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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1043/2015/PMC gegen den Europäischen Rechnungshof

Sehr geehrter Herr,

am 11. Juni 2015 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde über den Europäischen Rechnungshof ein, in der Sie die Qualität der automatischen Übersetzung ins Deutsche der Antwort des Rechnungshofes auf Ihr Auskunftsersuchen monierten. Sie gaben an, dass das Problem systemischer Natur sein könnte sowie gegen Artikel 41, Absatz 4 der Grundrechtcharta der EU und Artikel 1 der Verordnung 1/58 verstoße.

Ich habe bezüglich Ihrer Beschwerde Kontakt mit der zuständigen Dienststelle des Rechnungshofes aufgenommen. Der Rechnungshof teilte mir daraufhin mit, dass er Ihnen am 11. und 12. Juni 2015 geantwortet habe. Meine Dienststellen ersuchten Sie, mir gegebenenfalls Ihre Anmerkungen zu dieser Antwort mitzuteilen, die Sie am 30. Juni 2015 übermittelten.

Die zwei an den Bürgerbeauftragten weitergeleiteten o.g. E-Mails zeigen, dass der Gerichtshof (i) eingeräumt hat, dass es Probleme mit der automatischen Übersetzung gibt. Durchaus wichtiger hat der Gerichtshof (ii) rasch eine fachgemäße Übersetzung seiner Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen ins Deutsche bereitgestellt.

In Anbetracht vorstehender Erwägungen, habe ich beschlossen, den Fall mit der folgenden weiteren Bemerkung zu schließen:

"Grundsätze guter Verwaltungspraxis erfordern, dass eine Institution die Qualität einer übersetzten Antwort überprüft, bevor diese an einen Bürger gesendet wird. Der Bürgerbeauftragte begrüßt die Tatsache, dass im vorliegenden Fall der Rechnungshof den begangenen Fehler schnell behoben hat. Allerdings sollte der Rechnungshof sicherstellen, dass das in der vorliegenden Beschwerde identifizierte Problem nicht systemischer Natur ist und somit wieder auftritt."

Ich habe den Rechnungshof gebeten, mich über Folgemaßnahmen im Hinblick auf meine weitere Bemerkung zu gegebener Zeit zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Emily O'Reilly
Straßburg, 01/07/15