandards gelten.
European Ombudsman
#EOPress: We found four instances of maladministration in the appointment of the @ EU_Commission’s Secretary-General. https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/102716 …
Im Zuge der Ernennung des Generalsekretärs der Europäischen Kommission ermittelten wir vier Fälle eines Verwaltungsmissstands.
„Die Kommission sollte Lehren aus dieser Affäre ziehen und ein neues Verfahren für die Ernennung ihres Generalsekretärs entwickeln.“ Emily O’Reilly, Europäische Bürgerbeauftragte
Eine verantwortungsvolle Entscheidungsfindung ist auch für interne Entscheidungen eines Organs maßgeblich. Nach Eingang von zwei Beschwerden untersuchte die Bürgerbeauftragte die Art und Weise, in der die Europäische Kommission im Februar 2018 ihren Generalsekretär ernannt hatte, und ermittelte vier Fälle eines Verwaltungsmissstands, einschließlich der Schaffung einer künstlichen Dringlichkeit zur Besetzung des Postens. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Verantwortung für den Verwaltungsmissstand insgesamt bei der Kommission lag, und forderte dazu auf, künftig ein spezifisches Ernennungsverfahren für den Generalsekretär anzuwenden. Trotz der Unterstützung des Parlaments für die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten lehnte die Kommission die Einrichtung eines Ernennungsverfahrens ab. Die Bürgerbeauftragte schloss anschließend die Untersuchung ab, wobei sie bedauerte, dass die Kommission die Gelegenheit versäumt hatte, nach der problematischen Benennung ihres höchstrangigen Beamten das öffentliche Vertrauen wiederherzustellen.
2.2 Lobbytransparenz
Ein Großteil der Arbeit der Bürgerbeauftragten betrifft die Sensibilisierung der EU-Verwaltung für bestimmte Themen, darunter der Schaden für die öffentliche Wahrnehmung der EU, der durch den „Drehtüreffekt“ verursacht wird – wenn EU-Beamte Positionen im Privatsektor übernehmen oder Personen aus dem Privatsektor eine Tätigkeit in den EU-Organen aufnehmen. Bei diesen Wechseln können Bedenken hinsichtlich Interessenkonflikten oder Lobbyarbeit früherer Kollegen entstehen.
Die Bürgerbeauftragte hatte in der Vergangenheit eine Untersuchung dazu durchgeführt, wie die Kommission mit Fällen eines „Drehtüreffekts“ hinsichtlich ihrer Bediensteten umgegangen ist, und unterbreitete Vorschläge, wie die Verfahren für die Umsetzung von Vorschriften in diesem Bereich gestärkt werden können. Frau O’Reilly ging dem 2017 nach, indem sie eine Untersuchung aus eigener Initiative zu dem Umfang einleitete, in dem die Kommission ihre Vorschläge umgesetzt hatte.
Die überarbeiteten Vorschriften für den „Drehtüreffekt“ der Kommission traten im September 2018 in Kraft und gelten für die Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn Bedienstete aus persönlichen Gründen oder zur Aufnahme einer anderen Tätigkeit aus der Kommission ausscheiden. Die Kommission führt jährlich etwa 2 000 Kontrollen zu Interessenkonflikten für neu eingestellte Bedienstete und etwa 400 Kontrollen zu Bediensteten durch, die beabsichtigen, eine Beschäftigung außerhalb der EU-Verwaltung aufzunehmen.
Die Bürgerbeauftragte stellte im Zuge ihrer Analyse fest, dass der Umgang mit Fällen eines „Drehtüreffekts“ der Kommission in zwei wichtigen Aspekten Mängel aufweist. Die Kommission veröffentlichte nicht immer die genauen Angaben zu leitenden Bediensteten, die eine andere Tätigkeit aufnahmen (sondern nur für diejenigen, bei denen ein Potenzial für Lobbyarbeit ermittelt wurde). Zudem werden die Informationen nur einmal jährlich veröffentlicht. Die Bürgerbeauftragte ersuchte darum, zu allen Fällen ausführliche Informationen zu veröffentlichen, und wiederholte ihren bereits in der Vergangenheit unterbreiteten Vorschlag, die Kommission solle die Informationen zu einzelnen Fällen regelmäßiger veröffentlichen.
European Ombudsman
Post-mandate activities of former Commissioners: @EU_Commission should do more to strengthen procedures, limit conflicts of interest and increase citizens’ trust http://europa.eu/!yu83bM
Nach Beendigung ihrer Amtszeit ausgeübte Tätigkeiten von ehemaligen Kommissionsmitgliedern: Die Europäische Kommission sollte mehr unternehmen, um die Verfahren zu stärken, Interessenkonflikte zu begrenzen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
„Ehemalige Kommissionsmitglieder haben ein Recht auf Tätigkeiten nach Beendigung ihrer Amtszeit, doch als ehemalige Beamte müssen sie auch sicherstellen, dass durch ihre Handlungen nicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU untergraben wird.“ Emily O’Reilly
Die Bürgerbeauftragte schlug mehrere weitere praktische Maßnahmen vor. Demnach sollte in dem Fall, dass die Kommission einem früheren Bediensteten Bedingungen auferlegt, die betreffende Person ihren künftigen Arbeitgeber informieren. Frau O’Reilly schlug des Weiteren vor, dass in dem Fall, dass ein ehemaliger leitender Bediensteter mit einem befristeten Verbot von Lobbyarbeit belegt wird, die Kommission die ehemaligen Kollegen innerhalb des Organs darüber informieren sollte. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, dass der Wechsel von ehemaligen leitenden Bediensteten in den Privatsektor direkt im Transparenzregister veröffentlicht wird.
Die Bürgerbeauftragte überprüfte ferner, wie 15 Organe und Einrichtungen der EU (einschließlich des Europäischen Parlaments, des Rates und des Rechnungshofs) Informationen veröffentlichen, wenn leitende Bedienstete eine Genehmigung für die Aufnahme einer externen Beschäftigung beantragen, darunter auch, wie häufig diese Informationen veröffentlicht werden, sowie der Umfang und Inhalt dieser Informationen.
Die Bürgerbeauftragte stellte zwar ein ausgeprägtes Bewusstsein unter den 15 Organen für die Bedeutung einer soliden Umsetzung der Vorschriften in diesem Bereich fest, unterbreitete aber dennoch einige Verbesserungsvorschläge. Frau O’Reilly schlug den Einrichtungen vor, Informationen über alle Fälle zu veröffentlichen, in denen sie einen Antrag auf Aufnahme einer externen Beschäftigung bewerteten, und bei einem Wechsel ehemaliger Bediensteter zu einer im Transparenzregister geführten Organisation sollten die zu dem betreffenden Fall veröffentlichten Informationen einen Link zum Eintrag der Organisation im Transparenzregister enthalten.
2.3 Zugang zu Dokumenten
Im Februar wurde formell ein beschleunigtes Verfahren für den Zugang zu Dokumenten eingeführt, das für die Untersuchung von Fällen rasch an Bedeutung gewann. Bei diesem System entscheidet das Amt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde, ob diese zugelassen werden kann, und innerhalb von 40 Tagen soll eine Entscheidung vorliegen.
Eine belgische NRO nutzte das Verfahren für einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten bei der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA). Im Ergebnis der Untersuchung wurden die Dokumente (in Zusammenhang mit Lobbyarbeit bezüglich des europäischen Verteidigungsforschungsprogramms) veröffentlicht, und die EDA führte Verbesserungen ihrer Verfahren und Systeme für den Umgang mit und die Beantwortung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten ein.
Manchmal verhindert die betroffene Einrichtung de facto den Zugang zu Dokumenten, weil sie den ursprünglichen Antrag zu langsam beantwortet. Dies war der Fall, als ein deutscher Staatsangehöriger Zugang zu den Briefingdokumenten für Sitzungen der GD Budget der Europäischen Kommission und des für Personal zuständigen Kommissars mit Dritten beantragt hatte. Der Beschwerdeführer wandte sich an die Bürgerbeauftragte, da die Kommission nach über einem Jahr noch keine Entscheidung über den Antrag getroffen hatte. Im Zuge der Untersuchung erklärte die Kommission, sie sei nach wie vor nicht in der Lage, einen Standpunkt zu dem Antrag einzunehmen, was die Bürgerbeauftragte dazu veranlasste, eine Empfehlung aufgrund einer unangemessenen Verzögerung auszusprechen. Die Kommission veröffentlichte anschließend die Dokumente zu zwölf Sitzungen, was von der Bürgerbeauftragten als angemessener Schritt bewertet wurde.
European Ombudsman
@EUOmbudsman inquiry on contacts with the defence industry: @EUDefenceAgency gives access to documents and improves #transparency procedures https://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/de/98631/html.bookmark …
Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten zu den Kontakten der Europäischen Verteidigungsagentur mit der Rüstungsindustrie: Die Agentur gewährt Zugang zu Dokumenten und verbessert ihre Transparenzverfahren.
Nach einer anderen Untersuchung forderte Frau O’Reilly die Kommission auf, einen pragmatischen und bürgerfreundlichen Transparenzansatz anzuwenden, um einen falschen Eindruck von Geheimniskrämerei zu vermeiden. Die Kommission gewährte einem Journalisten teilweise Zugang zu den Dokumenten in Zusammenhang mit einem EU-Projekt zur Bereitstellung kostenloser WLAN-Hotspots in Städten. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die von der Kommission in den Dokumenten vorgenommenen Schwärzungen, wie von der Kommission dargelegt, nicht in den Anwendungsbereich des Antrags des Beschwerdeführers fielen. Frau O’Reilly schlug jedoch vor, dass in dem Fall, dass nur ein kleiner Teil eines Dokuments über den in der Beschwerde beantragten Umfang hinausginge, die Kommission künftig in Erwägung ziehen solle, einfach auch diese Informationen zu veröffentlichen.
Die Bürgerbeauftragte unterbreitete zudem eine Empfehlung betreffend die Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten in Zusammenhang mit der Verwendung von GVO als Lebens- oder Futtermittel zu gewähren. Greenpeace, eine Nichtregierungsorganisation, ersuchte die Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren, in denen die verschiedenen von der Kommission vor der Vorstellung ihres Vorschlags berücksichtigten Optionen sowie die Art und Weise, in der die im Vorschlag vorgestellte Option ausgewählt worden war, dargelegt werden.
In einem weiteren Fall sollte Klarheit geschaffen werden, in welchen Fällen E-Mails im Sinne von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten als Dokumente betrachtet werden können. In dieser Untersuchung ersuchte die Bürgerbeauftragte die Kommission, in ihrer internen Strategie festzulegen, für wen E-Mails der Bediensteten als Dokumente gelten, und zu der Auffassung der Bürgerbeauftragten Stellung zu nehmen, dass bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten ein Zugang zu E-Mails der Bediensteten notwendig sein kann.
2.4 Grundrechte
Die Bürgerbeauftragte befasst sich regelmäßig mit Beschwerden, die Grundrechte wie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung betreffen. Ein Bediensteter der Europäischen Investitionsbank (EIB) wandte sich an die Bürgerbeauftragte, um sich über Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Bank zu beschweren. Der Beschwerdeführer hatte einen Bericht im Rahmen der Strategie für die Meldung von Missständen (Whistleblowing) eingereicht, in dem unterstellt wird, dass Frauen nicht dieselben Chancen auf Zugang zu Führungspositionen eingeräumt wurden wie Männern. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass es zu lange gedauert hatte, bis die EIB auf den Bericht des Beschwerdeführers antwortete, und ersuchte die EIB, ihre Strategie für die Meldung von Missständen zu verschärfen. Dem stimmte die Bank zu. Die Bürgerbeauftragte forderte die Bank zudem auf, sich stärker um ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in Führungspositionen zu bemühen sowie ein besseres Ergebnis als ihr Ziel eines Frauenanteils von 33 % in Führungspositionen bis 2021 anzustreben.
Ende 2018 ging die Bürgerbeauftragte einer früheren Untersuchung zu der Frage nach, inwiefern bei der Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik durch die Mitgliedstaaten die Grundrechte eingehalten werden. Frau O’Reilly erkundigte sich bei der Kommission, welche Schritte ergriffen würden, um die Mitgliedstaaten beim Treffen von Vorkehrungen für die Prüfung von Beschwerden betreffend die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu unterstützen. Da die Untersuchung zum Gegenstand hatte, wie EU-Mittel in den Mitgliedstaaten ausgegeben werden, ersuchte die Bürgerbeauftragte zudem die Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten um eine Untersuchung, wie die Vorschriften durch ihre Regierungen umgesetzt werden.
European Ombudsman
@EIB accepts our recommendations on how to better handle gender discrimination and equal opportunity concerns. We have also suggested they work toward a more balanced gender representation at management level https://europa.eu/!Rq33HH
Die Europäische Investitionsbank akzeptiert unsere Empfehlungen zu einem besseren Umgang mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und Fragen der Chancengleichheit. Des Weiteren haben wir vorgeschlagen, stärkere Anstrengungen für eine ausgewogenere Vertretung von Männern und Frauen auf Führungsebene zu unternehmen.
Anfang 2018 reichten zwei Gewerkschaften eine Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten ein, die sich mit einem Papier der Europäischen Kommission und einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Flugverkehrsmanagement befasste. Nach Auffassung der Beschwerdeführer war das Grundrecht auf Streik verletzt worden und verfügte die Kommission über keine Handlungsbefugnisse in diesem Bereich. Die Bürgerbeauftragte befand, dass die Kommission, indem sie den Mitgliedstaaten unverbindliche Anregungen gegeben hatte, im Fall eines Streiks bestimmte Praktiken anzuwenden, nicht über ihren streng festgelegten Aufgabenbereich hinausgegangen war. Außerdem ermittelte sie keine Anhaltspunkte dafür, dass die von der Kommission angeregten Praktiken gegen das Grundrecht auf Streik verstießen.
2.5 Ethische Fragen
Ein Teil der Tätigkeit der Bürgerbeauftragten betrifft die Sensibilisierung der EU-Organe dafür, wie sie – oder ihre Handlungen – von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. In diesem Sinne und nach einer Beschwerde einer in Brüssel ansässigen NRO im Bereich Transparenz forderte Frau O’Reilly den Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, auf, seine Mitgliedschaft in der „Group of Thirty“ (G30), einer privaten Organisation, der Führungskräfte großer privater Banken und Zentralbanken sowie Mitglieder aus der akademischen Welt angehören, auszusetzen. Da einige G30-Mitglieder Führungskräfte von Banken sind, die direkt oder indirekt von der EZB beaufsichtigt werden, kam die Bürgerbeauftragte zu dem Ergebnis, dass durch die weitere Mitgliedschaft des Präsidenten der EZB in der G30 das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Bank untergraben werden könne. Die EZB lehnte es ab, die Vorschläge der Bürgerbeauftragten umzusetzen. Frau O’Reilly bedauert den Standpunkt der Bank, brachte aber die Hoffnung zum Ausdruck, dass ihre Empfehlung das Bewusstsein für solche Fragen in der Zukunft stärke.
European Ombudsman
O’Reilly: Interactions with the G30 should be as transparent as possible and not based on membership which undermines the transparency steps @ECB has made in recent years http://europa.eu/!hx39Dd
Emily O’Reilly: „Die Zusammenarbeit mit der G30 muss so transparent wie möglich sein und darf nicht auf einer Mitgliedschaft basieren, durch die die Transparenzmaßnahmen, die die Europäische Zentralbank in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht hat, untergraben werden.
Es ist wichtig, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass eine klare Trennung zwischen der EZB als Aufsichtsbehörde und der Finanzindustrie, die von ihren Entscheidungen betroffen ist, besteht.“ Emily O’Reilly
Die Bürgerbeauftragte begrüßte die Ankündigung der Kommission Anfang 2018, dass sie eine zweimonatliche Veröffentlichung genauer Angaben über die Reisekosten der Kommissionsmitglieder einführen werde. Die Maßnahme der Kommission ist eine Reaktion auf eine Untersuchung der Bürgerbeauftragten zu einer Beschwerde der Transparenz-NRO „Access Info Europe“, die den Umgang der Kommission mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu den Reiseausgaben der Kommissionsmitglieder im Jahr 2016 betraf. In ihrer abschließenden Entscheidung bezeichnete die Bürgerbeauftragte die neue Publikationspolitik als einen „sehr positiven Schritt für verstärkte Transparenz in diesem Bereich“.
Angesichts der #MeToo-Bewegung beschloss die Bürgerbeauftragte, eine Kontrolle durchzuführen, welche Strategien gegen Belästigung in der EU-Verwaltung bestehen. Sie wandte sich an 26 Organe und Agenturen der EU und ersuchte sie um genaue Informationen über ihre entsprechenden Strategien, wie diese umgesetzt werden, ob Beschwerden wegen Belästigung eingegangen sind und wie damit umgegangen wurde. Die von der Bürgerbeauftragten ermittelten bewährten Verfahren betreffen Sensibilisierung, Schulungen, Risikobewertung, Überwachung von Strategien und Eingliederungsmaßnahmen. In einer allgemeinen Bemerkung weist die Bürgerbeauftragte darauf hin, dass alle EU-Bediensteten ungeachtet ihres Rangs vor Belästigung geschützt werden müssten und sich dieser Schutz auf Handlungen aller Personalkategorien erstrecken müsse.
Ferner unterbreitete die Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament konkrete Vorschläge, wie es seine Verfahren für den Umgang mit Beschwerden wegen Belästigung stärken könne. Dies ging auf eine Beschwerde eines Bediensteten einer Fraktion im Parlament betreffend den Zeitraum, den der Beratende Ausschuss des Parlaments für die Bewertung seines Belästigungsfalls benötigte, zurück. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass sich Mängel bei den Verfahren generell negativ auf die Verfahren bei Belästigungsfällen im öffentlichen Dienst der EU auswirken könnten, und schlug vor, dass das Parlament Leitlinien für den Zeitrahmen erarbeite, in dem der Beratende Ausschuss seine Arbeit zu einzelnen Fällen abschließen müsse.
2.6 EU-Agenturen und sonstige Einrichtungen
Neben der Eröffnung von beschwerdebasierten Untersuchungen und Untersuchungen aus eigener Initiative strebt die Bürgerbeauftragte an, Änderungen in den EU-Organen durch andere Mittel zu beeinflussen, einschließlich der Beteiligung an öffentlichen Konsultationen, die Berührungspunkte mit ihrem Tätigkeitsbereich aufweisen. Anfang 2018 übermittelte Frau O’Reilly ein Schreiben an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, in dem sie Vorschläge zur Transparenz des Risikobewertungsmodells der EU in der Lebensmittelkette unterbreitete. Unter anderem schlug sie vor, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit unverzüglich die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen in Zusammenhang mit der Risikobewertung veröffentlichen solle. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass das öffentliche Interesse an der Belastbarkeit wissenschaftlicher Studien für gewöhnlich schwerer wiege als kommerzielle Interessen am Schutz wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Als Fortsetzung ihrer Untersuchung aus eigener Initiative zu der Frage, wie die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) mit ihren Kontakten zu Pharmaunternehmen umgeht, bevor diese Unternehmen Anträge auf Marktzulassung einreichen, leitete die Bürgerbeauftragte im Oktober 2018 eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema ein. Im Rahmen der Konsultation wurde um Stellungnahmen ersucht, ob diese Tätigkeiten vor der Einreichung eines Antrags ausreichend transparent sind und ob eine größere Transparenz hinsichtlich der wissenschaftlichen Beratung, die die EMA den Entwicklern von Arzneimitteln bietet, erforderlich ist. Die Konsultation lief bis Ende Januar 2019.
Eine Untersuchung zu der Frage, wie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sicherheitsberichten umgeht, hatte zur Folge, dass die Agentur ihre Vorgehensweise änderte, sodass diejenigen, die Sicherheitsbedenken melden, eine Rückmeldung erhalten, ob die EASA über Handlungsbefugnisse bezüglich der aufgeworfenen Themen verfügt. Die Strategieänderung erfolgte, nachdem sich ein Wartungstechniker an die Bürgerbeauftragte gewandt hatte, da er keine Rückmeldung zu einem eingereichten Sicherheitsbericht erhalten hatte.
Ein privates Unternehmen wandte sich an die Bürgerbeauftragte, nachdem die Exekutivagentur für die Forschung (REA) versucht hatte, einen Teil ihres im Rahmen eines EU-finanzierten Projekts an das Unternehmen geleisteten Beitrags zurückzufordern. Nachdem sich die Bürgerbeauftragte eingeschaltet hatte, räumte die REA ein, dass ihre ursprünglichen Erläuterungen, weshalb sie die Mittel zurückfordern wollte, nicht ausreichend klar gewesen waren, und bot dem Beschwerdeführer eine weitere Gelegenheit, Erläuterungen zu den von der REA aufgeworfenen Sachverhalten vorzulegen.
European Ombudsman
How does @EMA_News engage with medicine producers before they apply for EU market authorisations? We invite you to comment by 31 January 2019 https://europa.eu/!XY76tj
Welche Kontakte unterhält die Europäische Arzneimittel-Agentur mit Arzneimittelherstellern, bevor diese eine Zulassung für das Inverkehrbringen in der EU beantragen? Wir bitten um ihre Stellungnahme bis zum 31. Januar 2019.
2.7 EU-Verträge und EU-Finanzhilfen
Jedes Jahr bearbeitet die Bürgerbeauftragte mehrere Fälle betreffend EU-Finanzhilfen. Zwar trägt die Europäische Kommission zu Recht dafür Sorge, dass die Mittel ordnungsgemäß zugewiesen und ausgegeben werden, doch manchmal gibt es Missverständnisse oder Schwierigkeiten, die auf dieses Überprüfungsverfahren zurückgehen.
In einem Fall wandte sich der Eigentümer eines kroatischen Unternehmens, das Teil eines Konsortiums war, das ein EU-finanziertes Projekt durchführte, an die Bürgerbeauftragte, nachdem die Kommission die Rückzahlung eines Gesamtbetrags, der die Höhe der dem Unternehmen gewährten Mittel überstieg, gefordert hatte. Nach der Intervention der Bürgerbeauftragten erklärte sich die Kommission bereit, den einzuziehenden Betrag um mehr als 300 000 EUR zu reduzieren. Allerdings entschuldigte sie sich weder bei dem Beschwerdeführer noch setzte sie eine weitere Empfehlung der Bürgerbeauftragten um, nach der ein Aspekt ihrer Prüfungsfeststellungen zu überprüfen war. Die Bürgerbeauftragte schlug vor, die Kommission solle künftig sicherstellen, dass ihre Maßnahmen zur Durchsetzung finanzieller Bestimmungen fair und verhältnismäßig sind und die Grundwerte der EU besser widerspiegeln.
EUA
EUA welcomes the European Ombudsman’s decision and looks forward to keep working with its #LatinAmerican partners https://eua.eu/component/tags/tag/65-latin-america-the-caribbean.html …
Die European University Association begrüßt die Entscheidung der Bürgerbeauftragten und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit ihren lateinamerikanischen Partnern.
Ein weiterer Fall betraf die Entscheidung der Europäischen Kommission, Mittel wiedereinzuziehen, die einer deutschen Nichtregierungsorganisation im Rahmen des EU-Programms LIFE+ gewährt worden waren. Nach Auffassung der Kommission stellten die betreffenden Mittel einen Gewinn für die NRO dar. Aus diesem Grund beabsichtigte sie, einen Betrag von 214 707 EUR wiedereinzuziehen. Die Beschwerdeführerin widersprach dem Standpunkt der Kommission und wandte sich an die Bürgerbeauftragte. Im Zuge der Untersuchung erklärte sich die Kommission bereit, auf die Einziehung der Mittel zu verzichten.
Eine weitere mittelbezogene Untersuchung wurde eingeleitet, als sich die European University Association (EUA) bei der Bürgerbeauftragten beschwerte, weil es die Kommission abgelehnt hatte, Kosten (83 000 EUR) zu übernehmen, die der Organisation in Zusammenhang mit dem Projekt ALFA-PUENTES – einem Projekt zur Förderung der regionalen Integration Lateinamerikas – entstanden waren. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission keine ausreichende Begründung für die Ablehnung der Zahlung des Betrags an die EUA vorgelegt hatte, und ersuchte sie darum, dem nachzukommen. Daraufhin erörterte die Kommission erneut den Sachverhalt mit den Beschwerdeführern und erklärte sich bereit, die Kosten zu begleichen.
2.8 Bürgerbeteiligung an der EU-Politikgestaltung
Die EU mit 24 Amtssprachen und über 500 Mio. Bürgerinnen und Bürgern setzt sich dafür ein, die Sprachenvielfalt zu achten und zu schützen. Deshalb kommt den von den EU-Organen verwendeten Sprachen für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit eine große Bedeutung zu. Sämtliche EU-Rechtsvorschriften müssen in allen Amtssprachen veröffentlicht werden, doch abgesehen von diesen spezifischen Fällen verfügen die EU-Organe über einen gewissen Ermessensspielraum, was den Gebrauch der Sprachen in bestimmten Situationen anbelangt.
Doch besteht Uneinheitlichkeit unter den Organen, wann und wie sie die Sprachenpolitik anwenden, wobei die Websites der Organe besonders problematisch sind. Die Bürgerbeauftragte führte von Juli bis September eine öffentliche Konsultation durch, in deren Rahmen sie um Stellungnahmen bat, wie die EU-Organe am besten mit der Öffentlichkeit kommunizieren könnten. Auf die Konsultation gingen 286 Antworten ein, die größtenteils von Privatpersonen (247) eingereicht wurden. Drei Antworten stammten von den Mitgliedstaaten und zwei Antworten von EU-Agenturen. Eine Analyse der Antworten wird 2019 auf der Website der Bürgerbeauftragten veröffentlicht.
Die Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung hängt davon ab, ob die Menschen rechtzeitig Zugang zu einschlägigen Informationen haben. Ein den Zugang zu Dokumenten betreffender Fall verdeutlicht dies gut – eine NRO aus dem Bereich Tierrechte wandte sich an die Bürgerbeauftragte, nachdem die Kommission den Zugang zu Dokumenten abgelehnt hatte, die die Berechnungen enthielten, mit denen die Verwendung von Tieren für den Entwurf einer Folgenabschätzung veranschlagt worden war. Die Folgenabschätzung wurde im Rahmen einer Änderung der EU-Rechtsvorschriften über die Zulassung und Bewertung chemischer Stoffe (REACH) durchgeführt. Im Zuge der Untersuchung veröffentlichte die Kommission die Dokumente – ein Schritt, der auch mit der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union zum Zugang zu Dokumenten in Zusammenhang mit gesetzgeberischen Initiativen im Einklang steht.
Die Bürgerbeauftragte unterstützte weiterhin nachdrücklich die Europäische Bürgerinitiative – in deren Rahmen die Europäische Kommission eine Rechtsvorschrift zu einem Thema prüfen muss, für das über eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten gesammelt wurden. In einer Rede anlässlich des Tages der Europäischen Bürgerinitiative wies Frau O’Reilly darauf hin, dass ihr Amt überwachen werde, wie die neue Rechtsvorschrift zur Europäischen Bürgerinitiative umgesetzt wird.
European Ombudsman
What do you think about the use of languages in the EU institutions? We have launched a public consultation and look forward to receiving your views: http://europa.eu/!gT39KW
Was denken Sie zum Sprachgebrauch in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union? Wir haben eine öffentliche Konsultation eingeleitet und freuen uns auf Ihre Meinung.
3 Kommunikation und Zusammenarbeit
3.1 Kommunikation
Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten schloss 2018 im Rahmen seines kontinuierlichen Ziels der Steigerung seiner Sichtbarkeit zwei wesentliche Schritte ab. Zum einen handelte es sich um die Überarbeitung der Website, wobei die neue Version im Juli online geschaltet wurde. Die neue Website ist deutlich benutzerfreundlicher und bietet eine bessere Suchfunktion, sodass Fälle nach Thema, Format und Datum sortiert werden können. Wichtige Untersuchungen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen werden gut sichtbar dargestellt, sodass sich die Nutzer schnell ein Bild von den Tätigkeiten des Amtes machen können.
Die Bürgerbeauftragte hat darüber hinaus ein neues Video veröffentlicht, um auf einfache Weise einen Eindruck von der Art ihrer Arbeit zu vermitteln. In dem Video werden drei Bereiche hervorgehoben, in denen die Bürgerbeauftragte tätig werden kann: Zugang zu Informationen, Probleme mit EU-Mitteln und Transparenz in der Lobbyarbeit. Die gesonderten Untersuchungsbereiche sind zudem in drei sehr kurze Videos aufgeteilt, die einfach in den sozialen Medien verbreitet werden können.
Bei der Zahl der Follower des Twitter-Accounts des Amts – @EUOmbudsman – war im Jahresverlauf eine Zunahme von 17 % festzustellen, die Zahl der Follower des LinkedIn-Kontos stieg um 13 %. Bei Plattformen, die die Bürgerbeauftragte erst seit Kurzem nutzt, wie etwa Instagram, war eine starke Zunahme der Follower (61 %) zu verzeichnen, während die Seite der Bürgerbeauftragten auf Medium eine Leserzuwachsrate von 40 % aufwies.
Im Anschluss an die erste sehr erfolgreiche Ausgabe der Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis, bei der Projekte aus einer Reihe von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU nominiert worden waren, lancierte die Bürgerbeauftragte im Oktober die entsprechende Auszeichnung 2019. Nominierungen für die Auszeichnung können von EU-Bediensteten oder von Unternehmen, Verbänden und Gruppen der Zivilgesellschaft eingereicht werden. Die Bürgerbeauftragte forderte zur Einreichung von Nominierungen auf und wies darauf hin, dass eine formelle Anerkennung dieser Arbeit dazu beiträgt, die besten Verfahren unter den Einrichtungen auszutauschen. Sie hoffe, dass dies als Inspiration für künftige Projekte diene. Im Juni 2019 wird die Preisverleihung stattfinden.
Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten freute sich über seine Mitwirkung am Europäischen Jugend-Event 2018, das an zwei Tagen im Juni Tausende junger Menschen in Straßburg zusammenführte. Mehrere Bedienstete nahmen an der Veranstaltung teil und erklärten, wie das Amt den Bürgerinnen und Bürgern hilft und wie es seine Arbeit in den sozialen Medien bewirbt. Frau O’Reilly trat als Hauptrednerin auf und erinnerte die jungen Menschen in ihrer Rede an ihr Wahlrecht. Dabei forderte sie dazu auf, die Wahlen zum Europäischen Parlament als eine Chance zur Ausübung dieses Rechts zu sehen, um die auf EU-Ebene getroffenen Entscheidungen zu beeinflussen.
European Ombudsman
There are many dedicated #EU public servants out there making that extra effort to help citizens. Give them the acknowledgement they deserve by nominating them for our ‘Good Administration Award 2019’ here: http://europa.eu/!Hq47rx #EOAward
Es gibt viele engagierte EU-Bedienstete, die sich mit besonders großem Aufwand dafür einsetzen, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Lassen Sie ihnen die Anerkennung zukommen, die sie verdienen, indem Sie sie für unsere Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis 2019 nominieren.
European Ombudsman
The #EYE2018 in #Strasbourg is starting. Join the @EUombudsman team to meet the Ombudsman herself & find out what her office can do for citizens and to share your wish list for the #FutureofEurope
Das Europäische Jugend-Event in Straßburg beginnt: Kommen Sie zum Team der Europäischen Bürgerbeauftragten, treffen Sie die Bürgerbeauftragte selbst, erfahren Sie, was ihr Amt für die Bürgerinnen und Bürger tun kann, und teilen Sie ihre Wunschliste für die Zukunft Europas.
3.2 Beziehungen zu Organen und Einrichtungen der EU
3.2.1 Europäisches Parlament
Die Bürgerbeauftragte schätzt die guten Beziehungen zum Europäischen Parlament sehr. Seine Mitglieder wählen den Bürgerbeauftragten, der sich dafür einsetzt, Menschen, die Schwierigkeiten mit der EU-Verwaltung haben, zu helfen. Im Jahr 2018 sprach die Bürgerbeauftragte vor dem Plenum des Parlaments und pflegte einen Meinungsaustausch mit mehreren Ausschüssen, darunter dem Petitionsausschuss, dem Ausschuss für Rechtsangelegenheiten, dem Ausschuss für internationalen Handel, dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen und dem Ausschuss für Haushaltskontrolle. Die Bürgerbeauftragte traf Präsident Antonio Tajani und richtete Sitzungen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments als Vertreter aller großen Fraktionen aus. Die Bürgerbeauftragte freut sich darauf, ihre produktive Beziehung mit dem neu gewählten Parlament im Jahr 2019 fortzuführen.
3.2.2 Petitionsausschuss
Ein kontinuierlicher Dialog mit dem Petitionsausschuss ist von wesentlicher Bedeutung für ein wirksames System, um den Bedenken der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, die sich an den Ausschuss oder die Bürgerbeauftragte wendet, um Beratung oder Hilfe zu erhalten. Die Bürgerbeauftragte befasst sich mit Beschwerden gegen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU, während sich der Petitionsausschuss mit Petitionen in Bezug auf die Tätigkeitsbereiche der EU in ganz Europa beschäftigt. 2018 arbeitete der Ausschuss gleichzeitig an mehreren Vorgängen, die die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten betrafen. Die Bürgerbeauftragte freute sich zu erfahren, dass sie auf die nachdrückliche Unterstützung der Mitglieder des neu gebildeten Ausschusses, in dem alle Fraktionen vertreten sind, zählen konnte, und freut sich auf die Zusammenarbeit.
PETI Committee Press
Joint @EP_Petitions & @EPInstitutional report on the #transparency of legislative discussions in the preparatory bodies of the Council (@EUombudsman’s strategic inquiry) was approved with 31 votes and 3 abstentions.
Gemeinsamer Bericht des Petitionsausschusses und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments zum Sonderbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten, der sich auf ihre strategische Untersuchung zur Transparenz der Beratungen im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren in den vorbereitenden Gremien des Rats der Europäischen Union bezieht. Der gemeinsame Bericht wurde mit 31 Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.
3.2.3 Europäische Kommission
Die Europäische Kommission beaufsichtigt den Großteil der administrativen Arbeit der EU und steht stark im Blickfeld der Öffentlichkeit. Als größtes Organ der EU mit großem Einfluss auf das Leben von Millionen Menschen versteht es sich von selbst, dass ein großer Teil der an die Bürgerbeauftragte gerichteten Beschwerden die Arbeit der Kommission betrifft. Um die Anliegen der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu vermitteln, traf die Bürgerbeauftragte im Jahr 2018 Präsident Juncker und mehrere Kommissionsmitglieder. Die Kommission verfügt bereits über beeindruckend hohe Standards in der öffentlichen Verwaltung. Doch in vielen Bereichen besteht noch Verbesserungsbedarf. Deshalb ist eine regelmäßige, offene und ehrliche Arbeitsbeziehung zwischen den Dienststellen der beiden Organe die wirksamste Form der Zusammenarbeit.
3.2.4 Sonstige Organe, Agenturen und Organisationen
Die Bürgerbeauftragte pflegt Beziehungen mit den anderen Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU, um die Verwaltungskultur und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu beobachten und zu fördern. 2018 stand die Bürgerbeauftragte in engem Kontakt mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Investitionsbank (EIB), dem Europäischen Rechnungshof (ERH) und mehreren Agenturen. Starke Beziehungen zu allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind ein wichtiges Element der Strategie „Die nächsten Schritte bis 2019“ der Bürgerbeauftragten, um eine offenere und stärker dienstleistungsorientierte EU-Verwaltung zugunsten all jener, die in Europa leben, zu schaffen.
European Court of Auditors
Thank you @EUombudsman Emily O’Reilly for her 1st visit to @EUauditors. Fruitful exchange of ideas with President & Members, with presentation to staff incl Q&A. Sound EU governance at the heart of both institutions & key for maintaining citizens’ trust.
https://www.eca.europa.eu/de/Pages/NewsItem.aspx?nid=10043 …
Wir bedanken uns bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly für ihren ersten Besuch beim Europäischen Rechnungshof, in dessen Rahmen ein fruchtbarer Gedankenaustausch mit dem Präsidenten und den Mitgliedern des Hofes sowie eine Präsentation für das Personal stattfand, die auch eine Fragerunde umfasste. Beide Einrichtungen setzen sich für eine solide EU-Verwaltung ein, die entscheidend ist, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu bewahren.
3.2.5 UN-Behindertenrechtskonvention
Als Mitglied des EU-Rahmens setzt sich die Bürgerbeauftragte für den Schutz, die Förderung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die EU-Verwaltung ein. Im September übernahm die Bürgerbeauftragte für ein Jahr den Vorsitz des EU-Rahmens.
In ihrer strategischen Untersuchung zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems der EU (JSIS) empfahl die Bürgerbeauftragte, dass die Kommission die Bestimmungen zum JSIS überarbeiten solle, um die Einhaltung der UN-BRK sicherzustellen. Die Bürgerbeauftragte ermittelte ferner eine Reihe von systemischen Fragen betreffend den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und unterbreitete eine Reihe von Vorschlägen. Des Weiteren veröffentlichte sie einen Bericht über ihre Konsultation zur Anhörung von Verbänden von EU-Bediensteten, die selbst bzw. deren Familienangehörige eine Behinderung haben, und des Europäischen Behindertenforums (EDF).
Die Bürgerbeauftragte schloss ihre strategische Untersuchung zur Barrierefreiheit der Websites der Kommission und zu den Online-Tools für Menschen mit Behinderungen ab. Sie zeigte sich zufrieden, dass die Kommission Schritte ergriffen hatte, um die Barrierefreiheit von Websites zu verbessern, und unterbreitete in diesem Zusammenhang eine Reihe von Vorschlägen. Beispielsweise schlug sie vor, dass die Kommission Web-Inhalte in barrierefreien Formaten anbieten solle, die hohe internationale Standards für ein breites Spektrum an Websites erfüllen, einen Aktionsplan für die Barrierefreiheit der Web-Angebote annehmen und eine verpflichtende Fortbildung zur Barrierefreiheit für alle Bediensteten, die im Bereich Websites tätig sind, einführen solle.
Im Dezember veröffentlichte die Bürgerbeauftragte Empfehlungen im Rahmen einer gemeinsamen Untersuchung von zwei Beschwerden betreffend die Barrierefreiheit für sehbehinderte Bewerber in Auswahlverfahren, die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert werden. Sie ersuchte das EPSO, dafür Sorge zu tragen, dass sein Online-Bewerbungsformular für Auswahlverfahren vollständig an die Anforderungen für die Barrierefreiheit für sehbehinderte Bewerber angepasst wird. Des Weiteren forderte sie dazu auf, zeitnah unterstützende Technologien für Bewerber im Rahmen der computergestützten Tests einzuführen, die in Testzentren auf der ganzen Welt stattfinden.
Im Nachgang zu ihrer Untersuchung aus eigener Initiative zur Einhaltung der Grundrechte bei der Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik übermittelte die Bürgerbeauftragte ein Schreiben an die Kommission hinsichtlich der Anforderung, dass in den Mitgliedstaaten wirksame Beschwerdemechanismen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bestehen müssen. Sie erkundigte sich beispielsweise, welche Schritte die Kommission ergriffen habe, um die Mitgliedstaaten bei der Einführung dieser Maßnahmen zu unterstützen, und wie sie die Erfüllung dieser Pflicht durch die Mitgliedstaaten überwache.
Ferner übermittelte die Bürgerbeauftragte ein Schreiben an die Kommission, das sich mit dem Thema Europäische Schulen und Kinder mit Behinderungen befasste. Sie ersuchte die Kommission, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass Eltern von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen, die von Europäischen Schulen ausgeschlossen sind, keinen Beitrag zu den Bildungskosten ihrer Kinder leisten müssen.
European Ombudsman
Recommendation: #EU should recognise ‘serious illness’ in staff with #disabilities in line with #UNCRPD recommendations http://europa.eu/!Hq48YK
Empfehlung: Die EU sollte bei Bediensteten mit Behinderungen im Einklang mit den Empfehlungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) eine „schwere Krankheit“ anerkennen.
3.3 Europäisches Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten
Als wichtigste Veranstaltung des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten – das sich aus 96 Büros in 36 europäischen Ländern sowie dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zusammensetzt – fand im März eine Konferenz statt, die das gesamte Netzwerk sowie in Brüssel ansässige Organisationen und Journalisten zusammenführte. Die Eröffnungssitzung befasste sich mit einem zentralen Thema der Arbeit von Bürgerbeauftragten überall: Wie kann die Gesellschaft für die Bürgerinnen und Bürger gerecht und inklusiv gestaltet werden? Emily O’Reilly forderte die Bürgerbeauftragten auf, dazu beizutragen, die kürzlich verabschiedete europäische Säule sozialer Rechte Realität werden zu lassen. In der Hauptdiskussion ging es darum, wie Bürgerbeauftragte besser zusammenarbeiten können, um soziale Gerechtigkeit zu fördern, wie die EU-Politik in den nationalen Kontext passt und wie eine zukünftige EU aussehen könnte. Im Mittelpunkt einer anschließenden Diskussion stand die Frage, wie Ombudsstellen, die bisweilen mit anderen Stellen wie dem EU-finanzierten Netzwerk SOLVIT zusammenarbeiten, Bürger unterstützen können, die sich mit Problemen konfrontiert sehen, weil eine EU-Vorschrift nicht angemessen angewendet wird. Manche Bürgerbeauftragte wiesen auf grenzüberschreitende Probleme hin, wie etwa Probleme bei der Zahlung von Sozialleistungen.
Als Folgemaßnahme zur Konferenz im März hielt das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten ein Seminar in Brüssel für die Verbindungsbeauftragten und Kommunikationsexperten des Netzwerks ab. Das Seminar befasste sich mit der Frage, wie die Zusammenarbeit des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten vertieft werden kann, es wurden bewährte Verfahren für die Kontaktaufnahme mit den Bürgern in der heutigen vernetzten Welt untersucht und Überlegungen angestellt, welche Lehren aus der Erhebung der OECD zur Rolle der Ombudsstellen bei der Öffentlichkeit der Verwaltung zu ziehen sind.
Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten konzentrierte sich weiter auf parallele Untersuchungen und Initiativen zwischen interessierten Ombudsstellen. Anfang 2018 schloss die Bürgerbeauftragte eine strategische Initiative ab, in deren Rahmen die Umsetzung einer EU-Vorschrift (Verordnung (EG) Nr. 1005/2009) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, überprüft worden war. In ihrem Schlusswort stellte Frau O’Reilly fest, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bislang bei ihren Kontrollen der Einhaltung der Vorschrift nicht unterstützt habe, obwohl sie nach der entsprechenden Rechtsvorschrift dazu berechtigt ist. Mehrere nationale Ombudsstellen gaben einen Überblick, wie das EU-Recht auf einzelstaatlicher Ebene umgesetzt wird.
Eine weitere Initiative unter Einbeziehung der nationalen Ombudsstellen betraf den Umfang, in dem die Kommission bewertet, inwieweit nationale Exportkreditagenturen (nationale Stellen, die Unternehmen, die auf risikobehafteten Märkten Geschäfte tätigen, finanzielle Unterstützung bieten) die EU-Vorschriften zu Menschenrechten und Umweltschutz einhalten. Die nationalen Ombudsstellen wurden um ihre Stellungnahmen zu diesem Sachverhalt gebeten. Die Untersuchung, die infolge einer Beschwerde einer internationalen Koalition von NRO eingeleitet wurde, führte zu einer Empfehlung, da nach den Feststellungen der Bürgerbeauftragten die jährliche Überprüfung dieser Agenturen durch die Kommission unzureichend ist. Das Thema war zudem Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für internationalen Handel im Europäischen Parlament, wobei die Mitglieder den Standpunkt der Bürgerbeauftragten unterstützten. Die Kommission erklärte sich bereit, der Empfehlung der Bürgerbeauftragten Rechnung zu tragen, und zum Abschluss der Untersuchung bat die Bürgerbeauftragte die Kommission, in einem Jahr über ihre Fortschritte Bericht zu erstatten.
Das Verfahren für Anfragen, in dessen Rahmen das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten den Mitgliedern des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten Unterstützung bietet, indem es Antworten von Sachverständigen aus den EU-Organen zu Fragen des EU-Rechts einholt, stellte weiterhin eine wertvolle Ressource für die Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten dar. Eine dieser Anfragen übermittelte das Büro des spanischen Bürgerbeauftragten, der sich mit einem Schreiben bezüglich der von Frontex koordinierten gemeinsamen Rückführungsaktionen an die Europäische Bürgerbeauftragte wandte. Das Büro des spanischen Bürgerbeauftragten hatte bestimmte Probleme festgestellt, unter anderem, dass zurückgeführte Menschen nicht über vorhandene Beschwerdemechanismen informiert wurden und dass der Mechanismus weder in Papierfassung noch in der entsprechenden Sprache (in diesem Fall Spanisch) zur Verfügung stand. Die Anfrage hatte zur Folge, dass Frontex das Formular auf seiner Website und in gedruckter Fassung zur Verfügung stellte und dieses ins Spanische, Russische, Serbische und Albanische übersetzen ließ.
European Ombudsman
What is the role of Ombudsman Institutions in #OpenGov? How can they persuade governments to be more transparent? We conducted a survey jointly with @OECDgov which we are presenting now and which you can find here: http://europa.eu/!Vh33nx #ENO2018
Welche Rolle spielen Ombudsstellen bei der Öffentlichkeit der Verwaltung? Wie können sie Regierungen davon überzeugen, transparenter zu agieren? Wir führten gemeinsam mit der OECD eine Erhebung durch, die wir jetzt vorstellen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website zur Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten 2018.
Die Bürgerbeauftragte setzte ihre regelmäßigen Besuche in den Büros ihrer nationalen Kollegen fort und reiste im Februar nach Griechenland, wo sie vom Bürgerbeauftragten Andreas Pottakis empfangen wurde. Auf dieser Reise traf Frau O’Reilly mehrere Mitglieder der griechischen Regierung und sprach mit lokalen Interessengruppen und Journalisten über ihre Arbeit im Bereich Transparenz und Rechenschaftspflicht in der EU. Darüber hinaus besuchte sie das Flüchtlingslager Elaionas in der Nähe von Athen.
Gundi Gadesmann
@EUombudsman meets with Greek Ombudsman Pottakis and his team in Athens to discuss closer cooperation and best practices in dealing with complaints #ENO2018
Die Europäische Bürgerbeauftragte trifft den griechischen Bürgerbeauftragten Andreas Pottakis und sein Team in Athen, um eine engere Zusammenarbeit und bewährte Verfahren beim Umgang mit Beschwerden zu erörtern.
3.4 Besuch der Bürgerbeauftragen in Washington DC
Im Dezember 2018 reiste die Bürgerbeauftragte nach Washington DC, wo sie zahlreiche US-Politiker, Vertreter von Aufsichtsbehörden, NRO, Thinktanks, Wissenschaftler und weitere Gesprächspartner traf, um mehr über Ethik, Transparenz und Rechenschaftspflicht, Standards und Vorschriften sowie ihre Umsetzung in der US-Regierung und im Kongress zu erfahren. Die Bürgerbeauftragte erörterte Fragen wie etwa den „Drehtüreffekt“, Lobbyarbeit, Schutz von Hinweisgebern („Whistleblower“) und das Gesetz zur Informationsfreiheit mit verschiedenen US-Behörden. Frau O’Reilly traf Kongressabgeordnete, Generalstaatsanwälte und Sonderberater und hielt eine Rede über Populismus und Vertrauen der Öffentlichkeit beim German Marshall Fund.
EPWashingtonDC
.@EUombudsman Emily O’Reilly and @EdwardGLuce discussing #Populism and Trust in Europe at @gmfus. Europe is a convenient scapegoat for populist politicians. Accountable and transparent institutions more essential than ever. #EE2019
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly und Edward G. Luce (Journalist) diskutieren beim German Marshall Fund in Washington DC über Populismus und Vertrauen in Europa. Europa ist ein bequemer Sündenbock für populistische Politiker. Rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen sind wichtiger denn je.
4 Fälle und Beschwerden: unsere Dienste
Der grundlegende Auftrag der Europäischen Bürgerbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass die EU-Verwaltung dem öffentlichen Interesse dient, sowie allen zu helfen, die mit Problemen mit EU-Organen konfrontiert sind. Zwar nutzt die Bürgerbeauftragte weiterhin ihre Befugnisse zur Durchführung von Untersuchungen aus eigener Initiative, doch beruhen die Tätigkeiten des Amts des Europäischen Bürgerbeauftragten größtenteils auf Beschwerden von Privatpersonen, Wissenschaftlern, Unternehmen und sonstigen Organisationen.
Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten bemüht sich kontinuierlich um eine Verbesserung seiner Arbeitsmethoden, sodass es Hilfesuchende so flexibel und wirksam wie möglich unterstützen kann. Dies war das Leitprinzip für die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen für den Umgang mit Beschwerden, die jetzt gut etabliert sind.
Die im Jahr 2018 lancierte neue Website der Bürgerbeauftragten umfasst eine überarbeitete und benutzerfreundliche Bedienoberfläche für potenzielle Beschwerdeführer. Wie beim breit aufgestellten Team der Sachbearbeiter des Amtes spiegelt auch die neue Website das Engagement der Bürgerbeauftragten wider, die Hilfesuchenden in allen 24 EU-Amtssprachen zu unterstützen.
Eine weitere neue Initiative, die 2018 formell eingeführt wurde, ist das beschleunigte Verfahren der Bürgerbeauftragten für die Bearbeitung von Beschwerden über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der EU-Organe. Angesichts der hohen Sensibilität dieser Beschwerden beschloss die Bürgerbeauftragte, einen flexibleren und einfacheren Weg für ihre Bearbeitung zu wählen.
Bei der Bearbeitung von Beschwerden betreffend den Zugang zu Dokumenten wendet sich das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten jetzt in einer früheren Phase des Prozesses an das betreffende Organ, sofern dies notwendig ist. Insgesamt wird angestrebt, innerhalb von 40 Tagen eine Entscheidung zu treffen.
European Ombudsman
Have you faced difficulties while trying to access EU documents? We have launched a new ‘Fast-Track’ procedure for access to documents complaints http://europa.eu/!fN66Rh
Sind Sie beim Zugang zu EU-Dokumenten auf Schwierigkeiten gestoßen? Wir haben ein neues beschleunigtes Verfahren für Beschwerden zum Zugang zu Dokumenten eingeführt.
4.1 Art und Urheber der Beschwerden
4.1.1 Übersicht über Beschwerden und strategische Untersuchungen
Der Großteil der Arbeit der Einrichtung entfällt zwar auf beschwerdebasierte Fälle, die Bürgerbeauftragte führt aber auch größere strategische Untersuchungen und Initiativen durch, wenn sie einen Grund hierfür sieht. Diese Fälle werden auf die eigene Initiative der Bürgerbeauftragten hin untersucht, sei es, weil sie auf ein systemisches Problem gestoßen ist, das im Interesse der Öffentlichkeit geprüft werden sollte, oder weil sie eine oder mehrere Beschwerden zu einem Problem von systemischer Relevanz erhalten hat.
4.1.2 Beschwerden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bürgerbeauftragten
2018 gingen bei der Europäischen Bürgerbeauftragten 1 300 Beschwerden ein, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen, in erster Linie, weil sie nicht die Arbeit eines Organs oder einer Einrichtung der EU betrafen.
Diese Beschwerden bezogen sich hauptsächlich auf Probleme der Beschwerdeführer mit nationalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen, nationalen oder internationalen Gerichten oder privaten Unternehmen. Die Beschwerden betrafen Probleme in Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz (z. B. unter Beteiligung von Banken und Fluggesellschaften), soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung, Besteuerung oder Visaanträge. Manchmal wandten sich Bürgerinnen und Bürger auch in der falschen Annahme an die Bürgerbeauftragte, sie sei ein Beschwerdeorgan mit Zuständigkeit über nationale oder regionale Bürgerbeauftragte.
2018 ging bei der Bürgerbeauftragten eine hohe Zahl an ähnlichen Beschwerden zu drei Themen ein (mehr als zehn Beschwerden zu jedem Thema), die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, d. h. befristete Verträge für Ärzte in Spanien, eine von den italienischen Behörden erhobene Geldbuße für das Fehlen einer Nichtübertragbarkeitsklausel auf Schecks und polizeiliche Repressionen in Rumänien.
Bestimmte Beschwerden waren zwar gegen ein Organ oder eine Einrichtung der EU gerichtet, fielen aber dennoch nicht in die Zuständigkeit der Bürgerbeauftragten, da sie politische Fragen, den Rechtsrahmen des Europäischen Parlaments oder justizielle Tätigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Gegenstand hatten.
In sämtlichen dieser Fälle antwortete die Bürgerbeauftragte den Menschen, die um Hilfe ersuchten, in der Sprache ihrer Beschwerde, wobei das Mandat der Bürgerbeauftragten erklärt und im möglichen Umfang auf andere Stellen verwiesen wurde, die möglicherweise helfen können. Mit Zustimmung der Beschwerdeführer übermittelte die Bürgerbeauftragte auch Beschwerden an die Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten.
Beschwerdeführern, die ihre Unzufriedenheit mit spezifischen EU-Rechtsvorschriften zum Ausdruck brachten, empfahl die Bürgerbeauftragte in der Regel, sich an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu wenden. Beschwerdeführer, die auf Probleme in Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Rechts hinwiesen, wurden an die nationalen oder regionalen Bürgerbeauftragten oder an EU-Netzwerke wie SOLVIT oder „Ihr Europa – Beratung“ verwiesen. Teilweise wurden die Beschwerdeführer über die Möglichkeit zur Einreichung einer Vertragsverletzungsbeschwerde bei der Europäischen Kommission informiert.
4.2 Betroffene Organe und Einrichtungen
4.3 Beschwerdegegenstände
Anmerkung: Einige der von der Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen betrafen mehrere Beschwerdegegenstände. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.
4.4 Erzielte Ergebnisse
Anmerkung: In einigen Fällen schloss die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.
1. Bei manchen komplexen Fällen sind mehrere Konsultationsrunden mit dem Beschwerdeführer und dem betreffenden Organ erforderlich: Durch die neuen Durchführungsvorschriften wird sich die Dauer der Untersuchungen voraussichtlich verringern.
4.5 Befolgung der Vorschläge der Bürgerbeauftragten
Im Rahmen der Untersuchungen kann die Bürgerbeauftragte den Organen und Einrichtungen der EU Vorschläge unterbreiten, wie diese ein Problem lösen oder ihre Verwaltungspraxis verbessern könnten. Diese Vorschläge erfolgen in Form von Lösungen, Empfehlungen und Anregungen.
Jedes Jahr führt die Bürgerbeauftragte eine umfassende Analyse durch, wie die Einrichtungen auf ihre Vorschläge im Rahmen der im Vorjahr abgeschlossenen Untersuchungen reagieren. Diese Analyse, die Konformitätsquoten oder andere konkrete Beispiele zum Nachweis der Wirkung und Bedeutung der Tätigkeit der Bürgerbeauftragten umfassen, werden im Jahresbericht Putting it right? veröffentlicht.
2017 setzten die Organe der EU in 81 % der Fälle die Vorschläge der Bürgerbeauftragten um, somit ist ein kleiner Rückgang gegenüber 85 % im Jahr 2016 festzustellen. Die Organe reagierten auf 80 der 99 von der Bürgerbeauftragten unterbreiteten Verbesserungsvorschläge positiv. In 148 weiteren Fällen haben die Organe nach Auffassung der Bürgerbeauftragten Schritte zur Verbesserung ihrer Tätigkeit auf den Weg gebracht. Bei acht der 14 Organe war eine Befolgungsquote von 100 % festzustellen, während für die Europäische Kommission – auf die die meisten Fälle entfallen – eine Befolgungsquote von 76 % zu verzeichnen war.
Der Bericht für 2018 wird Ende 2019 verfügbar sein.
5 Mittelausstattung
5.1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan der Bürgerbeauftragten ist ein unabhängiger Einzelplan des Haushaltsplans der Europäischen Union. Er ist in drei Titel untergliedert. Titel 1 umfasst Gehälter, Zulagen und sonstige Personalausgaben; Titel 2 beinhaltet Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben, und in Titel 3 werden die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben der Einrichtung ausgewiesen. Im Jahr 2018 beliefen sich die verfügbaren Haushaltsmittel auf 10 837 545 EUR.
Um eine wirksame Verwaltung der Mittel sicherzustellen, werden vom internen Rechnungsprüfer des Bürgerbeauftragten regelmäßig die amtsinternen Kontrollsysteme und die abgewickelten Finanzvorgänge geprüft. Ebenso wie andere Organe und Einrichtungen der EU wird auch der Europäische Bürgerbeauftragte vom Europäischen Rechnungshof geprüft.
5.2 Mittelverwendung
Die Bürgerbeauftragte nimmt jedes Jahr einen Jährlichen Managementplan an, in dem konkrete Maßnahmen festgelegt werden, die das Amt ergreifen soll, um die Ziele und Prioritäten der fünfjährigen Strategie „Die nächsten Schritte bis 2019“ umzusetzen. Der Jährliche Managementplan 2018 ist der vierte auf dieser Strategie beruhende Plan.
Die Einrichtung verfügt über hoch qualifiziertes, mehrsprachiges Personal. So können Beschwerden über Verwaltungsmissstände in den 24 Amtssprachen der EU bearbeitet und die Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten in der gesamten EU sensibilisiert werden. 2018 zählte das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten 65 Bedienstete.
Im September 2018 trat Cesira D’Aniello ihr Amt als Generalsekretärin an und folgte damit Beate Gminder, die neue Aufgaben in der Europäischen Kommission übernahm.
Ausführliche Informationen zur Struktur des Amtes der Bürgerbeauftragten und zu den Aufgaben der einzelnen Referate stehen auf der Website der Bürgerbeauftragten zur Verfügung.
Kontaktaufnahme zur Europäischen Bürgerbeauftragten
Telefon
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Internet
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