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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 32/2004/GG gegen den Ausschuss der Regionen


Straßburg, den 19. Juli 2004

Sehr geehrter Herr S.,

am 5. Januar 2004 übermittelten Sie mir ein E-Mail, in dem Sie eine Beschwerde gegen den Ausschuss der Regionen über die Preise einreichten, die die Praktikanten des Ausschusses für ihre Mahlzeiten in der Kantine des Ausschusses in Brüssel zahlen müssen.

Am 13. Januar 2004 übermittelte ich die Beschwerde dem Präsidenten des Ausschusses der Regionen. Sie wurden darüber in einem Schreiben vom selben Tag unterrichtet, das an die von Ihnen angegebene Adresse in Deutschland übermittelt wurde.

Am 12. Januar 2004 erhielt ich dieselbe Beschwerde in Form eines Schreibens, das die Begleitdokumente enthielt, die Sie in Ihrer Beschwerde aufgeführt hatten. Ich übermittelte dem Ausschuss am 19. Januar 2004 eine Kopie dieses Schreibens und seiner Anlagen.

Am 5. Februar 2004 übermittelten Sie mir ein E-Mail aus Brüssel, in dem Sie mitteilten, dass Sie noch keine Antwort von mir erhalten hätten. In meiner Antwort vom 17. Februar 2004, die an die E-Mail-Adresse übermittelt wurde, die aus Ihrer Mitteilung vom 5. Februar 2004 ersichtlich war, legte ich dar, dass ich am 13. Januar 2004 ein Schreiben an Ihre Adresse in Deutschland geschickt hatte. Eine Kopie des Schreibens vom 13. Januar 2004 war meiner Antwort als Anlage beigefügt.

Der Ausschuss übermittelte seine Stellungnahme am 22. April 2004, und ich leitete diese Stellungnahme am 3. Mai 2004 mit dem Angebot an Sie weiter, Bemerkungen dazu abzugeben, falls sie dies wünschten. Es sind keine Bemerkungen von Ihnen bei mir eingegangen.

Ich möchte Ihnen nunmehr über das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung berichten.


DIE BESCHWERDE

Der Beschwerdeführer war als Praktikant beim Ausschuss der Regionen tätig. In seiner beim Europäischen Bürgerbeauftragten im Januar 2004 eingereichten Beschwerde wies er darauf hin, dass es in der Kantine des Ausschusses in Brüssel keine Preisermäßigung für Praktikanten gebe, während Praktikanten bei der Kommission, beim Rat, dem Europäischen Parlament oder beim Wirtschafts- und Sozialausschuss wenigstens eine Mahlzeit pro Tag zu ermäßigtem Preis erhielten (üblicherweise 50% des normalen Preises). Der Beschwerdeführer bezeichnete diese Behandlung als unfair. Er erklärte, dass Praktikanten mit einer Vergütung von weniger als 740 Euro im Monat nicht in der Lage seien, sich jeden Tag ein Mittagessen zu leisten, das 4,5 Euro oder mehr koste. Seines Erachtens war es für Praktikanten aus Beitrittsländern besonders schwierig, mit ihren Mitteln auszukommen.

Der Beschwerdeführer forderte, dass die Praktikanten beim Ausschuss der Regionen in gleicher Weise behandelt werden sollten wie Praktikanten anderer Gemeinschaftsorgane oder -einrichtungen.

DIE UNTERSUCHUNG

Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen

In seiner Stellungnahme führte der Ausschuss der Regionen folgende Punkte an:

Das in der vorliegenden Beschwerde angesprochene Problem sei den zuständigen Dienststellen der gemeinsamen Dienste des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses bereits im November 2000 und erneut im Oktober 2002 mitgeteilt worden.

Die Kantine des Ausschusses der Regionen werde von einer Privatfirma, Sodexho, gemäß einem nach einer Ausschreibung 2001 geschlossenen Vertrag betrieben. In diesem Vertrag seien Einheitspreise vorgesehen. Eine geringere Zahl von Kantinenbesuchern oder eine Senkung der Verkaufspreise hätte zur Folge, dass diese Art von Vertrag nicht mehr durchführbar wäre. Bei Anwendung ermäßigter Preise für Praktikanten müsste der Kantinenbetreiber dem Ausschuss der Regionen die Preisdifferenz in Rechnung stellen können, was im Vertrag jedoch nicht vorgesehen sei. Die bestehenden vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen ließen es infolgedessen nicht zu, dass der Ausschuss der Regionen Sodexho eine Preisstaffelung auferlegt. Die besondere Gestaltung des Vertrags mit der Firma Sodexho sei in der sehr geringen Größe des Ausschusses der Regionen als Institution begründet. Die Kantine werde nämlich von den Mitarbeitern nur sehr selten in Anspruch genommen.

Aus den genannten Gründen hätten sich die Gemeinsamen Dienste des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses gezwungen gesehen, dieses Ersuchen um Preisermäßigung für Praktikanten mit Schreiben von Januar 2003 abschlägig zu bescheiden.

Da dieses Problem bereits in dem Schreiben vom Januar 2003 geklärt worden sei, habe das Praktikumsbüro des Ausschusses es für angebracht gehalten, das Ersuchen von Praktikanten im Herbst 2003, diese Frage noch einmal den zuständigen Dienststellen vorzutragen, nicht aufzugreifen.

Der bestehende Vertrag mit Sodexho werde auch in der ersten Übergangszeit nach dem Umzug des Ausschusses in das Gebäude Belliard 97 (der voraussichtlich im Juni 2004 erfolgen werde) weiter gelten. Die Firma Sodexho habe aber schriftlich zugesichert, dass sie den Praktikanten des Ausschusses ab dem Umzug einen günstigen Preis einräumen werde. Die Praktikanten des Ausschusses würden also wahrscheinlich vom Tag des Umzugs an in den Genuss ermäßigter Essenpreise kommen.

Der Ausschuss der Regionen werde sich bei künftigen Verhandlungen über einen eventuellen neuen Vertrag auf jeden Fall bemühen, eine Bestimmung darin aufzunehmen, die eine Preisstaffelung für Praktikanten zuließe.

Darüber hinaus sei darauf hinzuweisen, dass der Generalsekretär des Ausschusses der Regionen am 9. Februar 2004 eine Erhöhung der monatlichen Vergütung der Praktikanten des Ausschusses von 735 Euro auf 1000 Euro genehmigt habe.

Die Anmerkungen des Beschwerdeführers

Vom Beschwerdeführer gingen keine Anmerkungen ein.

DIE ENTSCHEIDUNG

1 Vorwurf der Vorenthaltung einer Ermäßigung der Essenspreise für Praktikanten in der Kantine des Ausschusses der Regionen

1.1 In seiner im Januar 2004 übermittelten Beschwerde an den Bürgerbeauftragten wies der Beschwerdeführer, ein Praktikant des Ausschusses der Regionen, darauf hin, dass die Praktikanten des Ausschusses der Regionen keine Preisermäßigungen in der Kantine des Ausschusses in Brüssel erhielten, während Praktikanten der Kommission, des Rates, des Europäischen Parlaments oder des Wirtschafts- und Sozialausschusses wenigstens eine Mahlzeit pro Tag zu einem ermäßigten Preis erhielten (normalerweise 50% des üblichen Preises). Der Beschwerdeführer hielt dies für unfair. Er erklärte, dass Praktikanten mit einer Vergütung von weniger als 740 Euro im Monat sich nicht jeden Tag ein Mittagessen zum Preis von 4,5 Euro oder mehr leisten könnten.

1.2 In seiner Stellungnahme wies der Ausschuss darauf hin, dass seine Kantine von einer Privatfirma, Sodexho, gemäß einem Vertrag betrieben werde, in dem Einheitspreise vorgesehen seien. Bei Anwendung ermäßigter Preise für Praktikanten müsse der Kantinenbetreiber dem Ausschuss der Regionen die Preisdifferenz in Rechnung stellen können. Dem Ausschuss der Regionen zufolge war dies im Vertrag jedoch nicht vorgesehen. Der Ausschuss argumentierte, dass es die bestehenden vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen daher nicht zuließen, dass der Ausschuss der Firma Sodexho eine Preisstaffelung auferlege.

1.3 Der Bürgerbeauftragte hält diese Argumente nicht für überzeugend. Auch wenn der bestehende Vertrag es dem Ausschuss nicht ermöglichen sollte, dem privaten Kantinenbetreiber die Auflage zu erteilen, den Praktikanten des Ausschusses ermäßigte Essenspreise anzubieten, weist nichts darauf hin, dass der Ausschuss nicht in der Lage wäre, diesem Betreiber entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, d. h. dass der Betreiber den Praktikanten des Ausschusses ermäßigte Essenspreise anbieten solle und dass der Ausschuss die Differenz tragen würde. Es ist ferner schwierig, die Haltung des Ausschusses mit der Tatsache in Einklang zu bringen, auf die der Ausschuss selbst verweist, dass nämlich der bestehende Vertrag auch in der ersten Übergangszeit nach dem Umzug des Ausschusses in ein neues Gebäude weiter gelten werde, der für Juni 2004 vorgesehen sei, und dass die Firma Sodexho dennoch schriftlich bestätigt habe, dass sie den Praktikanten des Ausschusses ab dem Umzug einen günstigen Preis einräumen werde. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der derzeitige Vertrag nach einer Ausschreibung geschlossen wurde, die 2001 durchgeführt wurde, d. h. nachdem die Frage einer Preisermäßigung für Mahlzeiten für die Praktikanten des Ausschusses erstmals im November 2000 angesprochen worden war.

1.4 Der Bürgerbeauftragte ist daher der Ansicht, dass es ihm aufgrund der bisher vom Ausschuss übermittelten Argumente nicht möglich ist festzustellen, ob die Behauptung des Beschwerdeführers, dass die Tatsache, dass für Praktikanten des Ausschusses keine ermäßigten Essenspreise gewährt werden, eine unfaire Behandlung darstellt, begründet ist.

1.5 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss ausgeführt hat, dass sein Generalsekretär am 9. Februar 2004 beschlossen habe, die Vergütung der Praktikanten von 735 Euro auf 1000 Euro im Monat anzuheben. Die finanzielle Lage der Praktikanten des Ausschusses hat sich somit erheblich verbessert. Daher steht den Praktikanten des Ausschusses jetzt ein zusätzlicher Betrag von über 8 Euro pro Tag zur Verfügung. Allem Anschein nach ist dies mehr als ausreichend, um es den Praktikanten zu ermöglichen, sich täglich ein Mittagessen in der Kantine des Ausschusses zum Preis von 4,5 Euro oder mehr zu leisten.

2 Schlussfolgerung

Unter diesen Umständen ist der Bürgerbeauftragte der Ansicht, dass es keine Gründe für eine Fortsetzung seiner derzeitigen Untersuchung gibt. Er schließt den Fall daher ab. Der Präsident des Ausschusses der Regionen wird ebenfalls über diese Entscheidung unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Professor Dr. P. Nikiforos DIAMANDOUROS