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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 3473/2006/GG gegen die Europäische Kommission


DIESE BESCHWERDE WURDE VERTRAULICH BEHANDELT. DIE ENTSCHEIDUNG IST DESHALB ANONYMISIERT WORDEN. ZUR ERLEICHTERUNG DER LEKTÜRE WURDE STETS DIE MÄNNLICHE FORM GEWÄHLT, UM DEN BESCHWERDEFÜHRER ODER DIE BESCHWERDEFÜHRERIN ZU BEZEICHNEN.

Straßburg, den 26. Juli 2007

Sehr geehrter Herr X,

am 15. November 2006 legten Sie im Namen Ihrer Mandanten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission vor. Diese Beschwerde betraf ein von der Kommission geführtes Kartellverfahren.

Anlässlich eines Telefongesprächs mit meiner Dienststelle am 20. November 2006 bestätigten Sie, dass alle diesen Fall betreffenden Schreiben an Sie gerichtet werden sollten.

Am 11. Dezember 2006 leitete ich die Beschwerde an den Präsidenten der Europäischen Kommission weiter. Sie wurden am gleichen Tag entsprechend informiert.

Am 12. Dezember 2006 erkundigten Sie sich, ob der Bürgerbeauftragte bereits zu diesem Fall Stellung genommen habe. In einer am 13. Dezember 2006 versandten E-Mail informierte Sie meine Dienststelle über mein Schreiben an Sie vom 11. Dezember 2006.

Die Stellungnahme der Kommission war für den 28. Februar 2007 erbeten worden. Am 5. März 2007 bat die Kommission um eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2007. In einem Schreiben vom 12. März 2007 gewährte ich diesen Antrag. Sie wurden am gleichen Tag entsprechend informiert.

Die Kommission sandte ihre Stellungnahme am 2. April (englische Originalfassung) und 4. Mai 2007 (deutsche Übersetzung). Am 27. April 2007 leitete ich die englische Originalfassung an Sie weiter. Am 8. Mai 2007 sandte ich Ihnen die deutsche Übersetzung und gewährte Ihnen die Möglichkeit, Anmerkungen zu machen. Am 6. Juni 2007 sandten Sie mir Ihre Anmerkungen zu der Stellungnahme der Kommission.

Am 29. Juni 2007 bat ich Sie, mir Kopien bestimmter Schreiben zukommen zu lassen, die zwischen Ihnen und der Kommission ausgetauscht worden waren. Sie legten mir diese Kopien am 2. Juli 2007 vor. Am 11. Juli 2007 legten Sie mir auf Ersuchen meiner Dienststelle Kopien bestimmter weiterer Dokumente vor.

Am 17. Juli 2007 richtete ich ein Auskunftsersuchen an die Kommission. Sie wurden am gleichen Tag entsprechend informiert.

Mit Faxschreiben vom 18. Juli 2007 teilte mir die Kommission mit, dass sie beschlossen habe, ihre Untersuchung in dem betroffenen Kartellverfahren einzustellen, ohne einen Verstoß gegen EG-Wettbewerbsvorschriften zu haben.

Am 23. Juli 2007 teilten Sie mir mit, dass Ihre Mandanten beschlossen hatten, die vorliegende Beschwerde zurückzunehmen. Sie dankten mir für die zügige Bearbeitung dieses Falles.

Da die Beschwerdeführer klargestellt haben, dass sie ihre Beschwerde fallen lassen möchten, stelle ich die Untersuchung ein.

Der Präsident der Europäischen Kommission wird ebenfalls von dieser Entscheidung unterrichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Professor Dr. P. Nikiforos DIAMANDOUROS