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Das weitere Auskunftsersuchen des Europäischen Bürgerbeauftragten im Rahmen der Initiativuntersuchung OI/1/2009/GG

Herrn José Manuel Barroso
Präsident der Europäischen Kommission
B - 1049 Brüssel
BELGIEN

Straßburg,  den 24. Juni 2009

Initiativuntersuchung OI/1/2009/GG in Bezug auf die Europäische Kommission

Sehr geehrter Herr Präsident,

am 17. Februar 2009 habe ich die Kommission über meine Entscheidung unterrichtet, eine neue Initiativuntersuchung zur Pünktlichkeit von Zahlungen der Europäischen Kommission einzuleiten. Diese neue Untersuchung schließt an die vorangehende Initiativuntersuchung zu diesem Fall (OI/5/2007/GG) an, die am 20. Juni 2008 abgeschlossen wurde.

Die Kommission hat ihre Stellungnahme am 28. Mai 2009 vorgelegt.

Nach Prüfung dieser Stellungnahme bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich weitere Informationen benötige, um den Fall zu bearbeiten.

Ich wäre der Kommission daher dankbar, wenn sie mir zusätzliche Angaben zu den folgenden Fragen übermitteln könnte:

(1) In ihrer Stellungnahme verweist die Kommission auf drei geplante Maßnahmen, die darauf abzielen, den Zahlungsverzug zu reduzieren. Diese Maßnahmen sind auch Gegenstand der Kommissionsmitteilung vom 8. April 2009 mit dem Titel „Vereinfachung der Haushaltsvorschriften und Straffung der Ausführung des Haushaltsplans als Beitrag zur Gesundung der Wirtschaft" (SEK(2009)477). Als zweite dieser Maßnahmen ist eine neue Frist von 30 Tagen für alle Zahlungen mit Ausnahme von ersten Vorfinanzierungszahlungen vorgesehen. Die Kommission erläutert in ihrer Mitteilung: „Wenn dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden soll, müssen angesichts der Anzahl und des Volumens der von der Kommission abgewickelten Zahlungen und des Anteils überfälliger Zahlungen bei den bisherigen Fristen große Anstrengungen unternommen werden." In ihrer Stellungnahme hat die Kommission auf die ihrem Rechnungsführer übertragene Rolle sowie auf die Tatsache verwiesen, dass Generaldirektoren und/oder Dienststellenleiter über die Leistung ihrer Dienststellen berichten und dazu Stellung nehmen müssen. Diese Maßnahmen sind zweifellos begrüßenswert und sinnvoll; es ist allerdings noch lange nicht ersichtlich, ob sie
ausreichen, um das angesetzte Ziel zu erreichen. Offensichtlich ist dagegen, dass die Kommission beträchtliche Schwierigkeiten hat, das gegenwärtige Ziel zu verwirklichen. Die Einführung ehrgeizigerer Zielsetzungen dürfte somit nur dann zu Verbesserungen führen, wenn die Bediensteten der Kommission in die Lage versetzt werden, diese Zielvorgaben zu erfüllen, und auch dementsprechend handeln. Könnte die Kommission daher bitte Angaben dazu machen, welche konkreten Maßnahmen sie in Bezug auf ihre Bediensteten ergriffen hat, um die Verwirklichung ihrer Zielsetzungen zu gewährleisten ? Bei der Beantwortung dieser Frage wäre es von Vorteil, auch die Maßnahmen zu berücksichtigen, auf die die Kommission bereits in ihrer Stellungnahme zum Fall OI/5/2007/GG eingegangen ist.

(2) Aus den von der Kommission vorgelegten Daten geht hervor, dass der Gesamtbetrag der gezahlten Zinsen im Jahre 2008 angestiegen ist und dass der durchschnittliche Zinsbetrag, der pro Antrag gezahlt wurde, ebenfalls zugenommen hat. Könnte die Kommission vor diesem Hintergrund nähere Angaben zu den Zinsen machen, die sie im Jahre 2008 gezahlt hat? In diesem Zusammenhang wäre ein Hinweis darauf sinnvoll, in welchen Bereichen oder Dienststellen die meisten Zinsen angefallen sind und ob es im Vergleich zu den Vorjahren Veränderungen gegeben hat. Wäre es der Kommission ferner möglich, nähere Angaben zu den fünf (5) Fällen zu machen, in denen 2008 die höchsten Zinszahlungen auf Antrag geleistet wurden, sowie zu den fünf (5) Fällen, in denen 2008 die höchsten Zinszahlungen ohne Antrag erfolgt sind, und zwar unter Angabe der entsprechenden Summe, des entstandenen Verzugs, des Wirtschaftszweigs und der betreffenden Kommissionsdienststelle? Ferner wäre von Interesse, ob es sich bei dem Gläubiger um eine Einzelperson, ein kleines oder mittleres Unternehmen oder ein Großunternehmen gehandelt hat.

Sobald mir die Antwort der Kommission auf diese Fragen vorliegt, werde ich über die Notwendigkeit befinden, die Öffentlichkeit zu einer Stellungnahme zum vorliegenden Fall aufzufordern. Sollte sich dies als erforderlich erweisen, werde ich die Stellungnahme der Kommission, ihre Antwort auf das vorliegende Auskunftsersuchen sowie meine in diesem Fall an die Kommission gerichteten Schreiben auf meiner Website veröffentlichten.

Für eine Antwort bis zum 30. September 2009 wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

P. Nikiforos Diamandouros