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Die Entscheidung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), keine Untersuchung eines möglichen Missbrauchs von EU-Mitteln in Dänemark einzuleiten
Απόφαση
Υπόθεση 2086/2020/JN - Εκκίνηση έρευνας στις Τρίτη | 05 Ιανουαρίου 2021 - Απόφαση στις Τρίτη | 05 Ιανουαρίου 2021 - Εμπλεκόμενο θεσμικό όργανο Ευρωπαϊκή Υπηρεσία Καταπολέμησης της Απάτης ( Mη διαπίστωση κακοδιοίκησης )
Sehr geehrter X,
am 7. Dezember 2020 haben Sie bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) über die oben genannte Angelegenheit eingereicht.
Nach sorgfältiger Prüfung aller von Ihnen im Rahmen der Beschwerde vorgelegten Informationen haben wir entschieden, die Untersuchung mit folgender Schlussfolgerung abzuschließen:
Es lässt sich hinsichtlich der Beschwerde kein Verwaltungsmissstand feststellen.
In Ihrer Beschwerde kritisieren Sie OLAF für seine Entscheidung keine Untersuchung eingeleitet zu haben. Es ist nicht die Rolle der Europäischen Bürgerbeauftragten, solche Entscheidungen des OLAF zu überprüfen. Die Europäische Bürgerbeauftragte könnte nur im Falle eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers eingreifen. Sie kann auch versuchen sicherzustellen, dass eine angemessene Begründung für solche Entscheidungen gegeben wird.
OLAF hatte Sie zunächst darüber informiert, dass es es nicht für gerechtfertigt hält, eine Untersuchung einzuleiten, da eine Untersuchung auf nationaler Ebene durchgeführt wurde. Wir sind der Meinung, dass diese Begründung angemessen war.
Nachdem die nationale Untersuchung abgeschlossen war, haben Sie OLAF erneut kontaktiert. Am 6. November 2020 hat Sie OLAF daraufhin informiert, dass es das Verfahren wegen unzureichendem Verdacht eingestellt habe. OLAF erklärte, dass die von Ihnen vorbegrachten neuen Informationen kein neues entscheidendes Element enthielten, das eine überprüfung der früheren Entscheidung rechtfertigen würde. Eine erste Prüfung habe keinen Hinweis auf Betrug oder andere illegale Aktivitäten ergeben. Wir sind der Ansicht, dass diese Begründung es Ihnen ermöglicht, zu verstehen, warum OLAF beschlossen hat, keine Untersuchung einzuleiten.
Die Informationen und Unterlagen, die Sie mit Ihrer Beschwerde vorgelegt haben, beweisen nicht, dass OLAFs Entscheidung keine Untersuchung einzuleiten einem offensichtlichen Beurteilungsfehler unterlag.
Wahrscheinlich werden Sie von diesem Ergebnis enttäuscht sein. Wir hoffen jedoch, dass Ihnen diese Erläuterungen dennoch weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung
Straßburg, den 05.01.2021
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