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Stellungnahme der Kommission zur Initiativuntersuchung OI/1/2009/GG des Europäischen Bürgerbeauftragten, Auskunftsersuchen zur Pünktlichkeit von Zahlungen
Correspondence - Date Friday | 30 October 2009
Case OI/1/2009/GG - Opened on Tuesday | 17 February 2009 - Decision on Tuesday | 08 February 2011
1. Hintergrund
Der Europäische Bürgerbeauftragte befasst sich in seiner am 17.02.2009 eingeleiteten Initiativuntersuchung unter der oben genannten Fallnummer zum dritten Mal mit der Pünktlichkeit von Zahlungen der Kommission.
Die Kommission hat ihre Stellungnahme am 28.5.2009 vorgelegt.
Am 24.6.2009 hat der Europäische Bürgerbeauftragte die Kommission aufgefordert, insbesondere zu folgenden Sachverhalten zusätzliche Angaben zu machen: konkrete Maßnahmen der Kommission im Personalbereich, um die neue Zielvorgabe der zweiten Maßnahme zu verwirklichen, die in der Mitteilung SEK(2009)477 vom April festgelegt wird sowie nähere Angaben zu den von der Kommission 2008 gezahlten Verzugszinsen.
2. Antwort der Kommission
2.1 Um sicherzustellen, dass das Ziel einer Frist von 30 Tagen für alle Zahlungen (mit Ausnahme von ersten Vorfinanzierungszahlungen, für die eine Frist von 20 Tagen gilt) verwirklicht werden kann, hat die Kommission die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zur Stärkung der operativen Unterstützung und Überwachung ihrer Bediensteten eingeleitet.
2.1.1. Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen für die Kommissionsdienststellen
Seit Veröffentlichung der Kommissionsmitteilung sind Leitlinien zu besonderen Aspekten entwickelt worden. Dabei geht es insbesondere darum, Anweisungsbefugte mit einem Leitfaden darüber auszustatten, wie sie in ihre Entscheidungen Risikobewertungen, erforderliche Vorfinanzierungsgarantien, die in der Mitteilung angeregten Flexibilitätsmöglichkeiten sowie eine möglichst umfassende Vereinfachung der Finanzierungsströme einfließen lassen können.
2.1.2. Rechnungsführungssystem (ABAC)
Obwohl dieses System bereits ausgesprochen nützlich ist (Erfassung und Überwachung der Zahlungstermine, automatische Berechnung von Verzugszinsen und Kontrolle mit Hilfe statistischer Berichte), sind zwei Sondermaßnahmen vorgesehen, um die Einhaltung der neuen Frist zu überwachen. Diese Maßnahmen werden seit dem 1. Oktober 2009 durchgeführt:
- Innerhalb des ABAC-Systems wurden neue Funktionen entwickelt, um eine Reihe automatischer Warnmechanismen zu integrieren, mit denen die Nutzer auf herannahende Fristen aufmerksam gemacht werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen, die Fälle von Zahlungsverzug aus verwaltungstechnischen Gründen (z. B. unvorhergesehene Abwesenheit eines der für die Zahlungen zuständigen Bediensteten) zu reduzieren und auf zu bearbeitende Fälle aufmerksam zu machen; und
- Der Rechnungsführer der Kommission wird die Angaben, die in den unter seine Zuständigkeit fallenden Berichten zur Ausführung des vierteljährlichen Überwachungsverfahrens für Zahlungsverzüge enthalten sind, mit den für die Zahlungen zuständigen Anweisungsbefugten austauschen, um größere Transparenz und einen besseren Informationsfluss zu gewährleisten. Ab dem 1. Oktober 2009 werden die Zahlungsfristen mit den Fristzielen abgeglichen und Argumente für ihre Nichteinhaltung durch die anweisungsbefugten Dienststellen geprüft.
2.2 Genaue Angaben zu den von der Kommission 2008 gezahlten Verzugszinsen nach Sektoren oder Dienststellen im Vorjahresvergleich
Obgleich aus Statistiken zum Zahlungsverzug, die einen Vergleich der Jahre 2007 und 2008 enthalten, hervorgeht, dass die durchschnittliche Verzugsdauer mit 47 Tagen stabil geblieben ist, hat die Zahl der verspäteten Zahlungen mit Verzugszinsen 2008 um nahezu 30 Prozent zugenommen. Sie lag bei 173 Zahlungen in einer Höhe von insgesamt 576 000 EUR und damit bei durchschnittlich 3 300 EUR pro Zahlung.
In den 3 folgenden Tabellen werden für das Jahr 2008 die GD/Dienststellen mit den höchsten Zinszahlungen sowie die 5 Fälle aufgeführt, in denen die höchsten Zinszahlungen mit und ohne Antrag erfolgt sind. Diese Tabellen enthalten lediglich Daten und erfordern eine weiterführende Analyse, um die darin enthaltenen Informationen in ihren Zusammenhängen zu erfassen und dabei auch bereits erzielte Verbesserungen zu berücksichtigen[1].
GD/Dienststellen mit den höchsten Zinszahlungen 2008:
GD/Dienststelle |
Zahlungen, für die Verzugs-zinsen bezahlt wurden |
Zinsbetrag |
p.m. |
p.m. |
AIDCO |
18 |
219 221,62 Euro |
11 648 |
€3 632 Mio. Euro |
TREN |
10 |
70 787,15 Euro |
2 554 |
€ 715 Mio. Euro |
RTD |
28 |
61 806,23 Euro |
28 518 |
€4 270 Mio. Euro |
OIB |
27 |
42 608,61 Euro |
9 570 |
€357 Mio. Euro |
IEEA |
4 |
40 569,54 Euro |
580 |
€144 Mio. Euro |
Angaben zu 5 Fällen, in denen die höchsten Verzugszinsen auf Antrag gezahlt wurden
|
||||
Betreffender Betrag |
Verzug |
Wirtschaftssektor |
Zuständige Kommissions-dienststelle |
Gläubiger (KMU oder Großunternehmen) |
114 398,85 Euro |
244 |
Unternehmensberatung/Wirtschaftsprüfung |
AIDCO |
Großunternehmen |
38 298,80 Euro |
754 |
Energie |
TREN |
öffentliche Einrichtung |
28 642,21 Euro |
241 |
Güterverkehr |
IEEA |
Großunternehmen |
19 805,06 Euro |
133 |
Werkzeugindustrie |
RTD |
Großunternehmen |
18 320,01 Euro |
154 |
Unternehmensberatung |
ELARG |
mittleres Unternehmen |
Angaben zu 5 Fällen, in denen 2008 die höchsten Verzugszinsen ohne Antrag gezahlt wurden:
Betreffender Betrag |
Verzug |
Wirtschaftssektor |
Zuständige Kommissions-dienststelle |
Gläubiger |
|
|
|||
6 839,38 Euro |
43 |
Bildung/Forschung |
RTD |
Wissenschaftsakademie |
5 617,99 Euro |
5 |
IT |
INFSO |
Großunternehmen |
4 977,33 Euro |
56 |
Elektronik |
ENTR |
Großunternehmen |
4 654,96 Euro |
27 |
Bildung/Forschung |
RTD |
Universität |
4 184,17 Euro |
33 |
Dienstleistungen (Reinigung) |
OIB |
mittleres Unternehmen |
[1] So beliefen sich die Zahlungen der GD ENTR auf mehr als 360 Millionen Euro, doch nur 7 021,80 Euro waren auf die automatische Zahlung von Verzugszinsen auf 5 Rechnungen zurückzuführen. 70 % dieser Summe ergaben sich aus einem 11-tägigen Verzug für eine einzige Vorfinanzierungszahlung. Gegenwärtig begleicht die GD ENTR 5 % ihrer Rechnungen nach Ablauf der rechtmäßigen Frist, was im Vergleich zu früheren Jahren, als bis zu 30 % aller Zahlungen verspätet erfolgten, eine deutliche Verbesserung darstellt. Dies ist ein eindeutiger Beleg für die Bemühungen der Kommission, den allgemeinen Zahlungsverzug sowie die durchschnittlichen Zahlungsfristen deutlich zu reduzieren.
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