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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1483/99/GG gegen die Europäische Kommission
Decision
Case 1483/99/GG - Opened on Wednesday | 15 December 1999 - Decision on Thursday | 30 March 2000
Straßburg, 30. März 2000
Sehr geehrter Herr Dr. F.,
am 29. November 1999 reichten Sie eine Beschwerde gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein, welche das Auswahlverfahren KOM/A/3/98 betraf.
Am 15. Dezember 1999 übermittelte ich Ihre Beschwerde der Kommission, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Kommission sandte ihre Stellungnahme am 2. März 2000. Ich übermittelte Ihnen diese Stellungnahme mit der Aufforderung, gegebenenfalls Anmerkungen zu machen, am 3. März 2000.
Sie sandten mir Ihre Anmerkungen am 9. März 2000.
Mit diesem Schreiben möchte Sie über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen in Kenntnis setzen.
BESCHWERDE
Der Beschwerdeführer nahm an dem von der Kommission durchgeführten Auswahlverfahren KOM/A/3/98 teil. Mit Schreiben vom 19. November 1998 teilte die Kommission ihm mit, daß er die Prüfungen bestanden habe und daß sein Name auf die Reserveliste gesetzt worden sei.
In der Folgezeit ergaben sich jedoch Probleme. In seiner am 29. November 1999 eingereichten Beschwerde stellte der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang folgende Behauptungen auf:
(1) Rückfragen und Ersuchen um Termine für Vorstellungsgespräche wurden Ende 1998 nicht beantwortet
(2) Im März 1999 wurde ohne vorherige Rücksprache mit dem Beschwerdeführer ein Termin für Vorstellungsgespräche festgelegt, den dieser nicht wahrnehmen konnten
(3) Ein für September 1999 vereinbarter Termin wurde kurzfristig abgesagt
(4) Die zum Jahresende 1999 auslaufende Gültigkeitsdauer der Eignungsliste wurde nicht verlängert
(5) Der Antrag des Beschwerdeführers auf Einsicht in die Liste der erfolgreichen Bewerber wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
UNTERSUCHUNG
Stellungnahme der Kommission
In ihrer Stellungnahme äußerte sich die Kommission folgendermaßen:
Der Beschwerdeführer hatte in einem Brief vom 5. Januar 1999 um Informationen über Krankenversicherung und andere Fragen gebeten. Diese Informationen wurden den erfolgreichen Kandidaten in der Regel zu dem Zeitpunkt gegeben, da sie zu einem Vorstellungsgespräch bei der Kommission eingeladen werden. Gleichwohl entschuldigte sich die Kommission dafür, daß sie das Schreiben des Beschwerdeführers nicht beantwortet hatte.
Eine der Generaldirektionen der Kommission hatte ein Vorstellungsgespräch mit dem Beschwerdeführer gewünscht, das für den 13. April 1999 anberaumt worden war. Nachdem der Beschwerdeführer die Kommission darüber informiert hatte, daß er an diesem Tag nicht verfügbar war, war das Vorstellungsgespräch abgesagt und die Stelle mit einem anderen Kandidaten besetzt worden. Ein weiteres Vorstellungsgespräch, das für September 1999 vorgesehen gewesen war, wurde abgesagt, als sich herausstellte, daß der Posten, für den der Beschwerdeführer in Erwägung gezogen worden war, infolge einer Umstruktierung nicht mehr verfügbar war.
Am 8. Oktober 1999 wurde der Lebenslauf des Beschwerdeführers noch einmal mit einem Begleitschreiben den Personalreferaten innerhalb der Kommission zugeleitet, in dem diese aufgefordert wurden, sich mit der Generaldirektion Personal in Verbindung zu setzen, sobald sich eine Einstellungsmöglichkeit ergeben sollte.
Im Dezember 1999 wurde beschlossen, die Gültigkeitsdauer der Reserveliste um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Beschwerdeführer wurde hiervon in einem Schreiben vom 16. Dezember 1999 informiert. Sobald sich eine Einstellungsmöglichkeit ergeben sollte, würde er benachrichtigt werden.
Die Kommission hatte dem Bürgerbeauftragten am 2. März 1998 mitgeteilt, daß sie damit einverstanden sei, die Namen der in einem Auswahlverfahren erfolgreichen Kandidaten zu veröffentlichen. Dementsprechend würden die Kandidaten bei allen seither veröffentlichten Auswahlverfahren davon unterrichtet, daß ihre Namen im Amtsblatt veröffentlicht werden würden, wenn sie die Prüfungen bestehen sollten. Die Kommission war der Ansicht, daß vor diesem Zeitpunkt eine Veröffentlichung als Vertrauensbruch gegenüber den Kandidaten angesehen hätte werden können, da diese nicht davon unterrichtet worden waren, daß ihre Namen veröffentlicht werden würden. Da das Auswahlverfahren KOM/A/3/98 am 28. Januar 1998 veröffentlicht worden war, waren die Namen der erfolgreichen Kandidaten nicht veröffentlicht worden.
Anmerkungen des Beschwerdeführers
In seinen Anmerkungen brachte der Beschwerdeführer seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, daß die Kommission die Gültigkeitsdauer der Reserveliste verlängert hatte und daß er erfahren hatte, was die Gründe für die Verzögerungen und das Schweigen der Kommission gewesen waren. Er dankte dem Bürgerbeauftragten für den Beitrag, den dieser hierzu geleistet habe. Der Beschwerdeführer fügte jedoch hinzu, daß er es geschätzt haben würde, wenn die Kommission ihm selbst einen Brief gesandt hätte, in dem sie ihren Standpunkt dargestellt oder ihre Entschuldigung zum Ausdruck gebracht hätte (wie die Kommission dies in ihrem Brief an den Bürgerbeauftragten getan habe).
ENTSCHEIDUNG
1 Fehlende Antwort oder Reaktion auf seiten der Kommission
1.1 Der Beschwerdeführer, der das Auswahlverfahren KOM/A/3/98 bestanden hatte, behauptete, daß die Kommission auf Rückfragen und Ersuchen um Termine für Vorstellungsgespräche, die er vorgelegt habe, nicht geantwortet habe. Er behauptete ferner, daß die Kommission es unterlassen habe, ihm zusagende Termine für Vorstellungsgespräche festzulegen, daß sie es unterlassen habe, die Gültigkeitsdauer der Reserveliste zu verlängern und daß sie sich geweigert habe, ihm Zugang zu der Liste der erfolgreichen Kandidaten zu gewähren.
1.2 Die Kommission entschuldigte sich in ihrer Stellungnahme dafür, nicht auf einen Brief des Beschwerdeführers geantwortet zu haben. Sie legte die Gründe dar, aufgrund derer es bisher nicht möglich gewesen war, ein Vorstellungsgespräch mit dem Beschwerdeführer durchzuführen und warum sie beschlossen hatte, die Namen der erfolgreichen Kandidaten nicht zu veröffentlichen. Die Kommission wies ferner darauf hin, daß sie im Dezember 1999 beschlossen habe, die Gültigkeitsdauer der Reserveliste um ein weiteres Jahr zu verlängern, daß der Beschwerdeführer hiervon informiert worden sei und daß er benachrichtigt werden würde, sobald sich eine Einstellungsmöglichkeit ergeben sollte.
1.3 In seinen Bemerkungen brachte der Beschwerdeführer seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, daß die Kommission die Gültigkeitsdauer der Reserveliste verlängert hatte und daß er erfahren hatte, was die Gründe für die Verzögerungen und das Schweigen der Kommission gewesen waren. Er dankte dem Bürgerbeauftragten für den Beitrag, den dieser hierzu geleistet habe. Der Beschwerdeführer fügte jedoch hinzu, daß er es geschätzt haben würde, wenn die Kommission ihm selbst einen Brief gesandt hätte, in dem sie ihren Standpunkt dargestellt oder ihre Entschuldigung zum Ausdruck gebracht hätte (wie die Kommission dies in ihrem Brief an den Bürgerbeauftragten getan habe).
2 Schlußfolgerung
Aus der Stellungnahme der Kommission und den Anmerkungen des Beschwerdeführers ergibt sich, daß die Kommission Schritte unternommen zu haben scheint, um die Sache beizulegen, und daß sie dadurch den Beschwerdeführer zufriedengestellt hat. Der Bürgerbeauftragte schließt daher seine Akte.
Der Präsident der Europäischen Kommission wird ebenfalls über diese Entscheidung unterrichtet.
WEITERE BEMERKUNGEN
Im vorliegenden Fall hat die Kommission sich in einem Brief an den Bürgerbeauftragten dafür entschuldigt, den Brief des Beschwerdeführers nicht beantwortet zu haben und die Gründe erläutert, aufgrund derer es nicht möglich war, ein Vorstellungsgespräch mit dem Beschwerdeführer durchzuführen. Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, daß es wünschenswert gewesen wäre, wenn die Kommission auch direkt an den Beschwerdeführer geschrieben hätte, um ihm ihre Entschuldigung und ihre Erklärungen mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN
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