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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 934/99/VK gegen die Europäische Kommission
Decision
Case 934/99/VK - Opened on Friday | 03 September 1999 - Decision on Tuesday | 16 November 1999
Straßburg, 16. November 1999
Sehr geehrter Herr H.,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 22. Juli 1999, in dem Sie sich im Namen von Alpha Translation Service darüber beschweren, daß die Kommission ihrer Zahlungsverpflichtung für von Ihnen geleistete Dolmetscherdienste für eine Konferenz nicht nachgekommen ist.
Nach einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Beschwerde, übermittelte der Europäische Bürgerbeauftragte am 3. September 1999 Ihre Beschwerde dem Präsidenten der Europäischen Kommission mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 16. September 1999 informierten Sie den Europäischen Bürgerbeauftragten, daß Ihrer Beschwerde seitens der Kommission abgeholfen wurde, da die angemahnte Zahlung durch die Kommission erfolgt ist. Sie führten weiterhin aus, daß es für Sie unverständlich sei, daß Alpha Translation Service die Kosten für die Banküberweisung in Höhe von 40 DM zu tragen hatte. Der Bürgerbeauftragte nahm daraufhin Kontakt zu Ihnen auf, um zu klären, ob die Beschwerde für Sie endgültig abgeschlossen sei. Am 27. Oktober 1999 hat Ihr Büro dem Bürgerbeauftragten per Telefon wissen lassen, daß für Sie der Fall endgültig erledigt ist.
Der Bürgerbeauftragte ist daher der Ansicht, daß die Kommission die nötigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Angelegenheit zu regeln.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat daher den Fall abgeschlossen.
Ich werde auch den Präsidenten der Europäischen Kommission von dieser Entscheidung unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN
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