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Entscheidung im Fall 1349/2018/MIG über das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf die Bitte eines Teilnehmers an der Umfrage „Konsultation zur Zukunft Europas“, eine Kopie seines Beitrags zu erhalten, zu antworten

1. Der Beschwerdeführer hatte im Mai 2018 an der Umfrage „Konsultation zur Zukunft Europas“[1] der Europäischen Kommission teilgenommen. Am 22. Mai 2018 wandte er sich mit der Bitte an die Kommission, ihm eine Kopie seines Beitrags zu übersenden. Am 25. Mai 2018 wandte er sich zudem an die Vertretung der Kommission in Berlin, Deutschland. Da der Beschwerdeführer keine Antwort erhielt, wandte er sich am 26. Juli 2018 an die Bürgerbeauftragte.

2. Das Team der Bürgerbeauftragten nahm Kontakt zu der Kommission auf. Die Kommission antwortete dem Beschwerdeführer daraufhin am 17. September 2018 und übersandte ihm eine Kopie seines Beitrags. Darüber hinaus erläuterte die Kommission, wie Umfrageteilnehmer ihre Beiträge selbstständig von der Umfragewebseite downloaden können. Schließlich entschuldigte sich die Kommission für die Verzögerung und versicherte dem Beschwerdeführer, dass nun sichergestellt sei, dass die auf der Umfragewebseite angegebene E-Mail-Adresse ordnungsgemäß funktioniere.

3. Da nun eine Antwort gesendet wurde, gilt die Beschwerde als beigelegt[2] und die Bürgerbeauftragte schließt den Fall ab[3].

 

Tina Nilsson

Leiterin des Referats Untersuchungen – Referat 4

Straßburg, den 24/09/2018

 

[1] Siehe https://ec.europa.eu/commission/future-europe/consultation-future-europe_de.

[2] Sollte der Beschwerdeführer der Ansicht sein, dass die Antwort der Kommission nicht zufriedenstellend ist, steht es ihm frei, eine neue Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten einzulegen.

[3] Diese Beschwerde wurde gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen zur Übertragung der Beschwerdebearbeitung behandelt.