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Jahresbericht 2015

Einleitung

Emily O’Reilly, Europäische Bürgerbeauftragte.

Ich freue mich, Ihnen unseren Jahresbericht 2015 präsentieren zu können.

2015 war ein ganz besonderes Jahr für das Amt der Europäischen Bürgerbeauftragten, das in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen feierte. Seit 1995 hat das Amt 48 840 Beschwerden bearbeitet.

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit – diese Grundsätze bilden seit dem ersten Tag das Fundament des Amtes und ließen es rasch zu der respektierten Einrichtung werden, die es noch heute ist. Ich bin stolz darauf, diese Tradition fortzuführen.

Aber 2015 war auch aus einem weiteren Grund ein besonderes Jahr. Es hat gezeigt, wie sich die Arbeit eines Bürgerbeauftragten im Laufe der Zeit positiv auf das Verhalten der EU-Verwaltung auswirken kann. Dies steht im Einklang mit meiner Strategie, die Relevanz und Wahrnehmbarkeit meines Amtes zu verbessern.

Mit strategischen Untersuchungen zu Problemen in den Einrichtungen und Organen der EU konnte mein Amt dazu beitragen, die hohen Transparenz- und Verwaltungsstandards in den öffentlichen Stellen der EU weiter zu verbessern.

Dies gelang uns 2015 im Hinblick auf eine Vielzahl von Themenbereichen und in zahlreichen Einrichtungen und Organen. So erzielte beispielsweise die Kommission im Zusammenhang mit den Handelsgesprächen zwischen der EU und den USA große Fortschritte, indem sie zahlreiche Dokumente zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) veröffentlichte. Zudem nannte sie Transparenz als eines der Grundprinzipien ihrer neuen Handelsstrategie, die sie im Oktober vorlegte.

Im Einklang mit den Empfehlungen meines Amtes für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Fällen eines „Drehtüreffekts“ begann die Kommission darüber hinaus, die Namen und Tätigkeiten bestimmter höherer Führungskräfte zu veröffentlichen, die aus dem Dienst ausgeschieden sind, um eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen.

Nachdem ich mit der Europäischen Zentralbank Kontakt aufgenommen hatte, erarbeitete diese Leitlinien für Vortragsaktivitäten und kündigte an, Informationen über die Treffen der Mitglieder ihres Direktoriums zu veröffentlichen. Frontex akzeptierte meine Empfehlungen zur Gewährleistung der Wahrung der Grundrechte von Migranten, die aus der EU rückgeführt werden.

In vielen Fällen setzte sich mein Amt nicht allein mit diesen Problemen auseinander, sondern konnte die von Bürgern, der Zivilgesellschaft oder Mitgliedern des Europäischen Parlaments geäußerten Bedenken bündeln und die Organe und Einrichtungen der EU ersuchen, bestimmte Schritte einzuleiten.

Diese Ergebnisse bringen systemische Vorteile für die Bürger mit sich – der Kern meiner Arbeit besteht jedoch nach wie vor darin, Einzelpersonen zu unterstützen, die Probleme mit der öffentlichen Verwaltung der EU haben. Ich freue mich sehr, dass die Organe und Einrichtungen der EU im Jahr 2014 meine Vorschläge in 90 % der Fälle umgesetzt haben. Die Befolgungsquote ist damit gegenüber dem Vorjahr um ganze 10 Prozentpunkte gestiegen und höher denn je.

In diesem Jahr habe ich zudem Reformvorschläge für das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten vorgelegt, die unter anderem die Durchführung von Paralleluntersuchungen auf nationaler und europäischer Ebene vorsehen. Diese Vorschläge, die auf unserer erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Frontex-Untersuchung basieren, sollen unser gemeinsames Fachwissen voll ausschöpfen, sodass wir den EU-Bürgern von noch größerem Nutzen sein können.

Bürgerbeauftragte neigen dazu, Fortschritte daran zu messen, was noch getan werden muss. Ich glaube jedoch, mit Fug und Recht sagen zu können, dass das vergangene Jahr ein hervorragendes Sprungbrett für unsere künftige Arbeit darstellt.

Mein Dank gilt all jenen, die unsere Arbeit möglich machen.

Emily O’Reilly

Kapitel 1 - 2015 auf einen Blick

2015 war für die Bürgerbeauftragte ein ereignisreiches Jahr, in dem sie ihre Strategie für eine höhere Wirkung, Wahrnehmbarkeit und Relevanz ihres Amtes weiterverfolgte. Hier folgen einige der Höhepunkte des vergangenen Jahres:

Januar

Vorschläge an die Kommission für mehr Ausgewogenheit und Transparenz bei deren Expertengruppen

Februar

Abschluss einer Initiativuntersuchung der Bürgerbeauftragten betreffend die Vorschriften zur Meldung von Missständen in Organen und Einrichtungen der EU

März

Bürgerbeauftragte begrüßt die Fortschritte der Kommission im Hinblick auf die Transparenz der TTIP-Verhandlungen

April

Seminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten

Mai

„Is Brussels the new Washington, D.C.?“ – Veranstaltung der Bürgerbeauftragten zur Transparenz bei der Lobbyarbeit

Juni

Einleitung einer Untersuchung betreffend verspätete Zahlungen der Kommission

Juli

Schreiben an die Kommission betreffend die Ad-hoc-Ethikkommission

August

Überprüfung der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die EU

September

„Triloge und transparente Rechtsetzung“ – Veranstaltung der Bürgerbeauftragten

Oktober

Empfehlungen zur Transparenz bei der Lobbyarbeit der Tabakindustrie

November

20. Jahrestag des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten

Dezember

Europäische Zentralbank aktualisiert ihre Leitlinien für Vortragsaktivitäten

Kapitel 2 - Wichtigste Themen

Die Europäische Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, den Bürgern bei den unterschiedlichsten Problemen im Zusammenhang mit den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU zu helfen. Die Themenpalette reicht von Vertragsstreitigkeiten über Grundrechtsverletzungen bis hin zu fehlender Transparenz bei der Entscheidungsfindung und der Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten. Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2013 hat Emily O’Reilly in zunehmendem Maße ergänzend zur Bearbeitung von Beschwerden strategische Untersuchungen aus eigener Initiative durchgeführt. Diese Untersuchungen, in denen sich die Bürgerbeauftragte mit Fragestellungen befasst, die offenbar systemischer Natur sind, sollen möglichst vielen Bürgern zugutekommen. Unabhängig davon, ob eine Untersuchung auf eine einzelne Beschwerde zurückgeht oder Teil einer strategischen Untersuchung ist, besteht das Ziel stets darin, dafür zu sorgen, dass den Bürgern eine transparente und gut funktionierende öffentliche Verwaltung der EU zur Verfügung steht.

2.1 Transparenz

Emily O’Reilly, Europäische Bürgerbeauftragte.

Der Vorwurf mangelnder Transparenz ist nach wie vor der häufigste Grund, aus dem die Dienste der Europäischen Bürgerbeauftragten in Anspruch genommen werden, und machte im Jahr 2015 22,4 % der Beschwerden aus. Diese Fälle betreffen beispielsweise die Weigerung von Organen oder Einrichtungen, Bürgern Zugang zu Dokumenten oder Informationen zu gewähren.

So leitete die Bürgerbeauftragte beispielsweise eine strategische Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (TTIP) ein. Im März 2015 reagierte die Kommission auf die Vorschläge der Bürgerbeauftragten für eine transparentere Gestaltung der TTIP-Verhandlungen mit der Zusage, mehr TTIP-Dokumente proaktiv zu veröffentlichen. Die Bürgerbeauftragte begrüßte diese Maßnahme und richtete ein Schreiben an die EU-Handelskommissarin, Cecilia Malmström, in dem sie die bislang unternommenen Schritte lobte und anregte, der Transparenz in der neuen Handelsstrategie der Kommission größere Bedeutung beizumessen. Als die Kommission ihre neue Handelsstrategie im Oktober veröffentlichte, war darin die Transparenz als eines von drei Grundprinzipien verankert. #1

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström würdigt die guten und konstruktiven Gespräche mit der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly über die weitere Verbesserung der Transparenz bei TTIP-Verhandlungen.

Diese einzelnen Schritte stellen insgesamt beachtliche Fortschritte im Hinblick auf die Transparenz von Handelsgesprächen dar. Die Maßnahmen der Kommission erfolgten nicht ausschließlich als Reaktion auf die Arbeit der Bürgerbeauftragten. Zahlreiche Akteure – von der Zivilgesellschaft bis hin zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments – hatten diesbezüglich Bedenken geäußert. Mit der Einleitung ihrer Untersuchung war die Bürgerbeauftragte jedoch in der Lage, viele dieser Bedenken zu bündeln und durch konkrete Vorschläge an die Kommission dazu beizutragen, dass greifbare Ergebnisse erzielt wurden.

Die EU-Mitgliedstaaten haben die Europäische Kommission mit den Verhandlungen über TTIP beauftragt.

Auch die Europäische Zentralbank (EZB) erzielte 2015 im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Transparenz erhebliche Fortschritte. Die Bürgerbeauftragte wandte sich im Mai mit einem Schreiben an den Präsidenten der EZB, Mario Draghi, in dem sie um Klärung eines Vorfalls ersuchte, bei dem offenbar potenziell marktrelevante Informationen gegenüber einem begrenzten Publikum offengelegt worden waren. EZB-Präsident Draghi antwortete, das Schreiben der Bürgerbeauftragten habe die EZB veranlasst, weitere Schritte zur Verbesserung der Transparenz ihrer Kommunikationskanäle in Erwägung zu ziehen. Im Oktober veröffentlichte die EZB neue Leitlinien für Vortragsaktivitäten, in denen festgelegt wurde, dass auf nicht öffentlichen Veranstaltungen oder bei bilateralen Treffen keine marktrelevanten Informationen offengelegt werden dürfen. Darüber hinaus wurde der Grundsatz der „Schweigephase“ eingeführt, dem zufolge Reden und öffentliche Äußerungen in den sieben Tagen vor den Sitzungen des EZB-Rates nicht die Erwartungen hinsichtlich anstehender geldpolitischer Beschlüsse beeinflussen dürfen. #2

Die Europäische Zentralbank folgt den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten und ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz.

Ende Oktober kündigte die Zentralbank an, ab Frühjahr 2016 werde sie – jeweils zeitversetzt drei Monate später – die Termine der Treffen der Mitglieder ihres Direktoriums veröffentlichen. Im Dezember erweiterte sie diese Maßnahmen und kündigte an, die „Schweigephase“ dahin gehend auszuweiten, dass die Mitglieder des Direktoriums in der Woche vor den Treffen des EZB-Rates nicht mit Medienvertretern, Marktteilnehmern oder sonstigen externen interessierten Parteien zusammenkommen und auch nicht mit ihnen über geldpolitische Angelegenheiten sprechen dürfen. Die Bürgerbeauftragte begrüßte diese Schritte und erklärte, aufgrund der enormen Verantwortung, die auf der EZB laste, sei es umso wichtiger, dass sie sich um die höchsten Standards der Good Governance bemühe.

2.2 Transparenz der Entscheidungsfindung in der EU

Da die EU-Rechtsvorschriften praktisch alle Lebensbereiche der Bürger berühren, ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass bei der Gesetzgebung die Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit uneingeschränkt gewahrt bleibt.

Veranstaltung der Bürgerbeauftragten: „Triloge und transparente Rechtsetzung“.

Dies war einer der Gründe für die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten, im Mai 2015 eine Untersuchung zur Transparenz der „Triloge“ einzuleiten. Triloge sind informelle Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, bei denen eine abschließende Einigung über neue Rechtsvorschriften der EU erzielt werden soll. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU müssen Parlament und Rat die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission gemeinsam annehmen. Dieses Verfahren kann sich über bis zu drei Lesungen erstrecken. Infolge der zunehmenden Einberufung von Trilogen werden jedoch mittlerweile etwa 80 % der EU-Rechtsvorschriften in erster Lesung angenommen.

Unterschiedliche Akteure – darunter Mitglieder des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen – hatten Bedenken darüber geäußert, dass die durch die Trilogverhandlungen erzielten Effizienzvorteile zulasten der Transparenz gehen könnten. #3

Zahlreiche EU-Rechtsvorschriften werden hinter verschlossenen Türen in „Trilogen“ ausgearbeitet. Haben Sie dazu eine Meinung? Die Europäische Bürgerbeauftragte hört Ihnen zu.

Zu Beginn ihrer Untersuchung übermittelte die Bürgerbeauftragte dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Generalsekretär des Rates Schreiben, in denen sie darauf hinwies, Triloge gälten zunehmend als der Rahmen, in dem über die ausgehandelten Inhalte der endgültigen Rechtsvorschriften entschieden werde. Die Bürgerbeauftragte stellte eine Reihe von Fragen, die in erster Linie die proaktive Veröffentlichung der Trilog-Dokumente zum Gegenstand hatten. Zudem setzte sie die drei Organe darüber in Kenntnis, dass sie im Rahmen ihrer Untersuchung die Trilog-Dossiers zu zwei kürzlich angenommenen Rechtsvorschriften (zur Verordnung zu klinischen Prüfungen und zur Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge) einzusehen wünsche. Diese beiden Rechtsvorschriften wurden ausgewählt, weil sie Themen betreffen, die von allgemeinem öffentlichem Interesse sind.

Veranstaltung der Bürgerbeauftragten: „Triloge und transparente Rechtsetzung“.

Im September organisierte das Amt der Bürgerbeauftragten eine Konferenz zur Transparenz des Trilogverfahrens, zu der mehr als 250 MdEP, Vertreter von Interessengruppen, Journalisten, Wissenschaftler und andere Teilnehmer zusammenkamen. Die Konferenzteilnehmer erörterten die Vorteile einer offeneren Gestaltung des Trilogverfahrens und sprachen unter anderem über die Frage, ob es notwendig ist, die Termine und Tagesordnungen dieser Treffen zu veröffentlichen. #1

Veranstaltung „Triloge und transparente Rechtsetzung“
Online-Beiträge während der Veranstaltung „Trilogues and transparent law-making“, die von der Europäischen Bürgerbeauftragten am 28. September anlässlich des International Right to Know Day (Internationaler Tag zum Recht auf Information) organisiert wurde.

Nach Eingang der Stellungnahmen der Organe zur Transparenz von Trilogen und der Prüfung der Dossiers leitete das Amt der Bürgerbeauftragten im Dezember eine öffentliche Konsultation ein. Im Zuge dieser Konsultation sollen die Meinungen von Einzelpersonen, NRO, Unternehmensverbänden und anderen Organisationen zu einer Reihe von Aspekten eingeholt werden, unter anderem zu den Fragen, ob das Trilogverfahren ausreichend transparent ist und wie eine größere Transparenz den EU-Gesetzgebungsprozess beeinflussen könnte. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sowie der Prüfung der Trilog-Dossiers und der Stellungnahmen der drei Organe werden in die Gesamtbeurteilung der Bürgerbeauftragten zu der Frage einfließen, welche Schritte unternommen werden können, um die Triloge transparenter zu gestalten. #1

 

[Pressemitteilung] Die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, hat eine Untersuchung zur Transparenz von „Trilogen“ eröffnet, um die EU-Gesetzgebung insgesamt transparenter zu machen. Triloge sind informelle Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission mit dem Ziel, ein frühes Einvernehmen über EU-Rechtsvorschriften zu erreichen.

Transparenz bedeutet auch, dass die öffentlichen Verwaltungen die Gründe für ihre Entscheidungen offenlegen. Dies war der zentrale Aspekt einer Beschwerde, die ein deutscher Bürger bei der Bürgerbeauftragten einreichte. Er machte geltend, die Kommission habe nicht ordnungsgemäß erläutert, warum sie seine Vertragsverletzungsbeschwerde nicht untersucht habe. Darin hatte er vorgebracht, Deutschland setze die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nicht ordnungsgemäß um. Die Bürgerbeauftragte brachte eine kritische Anmerkung an, weil sie feststellte, dass die Kommission nicht hinreichend begründet hatte, warum sie im Hinblick auf zwei der vom Beschwerdeführer vorgebrachten Punkte – betreffend die Art und Weise der Speicherung und Verarbeitung von Daten in Deutschland sowie die Vorschriften zum E-Marketing – nicht tätig geworden war.

2.3 Transparenz bei der Lobbyarbeit

Veranstaltung der Bürgerbeauftragten: „Ist Brüssel das neue Washington, D.C.? Transparenz bei der Lobbyarbeit in der EU“.

Politische Entscheidungsträger benötigen bei der Erarbeitung von Gesetzgebungsvorschlägen oftmals Beiträge von Experten. Gegenwärtig wird die Kommission von mehr als 800 Expertengruppen in politischen Fragen beraten. Die Zusammensetzung dieser Gruppen sowie die Tatsache, dass die Arbeit dieser Gruppen für die Öffentlichkeit nur in begrenztem Maße nachvollziehbar ist, ließen jedoch kritische Stimmen laut werden. Im Jahr 2014 leitete die Bürgerbeauftragte eine Untersuchung über die Zusammensetzung und Transparenz dieser Gruppen ein. Die im Zuge der anschließenden öffentlichen Konsultation eingegangenen Beiträge halfen ihr bei der Ausarbeitung ihrer Verbesserungsvorschläge. Die Kommission übermittelte ihre Antwort im Mai 2015 und erklärte, sie habe für ad personam benannte Experten eine neue Strategie für die Handhabung von Interessenkonflikten vereinbart. Darüber hinaus wies die Kommission darauf hin, dass das Verfahren für die Auswahl der Experten transparenter gestaltet werde, und sagte zu, ihr Register der Expertengruppen zu überarbeiten. Die Bürgerbeauftragte erklärte, diese Schritte seien ermutigend, jedoch müsse die Kommission weitere Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit dieser Gruppen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu gestalten. In einer Empfehlung forderte sie die Kommission auf, ausführliche Protokolle der Sitzungen der Expertengruppen zu veröffentlichen.

Veranstaltung der Bürgerbeauftragten: „Ist Brüssel das neue Washington, D.C.? Transparenz bei der Lobbyarbeit in der EU“.

Die Lobbyarbeit in Brüssel war auch Gegenstand einer Veranstaltung mit dem Titel „Is Brussels the new Washington, D.C.?“ (Ist Brüssel das neue Washington, D.C.?), die im Mai 2015 von der Bürgerbeauftragten organisiert wurde und an der neben anderen hochrangigen Entscheidungsträgern auch der Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans als Redner teilnahm. In ihrer Eröffnungsrede unterstrich die Bürgerbeauftragte, wie wichtig es sei, dass die Organe und Einrichtungen der EU über tragfähige Verfahren verfügten, um zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern und Beamten bewusst sei, wie Einfluss genommen werde. #2

Diskussionshöhepunkte der Veranstaltung „Is Brussels the new Washington, D.C.? Lobbying transparency in the EU“.

Die Frage, wie Lobbyisten Einfluss nehmen, stand im Zentrum einer Untersuchung betreffend die Vertreter der Tabakindustrie, im Zuge derer die Bürgerbeauftragte feststellte, die Kommission Barroso – mit Ausnahme der GD Gesundheit – sei im Hinblick auf die Lobbyarbeit der Tabakindustrie nicht hinreichend transparent gewesen und habe somit die diesbezüglichen Vorschriften und Leitlinien der Vereinten Nationen nicht uneingeschränkt umgesetzt. Sie forderte die Kommission auf, proaktiv alle Treffen mit der Tabaklobby oder ihren rechtlichen Vertretern sowie die Protokolle dieser Sitzungen im Internet zu veröffentlichen. In ihrer Stellungnahme zu der Empfehlung der Bürgerbeauftragten erklärte die Kommission, sie komme ihren Verpflichtungen gemäß dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) bereits nach. Die Bürgerbeauftragte erklärte, sie bedaure diese Haltung sehr, und merkte an, die öffentliche Gesundheit verlange die höchsten Standards. #4

Die Europäische Bürgerbeauftragte zur Lobbyarbeit der Tabakindustrie in der EU: Die Europäische Kommission hat die Pflicht, sich nicht hinter der Unverbindlichkeit von Leitlinien zu verstecken.

Etwa 800 Expertengruppen beraten die Europäische Kommission in politischen Fragen.

2.4 Ethische Fragen

Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Organe und Einrichtungen der EU ist gefährdet, wenn die Bürger der Meinung sind, dass höhere Führungskräfte womöglich aus dem Dienst ausscheiden, um beispielsweise im Privatsektor eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, in deren Rahmen sie Lobbyarbeit bei ihren ehemaligen Kollegen leisten. Nach zwei Beschwerden betreffend Fälle eines solchen „Drehtüreffekts“ sprach die Bürgerbeauftragte im Jahr 2014 eine Reihe von Empfehlungen für den Umgang mit derartigen Fällen aus. In einem Schreiben an die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Kristalina Georgieva, betonte die Bürgerbeauftragte, es sei von wesentlicher Bedeutung, jede Genehmigung einer künftigen Beschäftigung ehemaliger höherer Führungskräfte durch die Kommission unmissverständlich zu begründen.

Im Dezember ging die Kommission dazu über, die Namen bestimmter höherer Führungskräfte zu veröffentlichen, die aus dem Dienst ausscheiden, um eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Die öffentlich zugänglichen Informationen umfassen unter anderem die zuvor von den betreffenden Führungskräften wahrgenommenen Aufgaben, ihre neue Funktion und die von der Kommission vorgenommene Bewertung möglicher Interessenkonflikte. Die Bürgerbeauftragte begrüßte diesen Schritt, der im Einklang mit ihren Empfehlungen steht, hielt jedoch nachdrücklich an ihrer Forderung an die Kommission fest, die Namen häufiger als in den gesetzlich vorgegebenen Abständen von einem Jahr zu veröffentlichen. Zudem appellierte sie an die übrigen Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU, ebenfalls solche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz durchzuführen, wie sie im Statut der Beamten und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union vorgesehen sind.

Die Beschäftigung ehemaliger Kommissionsmitglieder war auch Gegenstand eines Schreibens an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, in dem die Bürgerbeauftragte mehr proaktive Transparenz im Hinblick auf die neuen Posten ehemaliger Kommissionsmitglieder forderte. In Beantwortung dieses Schreibens erklärte Präsident Juncker, die Kommission werde die Protokolle der Kommissionssitzungen künftig einfacher zugänglich machen, wenn Beschlüsse betreffend die Tätigkeiten ehemaliger Kommissionsmitglieder nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt gefasst würden. Im Dezember blieb die Bürgerbeauftragte in einem weiteren Schreiben bei ihrem Standpunkt, die Kommission solle die Stellungnahmen der Ad-hoc-Ethikkommission, auf die sie sich bei der Beurteilung der geplanten Tätigkeiten ehemaliger Kommissionsmitglieder gestützt habe, proaktiv veröffentlichen – und dabei gegebenenfalls personenbezogene Daten unkenntlich machen. #5

Großartiges Schreiben der Europäischen Bürgerbeauftragten an Präsident Juncker, in dem sie mehr Transparenz in Drehtür-Fällen bei ehemaligen Kommissionsmitgliedern fordert.

Die Wahrung hoher Ethikstandards in den öffentlichen Verwaltungen setzt voraus, dass auch externe Berater einer strengen Beurteilung im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte unterzogen werden. Dieses Thema stand im Zentrum eines Falls, in dem sich eine britische NRO über die Handhabung eines angeblichen Interessenkonflikts durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beschwerte. Betroffen waren dabei Mitglieder der Arbeitsgruppe der EFSA zu genetisch veränderten Insekten. Die Bürgerbeauftragte befand, die EFSA habe es versäumt sicherzustellen, dass die an Universitäten tätigen Experten gegenüber der EFSA sämtliche relevanten Informationen offenlegten. Darüber hinaus schlug die Bürgerbeauftragte der EFSA vor, ihre Regeln für die Handhabung von Interessenkonflikten zu überarbeiten.

Anfang 2015 veröffentlichte die Bürgerbeauftragte die Ergebnisse ihrer Untersuchung zum Stand der Regelungen über die Meldung von Missständen in den Einrichtungen und Organen der EU. Im Zuge ihrer Untersuchung, die sie im Juli 2014 eingeleitet hatte, stellte sie fest, dass nur zwei der neun Einrichtungen bzw. Organe, an die ihr Amt diesbezügliche Anfragen gerichtet hatte, über interne Regelungen über die Meldung von Missständen verfügten. Die Kommission und der Rechnungshof hatten solche Regelungen eingeführt, das Parlament, der Rat, das Gericht, der Auswärtige Dienst, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen und der Datenschutzbeauftragte hingegen nicht. #6

Die Europäische Bürgerbeauftragte stellt fest, dass nur zwei von neun Organen bzw. Einrichtungen angemessene Regelungen über die Meldung von Missständen verabschiedet haben.

Die Antworten zeigten, dass mehr getan werden muss, um der Öffentlichkeit und potenziellen „Whistleblowern“ deutlich zu machen, dass die Organe und Einrichtungen der EU die Meldung von Missständen befürworten und „Whistleblower“ vor Vergeltungsmaßnahmen schützen werden.

Die Notwendigkeit solcher Regelungen wurde im Zuge einer Untersuchung betreffend den Europäischen Auswärtigen Dienst deutlich, die im Jahr 2015 von der Bürgerbeauftragten abgeschlossen wurde. Der Beschwerdeführer, ein ehemaliger Mitarbeiter der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM), wandte sich nach seiner Entlassung an die Bürgerbeauftragte. Acht Tage nachdem der Beschwerdeführer den Zivilen Operationskommandeur des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs (CPCC) des Rates der Europäischen Union über angebliche Unregelmäßigkeiten beim EUPM unterrichtet hatte, wurde er schriftlich über die Beendigung seines Vertrags in Kenntnis gesetzt. Zuvor hatte der Beschwerdeführer bereits ein Schreiben an den Leiter der Polizeimission übermittelt, in dem er auf 20 angebliche Unregelmäßigkeiten beim EUPM hinwies. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, Zeitpunkt und Inhalt des Entlassungsschreibens ließen den begründeten Schluss zu, dass der Beschwerdeführer entlassen worden sei, weil er Missstände gemeldet habe. Die Bürgerbeauftragte kritisierte zudem die Tatsache, dass die Vorwürfe des Beschwerdeführers in einem internen Ad-hoc-Verfahren untersucht wurden.

Gegen Ende 2015 teilte der Auswärtige Dienst der Bürgerbeauftragten mit, er habe die Regelungen der Kommission über die Meldung von Missständen angenommen und für seine Missionen ein gesondertes Verfahren für die Handhabung solcher Meldungen vereinbart. Das Parlament und der Ausschuss der Regionen verabschiedeten ebenfalls die erforderlichen Regelungen über die Meldung von Missständen. Die Bürgerbeauftragte wird die verabschiedeten Regelungen im Einzelnen prüfen und sieht der Verabschiedung einschlägiger Regelungen durch die anderen Einrichtungen und Organe erwartungsvoll entgegen. Konkrete Regelungen in diesem Bereich erhöhen die Chance, dass jedes Fehlverhalten der EU-Verwaltung aufgedeckt wird.

2.5 Grundrechte

Eine der zentralen Aufgaben der Bürgerbeauftragten ist es, die Wahrung der Grundrechte durch die Einrichtungen und Organe der EU sicherzustellen. Auch in diesem Bereich haben die Einrichtungen und Organe der EU infolge ihrer guten Zusammenarbeit mit dem Amt der Bürgerbeauftragten wesentliche Veränderungen herbeigeführt. #7

Die Europäische Bürgerbeauftragte erklärt uns, dass bei Frontex bedeutender „Verbesserungsbedarf“ bei der Abwicklung gemeinsamer Rückführungen illegaler Migranten bestehe.

Das Amt führte – gleichzeitig mit 19 Mitgliedern des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten – eine Untersuchung zur Wahrung der Grundrechte von Migranten durch, die in ihre Heimatländer rückgeführt werden. Die Bürgerbeauftragte untersuchte die Rolle der europäischen Grenzschutzagentur Frontex bei gemeinsamen Rückführungsaktionen, während die 19 nationalen Bürgerbeauftragten der Frage nachgingen, wie die Rückführungen in ihren Mitgliedstaaten vorgenommen werden. Die Bürgerbeauftragte schloss ihre Untersuchung im Mai mit einer Reihe von Vorschlägen ab, in denen sie unter anderem empfahl, dafür zu sorgen, dass Familien mit Kindern und Schwangere getrennt von anderen rückzuführenden Personen sitzen. Darüber hinaus regte sie an, die Agentur solle sich für gemeinsame Regelungen über den Einsatz von Zwangsmaßnahmen einsetzen. Die von Frontex übermittelte Antwort war vorbildlich. Im Dezember unterstützte das Parlament eine Empfehlung der Bürgerbeauftragten an Frontex, einen Beschwerdemechanismus für mögliche Grundrechtsverstöße im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur zu schaffen. Diese Empfehlung hatte die Bürgerbeauftragte infolge einer 2013 durchgeführten Untersuchung formuliert. Anschließend legte die Kommission einen Entwurf für eine Verordnung über eine Europäische Grenz- und Küstenwache vor, die Frontex ersetzen soll. Dieser Vorschlag sieht unter anderem einen solchen Beschwerdemechanismus vor. #8

Sitzung von Interessenvertretern, Frontex und der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Bericht des Petitionsausschusses und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments über Frontex.

Darüber hinaus schloss die Bürgerbeauftragte im Jahr 2015 ihre Untersuchung zu der Frage ab, ob die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewahrt bleibt, wenn die Mitgliedstaaten Mittel für aus dem Kohäsionsfonds der EU finanzierte Projekte bereitstellen. Die Bürgerbeauftragte hatte diese Untersuchung im Mai 2014 eingeleitet, nachdem insbesondere seitens der Zivilgesellschaft Bedenken laut geworden waren, dass EU-Gelder in einer Weise zugewiesen werden könnten, die diesen Rechten zuwiderlaufe, indem die Mittel beispielsweise in Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen flössen statt in Projekte für ihre Integration in die Gesellschaft. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen von NRO und nationalen Bürgerbeauftragten verfasste die Bürgerbeauftragte acht Vorschläge an die Kommission, die diesbezüglich eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Mitgliedstaaten innehat. Im November übermittelte die Kommission ihre Stellungnahme, in der sie Leitlinien für die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Wahrung der Charta im Rahmen der Kohäsionspolitik sowie einschlägige Schulungen ankündigte.

Ein auf einer Beschwerde basierender grundrechtsrelevanter Fall betraf eine Mitarbeiterin des Parlaments, deren Tochter an einem schweren Gehirnschaden litt. Die Beschwerdeführerin wandte sich an die Bürgerbeauftragte, nachdem das Parlament versucht hatte, eine ihr gewährte Ausnahmeregelung im Hinblick auf die regelmäßigen Versetzungen der Mitarbeiter aufzuheben. Die Bürgerbeauftragte forderte das Parlament auf, die Ausnahmeregelung so lange aufrechtzuerhalten, wie der Zustand der Tochter der Beschwerdeführerin die Anwesenheit ihrer Mutter erfordere, selbst wenn dies für immer wäre. Das Parlament akzeptierte die Empfehlung.

2.6 Wettbewerbspolitik der EU

Die Entscheidungen der Kommission in Wettbewerbsfragen können weitreichende Folgen für Unternehmen haben, weil sie beispielsweise festlegen, ob diese berechtigt sind, sich zusammenzuschließen, als Kartell betrachtet werden müssen oder unlautere Praktiken anwenden. Auch hier gelten hohe Standards für die Verwaltungsverfahren der Kommission, darunter auch im Hinblick auf die Unparteilichkeit in der Entscheidungsfindung.

Die Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union, Margrethe Vestager.

Ein Fall aus dem Bereich der Wettbewerbspolitik betraf öffentliche Äußerungen, die der damalige Wettbewerbskommissar in den Jahren 2012 und 2014 über ein laufendes Kartellverfahren gemacht hatte. Crédit Agricole, eine der betroffenen Banken, beschwerte sich, die Erklärungen hätten den Eindruck vermittelt, dass die Kommission bereits über das endgültige Ergebnis der Untersuchung entschieden habe. Nach der Untersuchung des Falles forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission im März auf, den Missstand einzuräumen und Schritte zu unternehmen, um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.

Im November schloss die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchung mit einer Entscheidung ab, in der sie die Tatsache begrüßte, dass die Kommission Maßnahmen ergriffen hatte, um derartigen Vorkommnissen künftig vorzubeugen. Darüber hinaus wiederholte sie ihre frühere Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit, da die Kommission den Eindruck erweckt hatte, bereits vor Abschluss ihrer Untersuchung Schlussfolgerungen bezüglich der Beteiligung der Beschwerdeführerin an einem Kartell gezogen zu haben. #9

Die Europäische Bürgerbeauftragte kritisiert ehemaligen EU-Kommissar im Fall Crédit Agricole.

2.7 Öffentliche Beteiligung an den Entscheidungsprozessen der EU

Die Bürgerinnen und Bürger fordern in zunehmendem Maße ein Mitspracherecht bei der Politikgestaltung der EU. Um dieser Erwartung gerecht zu werden, wurde im Jahr 2012 die Europäische Bürgerinitiative (ECI) eingeführt. Nach den für die ECI geltenden Regeln können eine Million Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten beantragen, dass die Kommission EU-Rechtsvorschriften in einem bestimmten Bereich auf den Weg bringt. #10

Nach Meinung der Europäischen Bürgerbeauftragten muss die Antwort der Europäischen Kommission auf eine Europäische Bürgerinitiative ausführlich und transparent sein.

Nach Eingang einer Reihe von Beschwerden betreffend die rechtlichen und praktischen Vorschriften für die Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative beschloss die Bürgerbeauftragte, das ECI-Verfahren und die diesbezügliche Rolle der Kommission zu untersuchen. Die Bürgerbeauftragte ersuchte die Organisatoren europäischer Bürgerinitiativen, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere interessierte Kreise um Rückmeldungen zur Wirksamkeit der ECI. Die Antworten flossen in Leitlinien für die Verbesserung der Funktionsweise der ECI ein. So schlug die Bürgerbeauftragte unter anderem vor, dafür zu sorgen, dass jede Ablehnung einer Europäischen Bürgerinitiative mit einer tragfähigen und nachvollziehbaren Begründung erfolgt. Darüber hinaus regte sie eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anforderungen hinsichtlich der für eine Unterstützungsbekundung erforderlichen personenbezogenen Daten an. #11

Die Europäische Bürgerbeauftragte erklärt, die Europäische Kommission könne mehr tun, um die Europäische Bürgerinitiative zu verbessern.

Im April stellte die Bürgerbeauftragte diese Leitlinien anlässlich des jährlichen „Tages zur Europäischen Bürgerinitiative“ dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vor. Sie erklärte, die ECI drohe zu scheitern, wenn sie als ein Instrument betrachtet werde, das von der Kommission nur geduldet, aber nicht aktiv unterstützt werde. Die Kommission antwortete, sie werde versuchen, ihre Erläuterungen für die Ablehnung einer Initiative zu verbessern. Zudem habe sie die Software für die Online-Datenerhebung bereits korrigiert. #12

Die Europäische Bürgerinitiative als Instrument der Mitwirkung kann nur funktionieren, wenn die Bürger das Gefühl haben, nicht nur gehört zu werden, sondern Gehör zu finden, erklärt die Europäische Bürgerbeauftragte.

Die Bedeutung der Konsultation der Öffentlichkeit war auch Gegenstand einer Beschwerde, die vom Europäischen Verband für den Schutz des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor (European Competitive Telecommunications Association, ECTA) bei der Bürgerbeauftragten eingereicht wurde. Der Verband brachte vor, die Kommission habe es versäumt, im Vorfeld der Vorlage eines Vorschlags für eine Verordnung für einen Europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und einen vernetzten Kontinent, der unter anderem den Abbau von Roamingaufschlägen vorsah, eine angemessene öffentliche Konsultation und Folgenabschätzung durchzuführen. Die Bürgerbeauftragte kam zu dem Schluss, die Kommission solle zwar grundsätzlich die Mindeststandards für öffentliche Konsultationen (wie sie in einer Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2002 festgelegt werden) einhalten, im konkreten Kontext dieses Gesetzgebungsvorschlags habe sie jedoch das Recht gehabt, politische Prioritäten zu setzen und politische Entscheidungen zu treffen. Die Bürgerbeauftragte appellierte jedoch an die Kommission, in ihren Vorschriften eindeutig festzulegen und einzugrenzen, unter welchen Umständen sie eine öffentliche Konsultation aufgrund einer politischen Priorität einschränken könne.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) war ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde betreffend eine öffentliche Konsultation. Eine walisische NRO beschwerte sich über die mangelnde Nutzerfreundlichkeit einer öffentlichen Konsultation der EFSA über den Einsatz des Herbizids Glyphosat. Nach dem Eingreifen der Bürgerbeauftragten vereinfachte die EFSA ihre Verfahren für die Beteiligung an der öffentlichen Konsultation.

2.8 EU-Agenturen

Die Arbeit der Bürgerbeauftragten betrifft größtenteils Untersuchungen im Zusammenhang mit der Kommission. Dies ist auf den Umfang der Verwaltungstätigkeit, der Ergebnisse und des Aufgabenbereichs dieses Organs zurückzuführen. Allerdings nehmen auch die EU-Agenturen, die sich mit einem breiten Themenspektrum befassen – von Grundrechten über Arzneimittel bis hin zu Umwelt und Flugsicherheit –, großen, wenngleich indirekten Einfluss auf das Leben der Bürger. Sie bilden die zweitgrößte Gruppe der Einrichtungen, die Gegenstand von Untersuchungen der Bürgerbeauftragten waren. Wie die anderen Einrichtungen müssen auch die Agenturen im Hinblick auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und ethische Grundsätze den höchsten Standards genügen.

Einer der Agenturen betreffenden Fälle, die im Jahr 2015 von der Bürgerbeauftragten bearbeitet wurden, hatte die in Helsinki ansässige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zum Gegenstand. Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein, nachdem eine NRO eine Beschwerde über Vorschläge für Versuche an Tieren eingereicht hatte. Die ECHA hatte vorgebracht, sie könne solche Vorschläge nicht ablehnen, während die NRO entgegnet hatte, die Daten für die Versuchsvorschläge könnten auch durch alternative Methoden gewonnen werden. Die Bürgerbeauftragte kam zu dem Schluss, dass die ECHA ihren Aufgabenbereich zu eng ausgelegt habe. Sie schlug der ECHA vor, von allen Registranten den Nachweis zu verlangen, dass sie sich bemüht haben, Tierversuche zu vermeiden, und ihnen Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, ohne Tierversuche auszukommen. Die ECHA sagte die Umsetzung beider Vorschläge zu. #13

Gute Arbeit der Europäischen Bürgerbeauftragten. Herzlichen Glückwunsch!

Im Oktober 2015 stand die Exekutivagentur für die Forschung (REA), die ihren Sitz in Brüssel hat, im Fokus einer Untersuchung. Der Fall betraf die Ablehnung einer Bewerbung um ein Stipendium im Rahmen des EU-Forschungsprogramms. Zunächst hatte man dem Beschwerdeführer eine Stelle an einer Universität angeboten. Anschließend wurde er jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass seine Bewerbung aufgrund eines früheren Praktikums bei einem Privatunternehmen „ethisch inakzeptabel“ sei. Dies wurde unter anderem mit einem Rechtsstreit zwischen Mitgliedern des Teams und dem betreffenden Unternehmen begründet. Er beschwerte sich bei der Agentur, die jedoch erklärte, die Einstellung von Wissenschaftlern sei Angelegenheit des Finanzhilfeempfängers, in diesem Fall also der Universität. Der Wissenschaftler wandte sich an die Bürgerbeauftragte und erklärte, das Verfahren sei nicht transparent. Die Bürgerbeauftragte empfahl der Agentur, sich einen besseren Überblick über die Einstellungspraktiken der Institutionen zu verschaffen, die Forschungsstipendien vergeben. Die Agentur akzeptierte die Empfehlung.

Ein anderer Fall betraf die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), der von einer kleinen Gemeindegruppe in Irland vorgeworfen wurde, sie habe die Frist für die Einreichung von Finanzhilfeanträgen für Städtepartnerschaftsprojekte auf unfaire Weise verkürzt. Nachdem sich die Bürgerbeauftragte eingeschaltet hatte, klärte die EACEA die Angelegenheit, und die Beschwerdeführerin wird im Jahr 2016 an einem Städtepartnerschaftsprojekt teilnehmen können.

Kapitel 3 - 20. Jahrestag des Amtes des Bürgerbeauftragten

Die Europäische Bürgerbeauftragte mit den MdEP Peter Jahr (links) und Seán Kelly (rechts) bei den Feierlichkeiten zum 20-jährigen Bestehen des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten, das mit dem Vertrag von Maastricht errichtet wurde, feierte 2015 sein 20-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Ereignisses veranstaltete Emily O’Reilly im Juni ein Kolloquium, zu dem ihre beiden Vorgänger, Jacob Söderman und Nikiforos Diamandouros, sowie andere Bürgerbeauftragte und Wissenschaftler eingeladen waren und auf dem die Entwicklung des Amtes des Bürgerbeauftragten sowie zentrale Themen wie Transparenz, gute Verwaltungspraxis und „Ombudsprudenz“ erörtert wurden. In ihrer Ansprache erklärte die Bürgerbeauftragte, ihre Arbeit sei nur aufgrund der Tatsache möglich, dass die Einrichtungen und Organe der EU die Funktion des Bürgerbeauftragten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung nach wie vor akzeptieren und respektieren.

Kolloquium anlässlich des 20. Jahrestages des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Die Europäische Bürgerbeauftragte mit Cecilia Wikström (rechts) und Marlene Mizzi (links), der Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, beim Empfang anlässlich des 20. Jahrestages des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Im November beging das Amt sein Jubiläum mit einem Empfang im Europäischen Parlament, an dem die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Cecilia Wikström, als Gastrednerin teilnahm. Die Veranstaltung wurde von zahlreichen MdEP, nationalen Bürgerbeauftragten, Vertretern der Organe und Einrichtungen der EU und anderen Interessenvertretern besucht.

Kapitel 4 - Beziehungen zu Organen und Einrichtungen der EU

4.1 Europäisches Parlament

Die Europäische Bürgerbeauftragte legt dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, ihren Jahresbericht 2014 vor.

Die Bürgerbeauftragte ist davon überzeugt, dass die Pflege guter Beziehungen zum Europäischen Parlament für ihre Arbeit von wesentlicher Bedeutung ist. Im Jahr 2015 traf sie mit Parlamentspräsident Martin Schulz sowie mit mehr als 30 Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) aus allen größeren Fraktionen und einer Vielzahl von Mitgliedstaaten zusammen. Auf Anfrage nimmt die Bürgerbeauftragte an Ausschusssitzungen teil. Im vergangenen Jahr besuchte sie den Petitionsausschuss und den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments. Darüber hinaus hielt sie eine Rede bei der gemeinsamen öffentlichen Anhörung zum Thema „Hin zu einer umfassenden Rechenschaftspflicht und einem hohen Maß an Transparenz und Integrität in den EU-Organen“.

4.2 Petitionsausschuss

Die Bürgerbeauftragte steht in ständigem Dialog mit dem Petitionsausschuss. Dieser Kontakt ist unverzichtbar, um die Bürger und Einwohner der EU in ihren Anliegen zu unterstützen und die Arbeit der Bürgerbeauftragten und des Ausschusses zu koordinieren. Während die Bürgerbeauftragte Beschwerden über die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU bearbeitet, befasst sich der Petitionsausschuss mit Petitionen zu den Tätigkeitsbereichen der EU in ganz Europa. Auch im Jahr 2015 arbeitete die Bürgerbeauftragte erfolgreich mit der Vorsitzenden des Ausschusses, Cecilia Wikström, und MdEP aller Fraktionen zusammen. Die Bürgerbeauftragte weiß es zu schätzen, dass sich der Ausschuss gemeinsam mit ihr auch weiterhin um eine dienstleistungsorientiertere und bürgerfreundlichere EU bemüht.

4.3 Europäische Kommission

Die Europäische Bürgerbeauftragte mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker.

Die Europäische Bürgerbeauftragte mit dem Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans.

Als Exekutivorgan der EU ist die Europäische Kommission für den Großteil der Verwaltungstätigkeit der EU verantwortlich und Gegenstand erheblichen öffentlichen Interesses. Infolgedessen sind die meisten der bei der Bürgerbeauftragten eingereichten Beschwerden gegen die Europäische Kommission gerichtet. Aus diesem Grund unterhält die Bürgerbeauftragte enge Kontakte zur Kommission und traf 2015 drei Mal mit Präsident Juncker, mehreren Vizepräsidenten und anderen Kommissionsmitgliedern sowie dem Generalsekretär zusammen. Darüber hinaus wurden die monatlichen Sitzungen auf Dienststellenebene das ganze Jahr über fortgeführt. Die Bürgerbeauftragte blickt auf ein Jahr enger Arbeitsbeziehungen zur Kommission zurück, in dem kontinuierlich Anstrengungen unternommen wurden, die Arbeit der Kommission transparenter zu gestalten.

4.4 Sonstige Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU

Die Bürgerbeauftragte pflegt auch wichtige Beziehungen zu den übrigen Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU, um diese bei der Verbesserung ihrer Verwaltungskultur und der interinstitutionellen Zusammenarbeit zu unterstützen. Im Jahr 2015 traf die Bürgerbeauftragte den Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, den Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, den Vizepräsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, den Europäischen Datenschutzbeauftragten, den Direktor der Europäischen Chemikalienagentur, den Präsidenten der Europäischen Investitionsbank und den Interimsdirektor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Diese Treffen sind ein fester Bestandteil der Aufgabe der Bürgerbeauftragten, für die Einhaltung allerhöchster Qualitätsstandards durch die öffentliche Verwaltung zu sorgen, und unverzichtbar für ihre Strategie, im Interesse der Bürger die Relevanz, Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Amtes zu verbessern. #14 #15

Erfolgreiches Treffen in Straßburg zwischen der Europäischen Bürgerbeauftragten und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini.

Die Europäische Bürgerbeauftragte führte ergiebige Gespräche mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer und Jonathan Taylor.

4.5 UN-Behindertenrechtskonvention

Die Bürgerbeauftragte kann Missstände in der Verwaltungstätigkeit feststellen, wenn die Organe und Einrichtungen der EU gegen eines der im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankerten Rechte (BRK) verstoßen.

Im Jahr 2015 nahm der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens durch die EU vor. Als Mitglied des diesbezüglichen Ordnungsrahmens der EU trug die Bürgerbeauftragte mit Beispielen für die von ihrem Amt durchgeführten Untersuchungen zu dieser Überprüfung bei. Darüber hinaus wirkte die Bürgerbeauftragte aktiv an der Reform des Ordnungsrahmens mit.

Eine der Beschwerden, mit denen sich die Bürgerbeauftragte befasste, wurde von einem gehörlosen Bewerber eingereicht, der zusätzliche Zeit für die Tests im Rahmen eines Auswahlverfahrens des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) beantragt hatte. Das EPSO lehnte den Antrag ab, und der Bewerber wandte sich an die Bürgerbeauftragte, die gegenwärtig Interessengruppen und Sachverständige zu dieser Angelegenheit konsultiert.

Im Rahmen einer anderen Beschwerde befand es die Bürgerbeauftragte für nicht hinnehmbar, dass die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur bei einer Konferenz des Programms Erasmus+ keine Verdolmetschung in Gebärdensprache bereitstellen konnte, obwohl sie dies zuvor zugesagt hatte. Einige Tage vor der Veranstaltung erklärten die Organisatoren auf Anfrage, der vorgesehene Gebärdendolmetscher habe abgesagt. Die Bürgerbeauftragte forderte die Agentur auf, ihre Regelungen für die Bereitstellung einer Verdolmetschung in Gebärdensprache zu überprüfen, um derartige Probleme künftig zu vermeiden. #16

Die Europäische Bürgerbeauftragte empfiehlt einen vollkommen unabhängigen und angemessen ausgestatteten Rahmen für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der auf einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht.

Kapitel 5 - Europäisches Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten

Weiterleitung von Beschwerden an andere Organe und Einrichtungen; Verweisung von Beschwerdeführern an andere Organe und Einrichtungen durch die Europäische Bürgerbeauftragte im Jahr 2015
-Hinweis: Da die Bürgerbeauftragte dem Beschwerdeführer in einigen Fällen mehr als eine Empfehlung unterbreitete, beläuft sich die Summe der vorstehend angegebenen Prozentzahlen auf mehr als 100 %.

Seminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten in Warschau.

In ihrer Strategie hat sich die Bürgerbeauftragte das Ziel gesetzt, die Wirkung, Relevanz und Wahrnehmbarkeit des Amtes zu erhöhen. Im Jahr 2015 nahm die Bürgerbeauftragte darüber hinaus gemeinsam mit ihren nationalen Kollegen die Reform des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten in Angriff, um auch dessen Wahrnehmbarkeit und Relevanz in der europäischen Öffentlichkeit zu verbessern. Dem Netz gehören 96 Ämter in 36 europäischen Ländern sowie der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments an.

Gestützt auf Beiträge der Mitglieder erarbeitete die Europäische Bürgerbeauftragte eine Reihe von Vorschlägen für die Reform des Verbindungsnetzes. Zu den bedeutendsten Veränderungen zählten die Einführung von Paralleluntersuchungen der Europäischen Bürgerbeauftragten und der nationalen Ämter sowie eine engere Zusammenarbeit bei ausgewählten Themen von gemeinsamem Interesse.

Seminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten in Warschau.

Beispielhaft sei hier die oben genannte Paralleluntersuchung zur Rückführung illegaler Migranten aus der EU genannt. Die Europäische Bürgerbeauftragte untersuchte die Handhabung dieser Rückführungen durch Frontex, während ihre Kollegen in 19 nationalen Ämtern die Abwicklung der Rückführungen in den Mitgliedstaaten prüften. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse unterbreitete die Bürgerbeauftragte Frontex eine Reihe von Vorschlägen. Die an der Paralleluntersuchung beteiligten Sachbearbeiter trafen sich im Oktober in Madrid zu einer Follow-up-Sitzung. #17

Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten: Erfahrungsaustausch der an der Untersuchung beteiligten Sachbearbeiter über die von Frontex und den Mitgliedstaaten durchgeführten Sammelflüge zur Rückführung Drittstaatsangehöriger.

Nach Gesprächen mit ihren nationalen Kollegen setzte die Europäische Bürgerbeauftragte die Kommission im Dezember darüber in Kenntnis, dass das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten demnächst untersuchen wird, ob im Rahmen der Zuweisung der Gelder aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) auf Ebene der Mitgliedstaaten die Grundrechte von Migranten gewahrt werden.

Seminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten in Warschau.

Ein anderes Beispiel der thematischen Zusammenarbeit ist die von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Dezember eingeleitete Konsultation aller Kollegen im Verbindungsnetz zur Transparenz bei der Lobbyarbeit. Ziel dieser Konsultation ist die Erarbeitung von Leitlinien für Beamte auf EU- und nationaler Ebene im Hinblick auf ihre Kontakte zu Interessenvertretern. Die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten, sich näher mit diesem Thema zu befassen, ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass nicht nur die Organe und Einrichtungen der EU, sondern auch die nationalen Behörden unter Lobbydruck stehen. Leitlinien zur Transparenz bei der Lobbyarbeit können nur dann wirksam sein, wenn sie dieser Vielschichtigkeit Rechnung tragen. #2

 

Diese Woche traf die Europäische Bürgerbeauftragte in Wien und Budapest mit dem österreichischen und dem ungarischen Bürgerbeauftragten zu einem Meinungsaustausch über ihre Pläne für die Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten zusammen. Darüber hinaus führte sie Gespräche mit Journalisten, Interessengruppen und Beamten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

Zu den übrigen Reformvorschlägen für das Verbindungsnetz zählte die Idee, jährlich ein größeres Seminar des Verbindungsnetzes in Brüssel zu veranstalten, um ein Thema zu erörtern, das im Zentrum des öffentlichen Interesses steht. Darüber hinaus nahm die Bürgerbeauftragte die Verbesserung des internen Verfahrens für die Bearbeitung von Anfragen der nationalen Ämter zum EU-Recht in Angriff. Damit soll sichergestellt werden, dass die – von den Organen und Einrichtungen der EU eingeholten – Antworten rechtzeitig bei den nationalen Bürgerbeauftragten eintreffen, sodass diese sie für ihre eigenen Untersuchungen heranziehen können. Darüber hinaus ersuchte die Europäische Bürgerbeauftragte ihre nationalen Kollegen, gemeinsame Beiträge zu öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission zu Gesetzgebungsvorschlägen einzureichen, die sich auf die Rechte der Bürger auswirken.

Das zehnte nationale Seminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten fand im April in Warschau statt. Bei dieser Konferenz mit dem Titel „Bürgerbeauftragte gegen Diskriminierung“ wurde erörtert, wie die Bürgerbeauftragten in Fällen vorgegangen sind, in denen Diskriminierung sowie die Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten und älterer Menschen eine Rolle spielten.

Im Dezember besuchte die Bürgerbeauftragte ihre Kollegen in Wien und Budapest. Im Mittelpunkt der Gespräche in den beiden Hauptstädten standen Themen wie Grundrechte, Transparenz und Lobbyarbeit. Die beiden Besuche dienten auch dem Ziel der Bürgerbeauftragten, die Wahrnehmbarkeit des Verbindungsnetzes zu erhöhen und die Bedeutung der Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene zu unterstreichen.

Die von der Bürgerbeauftragten herausgegebene Veröffentlichung Probleme mit der EU? Wer kann Ihnen helfen? enthält weitere Informationen über alternative Rechtsbehelfe.

Kapitel 6 - Mittelausstattung

6.1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan der Bürgerbeauftragten ist ein unabhängiger Einzelplan des Haushaltsplans der Europäischen Union. Er ist in drei Titel untergliedert. Titel 1 umfasst Löhne und Gehälter, Zulagen und sonstige Personalausgaben. Titel 2 beinhaltet Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben. In Titel 3 werden die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Amtes der Bürgerbeauftragten ausgewiesen. Im Jahr 2015 beliefen sich die verfügbaren Haushaltsmittel auf 10 346 105 EUR.

Um eine wirksame Verwaltung der Mittel zu gewährleisten, nimmt der interne Prüfer der Bürgerbeauftragten regelmäßige Prüfungen der internen Kontrollsysteme des Amtes und der abgewickelten Finanzvorgänge vor. Ebenso wie die übrigen Organe und Einrichtungen der EU wird auch die Institution des Bürgerbeauftragten vom Europäischen Rechnungshof geprüft.

6.2 Mittelverwendung

Die Mitarbeiter der Europäischen Bürgerbeauftragten.

Die Bürgerbeauftragte verabschiedet jedes Jahr einen jährlichen Managementplan (JMP), in dem die konkreten Maßnahmen festgelegt sind, die das Amt ergreifen muss, um die Ziele und Prioritäten der Einrichtung umzusetzen. Der jährliche Managementplan für das Jahr 2015 war der erste Plan, der auf der Grundlage der neuen Strategie der Europäischen Bürgerbeauftragten mit dem Titel „Die nächsten Schritte bis 2019“ erstellt wurde.

6.3 Das Team der Bürgerbeauftragten

Beate Gminder trat ihren Posten als Generalsekretärin des Amtes der Bürgerbeauftragten an.

Das Amt verfügt über hoch qualifiziertes, mehrsprachiges Personal, das gewährleistet, dass Beschwerden über Verwaltungsmissstände in den 24 Amtssprachen der EU bearbeitet und die Bürger für die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten sensibilisiert werden können. Der Stellenplan der Europäischen Bürgerbeauftragten wies im Jahr 2015 insgesamt 66 Planstellen aus. Im September trat Beate Gminder als Generalsekretärin die Nachfolge von Ian Harden an, der in den Ruhestand ging.

Auf der Website der Bürgerbeauftragten steht eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Personalliste zur Verfügung, einschließlich ausführlicher Informationen zur Struktur des Amtes der Bürgerbeauftragten und zu den Aufgabenbereichen der einzelnen Abteilungen.

Kapitel 7 - Art und Urheber der Beschwerden

Seit 2015 nimmt die Europäische Bürgerbeauftragte kontinuierlich Anpassungen an ihren Untersuchungsverfahren vor, um diese effizienter zu gestalten und eine größere Wirkung für mehr Bürger zu erzielen. Daher wurden mehrere auf Beschwerden basierende Untersuchungen nicht einzeln eingeleitet, sondern im Zusammenhang mit strategischen Untersuchungen bearbeitet. Dies galt beispielsweise für die Untersuchungen zur Transparenz der TTIP-Verhandlungen, zur Zusammensetzung der Expertengruppen oder zur Wahrung der Menschenrechte bei der Verwendung der Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds. Mit diesem proaktiveren strategischen Ansatz kam die Bürgerbeauftragte zweifelsohne weiteren Einzelbeschwerden zuvor.

Zahl der Bürger, die im Jahr 2015 Unterstützung durch die Europäische Bürgerbeauftragte erhielten
(1) Dabei sind fachspezifische Untersuchungen aus eigener Initiative (die beispielsweise auf Beschwerden von Drittstaatsangehörigen basieren) und strategische Untersuchungen aus eigener Initiative (beispielsweise über die Transparenz des Trilogverfahrens und verspätete Zahlungen) zu unterscheiden.
(2) Beispielsweise die strategischen Untersuchungen zur Transparenz der TTIP-Verhandlungen, zur Meldung von Missständen, zur Europäischen Bürgerinitiative, zur Wahrung der Grundrechte im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU und zu den von Frontex vorgenommenen Rückführungen.
(3) Die Bürgerbeauftragte beschloss, sich mit einer Reihe strategisch relevanter Themen zu befassen, ohne eine Untersuchung einzuleiten; hierzu zählten unter anderem die Transparenz bei der EZB, die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Kommissionsmitglieder nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).

Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Bürgerbeauftragten liegenden Beschwerden im Zeitraum 2003-2015

Zahl der außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Europäischen Bürgerbeauftragten liegenden Beschwerden im Zeitraum 2003-2015

Ursprungsländer der im Jahr 2015 von der Europäischen Bürgerbeauftragten registrierten Beschwerden und eingeleiteten Untersuchungen

Kapitel 8 - Betroffene Organe und Einrichtungen

Die von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2015 durchgeführten Untersuchungen betrafen die folgenden Organe und Einrichtungen:
Hinweis: Eine der im Jahr 2015 aus eigener Initiative eingeleiteten Untersuchungen (zur Transparenz des Trilogverfahrens) betraf mehr als ein Organ. Daher beläuft sich die Summe der vorstehend angegebenen Prozentzahlen auf mehr als 100 %.

Kapitel 9 - Beschwerdegegenstände

Beschwerdegegenstände der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2015 abgeschlossenen Untersuchungen
Hinweis: Einige der von der Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen betrafen mehrere Beschwerdegegenstände. Daher beläuft sich die Summe der vorstehend angegebenen Prozentzahlen auf mehr als 100 %.
(1) Beispielsweise Interessenkonflikte, Verzögerungen oder andere Mängel in den Verfahren der Organe und Einrichtungen.
(2) Beispielsweise die Verfahren der Kommission in Fällen angeblicher Verstöße gegen EU-Recht in den Mitgliedstaaten.

Kapitel 10 - Erzielte Ergebnisse

Von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2015 bezüglich der eingegangenen Beschwerden ergriffene Maßnahmen

49 Infographie #10

Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2015 abgeschlossenen Untersuchungen
Hinweis: In einigen Fällen schloss die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher beläuft sich die Summe der vorstehend angegebenen Prozentzahlen auf mehr als 100 %.

Von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2015 abgeschlossene Untersuchungen, in denen ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde

Zahlenmäßige Entwicklung der von der Europäischen Bürgerbeauftragten durchgeführten Untersuchungen

Untersuchungsdauer der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2015 abgeschlossenen Fälle
(1) In manchen komplexen Fällen sind mehrere Konsultationsrunden mit den Beschwerdeführern und den betroffenen Organen/Einrichtungen erforderlich. Dabei ermittelt das Amt der Europäischen Bürgerbeauftragten nicht nur alle Fakten, sondern versucht auch, eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.

Kapitel 11 - Arbeitsweise der Bürgerbeauftragten

Die Bürgerbeauftragte legt großen Wert auf die Durchführung strategischer Untersuchungen von öffentlichem Interesse. Der Großteil ihrer Arbeit entfällt jedoch auf Fälle, die auf Beschwerden von Bürgern, Unternehmen, Verbänden, NRO und anderen Organisationen basieren.

Die Bürgerbeauftragte trägt dafür Sorge, dass der kostenlose Beschwerdedienst möglichst gerecht, transparent und verständlich gestaltet wird. Die Beschwerdeführer können der Bürgerbeauftragten ihre Beschwerden in beliebiger schriftlicher Form übermitteln, so unter anderem auch über ein Online-Beschwerdeformular. Jedem Beschwerdeführer wird ein eigener Sachbearbeiter als Ansprechpartner zugewiesen.

Liegt eine Beschwerde außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bürgerbeauftragten, weist das Amt den Beschwerdeführer nach Möglichkeit auf andere Stellen hin, die ihm unter Umständen helfen können. Die Bürgerbeauftragte kann auch beschließen, die Beschwerde an eine andere Stelle weiterzuleiten, beispielsweise an ein Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten, sofern der Beschwerdeführer damit einverstanden ist.

Erfüllt die Beschwerde die Zulässigkeitskriterien nicht oder besteht bei einer zulässigen Beschwerde keine hinreichende Grundlage für die Einleitung einer Untersuchung, weist die Bürgerbeauftragte die Beschwerde zurück. In diesem Fall richtet sie ein Schreiben an den Beschwerdeführer, in dem sie gegebenenfalls Empfehlungen ausspricht, insbesondere zu der Frage, ob eine andere Stelle auf nationaler oder EU-Ebene dem Beschwerdeführer helfen kann.

Beschließt die Bürgerbeauftragte, eine Untersuchung einzuleiten, prüft sie zunächst, ob die vom Beschwerdeführer beanstandeten Probleme zügig behoben werden können. So kann sie beispielsweise eine rasche Einsichtnahme in die den Streitfall betreffenden Akten vornehmen. In anderen Fällen erörtern ihre Sachbearbeiter mit den betreffenden Organen oder Einrichtungen telefonisch die Möglichkeit einer zeitnahen Lösung.

Vollständige Untersuchungen sind notwendig, wenn es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt oder die Beteiligung verschiedener spezialisierter Dienststellen der betreffenden Einrichtungen oder Organe unumgänglich ist. Der Bürgerbeauftragten stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Sie kann entweder eine Lösung vorschlagen oder eine Empfehlung vorlegen, in der sie das Organ oder die Einrichtung auffordert, den Missstand in der Verwaltungstätigkeit zu beheben. Kann keine Lösung gefunden werden, kann die Bürgerbeauftragte beschließen, kritische Anmerkungen anzubringen.

Verbesserte Fallbearbeitungsverfahren

Ende 2015 begann die Bürgerbeauftragte mit einer Überprüfung ihrer Fallbearbeitungsverfahren, um diese effizienter zu gestalten und ihre Wirkung zu erhöhen. Nach Abschluss dieser Überprüfung und nach Konsultation des Europäischen Parlaments werden im Jahr 2016 überarbeitete Verfahren eingeführt.

Kapitel 12 - Befolgung der Vorschläge der Bürgerbeauftragten

Befolgung der Vorschläge der Bürgerbeauftragten im Jahr 2014

Jedes Jahr veröffentlicht die Bürgerbeauftragte eine umfassende Übersicht, wie die Organe und Einrichtungen der EU auf die von ihr unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der EU-Verwaltung reagiert haben. Diese Vorschläge erfolgen in Form von Lösungen, Empfehlungen, kritischen Anmerkungen und weiteren Bemerkungen. Die Befolgungsquote ist ein wichtiger Maßstab für die Wirkung und Relevanz der Arbeit der Bürgerbeauftragten.

Dem Bericht Putting it Right? – How the EU institutions responded to the Ombudsman in 2014 zufolge haben die Organe und Einrichtungen der EU die Vorschläge der Bürgerbeauftragten in 90 % der Fälle umgesetzt. Dies ist bei Weitem die höchste bislang erzielte Befolgungsquote. Seit das Amt im Jahr 2011 begonnen hat, diese Statistiken zu führen, lag die Befolgungsquote bei durchschnittlich 80 %. Wie der Bericht zeigt, sind bei der Befolgungsquote erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Organen und Einrichtungen festzustellen – diese reicht von 100 % in einigen Fällen bis hin zu 0 % im schlechtesten Fall. Die Kommission beispielsweise hat die Vorschläge der Bürgerbeauftragten zu 86 % umgesetzt (gegenüber 73 % im Jahr 2013). Aufgrund ihres erheblichen Anteils an der EU-Verwaltung entfällt auf die Kommission der Großteil der von der Bürgerbeauftragten durchgeführten Untersuchungen.

Der Bericht für 2015 wird Ende 2016 verfügbar sein.

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