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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 1317/2000/GG gegen die Europäische Kommission


Straßburg, 8. Dezember 2000

Sehr geehrter Herr H.,
am 17. Oktober 2000 beschwerten Sie sich im Namen von IFT-Nord Institut für Therapie und Gesundheitsforschung gGmbH darüber, dass die Kommission es unterlassen habe, die nach dem Vertrag Nr. 97/I.T./12 fälligen Beträge in einer Gesamthöhe von € 289 610 zuzüglich Verzugszinsen zu bezahlen.
Am 1. Dezember 2000 teilten sie mir mit, dass die Kommission eine Teilauszahlung für die erste und die zweite Periode vorgenommen habe und derzeit die Endabrechnung der zweiten Periode bearbeite. Sie teilten mir weiter mit, dass Sie unter diesen Umständen Ihre Beschwerde zurücknehmen wollen und dankten mir für meine Bemühungen in dieser Sache.
Da Sie wünschen, dass Ihre Beschwerde nicht weiter untersucht werden soll, habe ich die Akte geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN