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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1063/99/VK gegen die Europäische Kommission


Straßburg, 18. Oktober 1999

Sehr geehrte Frau B.,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 22. Juli 1999, in dem Sie eine Beschwerde über die langwierige Bearbeitung und mangelnde Kontrolle seitens der Kommission im Hinblick auf die Durchführung des ESPRIT Projektes 20073 'RasDaMan' vorbrachten.
Nach einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Beschwerde, übermittelte der Europäische Bürgerbeauftragte am 3. September 1999 Ihre Beschwerde dem Präsidenten der Europäischen Kommission mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 29. September 1999 informierten Sie den Europäischen Bürgerbeauftragten, daß Ihrer Beschwerde seitens der Kommission abgeholfen wurde, da diese den Sachverhalt klar und unbürokratisch geregelt habe.
Der Bürgerbeauftragte ist daher der Ansicht, daß die Kommission die nötigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Angelegenheit zu regeln.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat daher den Fall abgeschlossen.
Ich werde auch den Präsidenten der Europäischen Kommission von dieser Entscheidung unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN