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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 1515/2003/GG gegen die Europäische Kommission


Straßburg, den 8. September 2003

Sehr geehrter Herr B.,

in Ihrem E-Mail-Schreiben vom 15. August 2003 legten Sie eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission vor. Sie machen darin im wesentlichen geltend, dass die Kommission Ihr Ersuchen um Informationen zu Kroatiens Weg in die EU nicht ordnungsgemäß beantwortet habe.

Am 18. August 2003 schrieben Sie mir, dass Sie die Beschwerde zurückziehen möchten, da Sie sich geirrt hätten.

Ich habe daher die Akte geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Professor Dr. P. Nikiforos DIAMANDOUROS