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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 537/98/VK gegen das Europäische Parlament
Decision
Case 537/98/VK - Opened on Tuesday | 30 June 1998 - Decision on Wednesday | 13 January 1999
Straßburg, 13. Januar 1999
Sehr geehrte Frau G.,
am 22 Mai 1998 beschwerten Sie sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten über das Europäische Parlament. In Ihrer Beschwerde gaben Sie an, daß die Entscheidung des Parlaments, Sie nicht für das interne Auswahlverfahren C/347 zuzulassen, nicht gerechtfertigt sei.
Am 30 Juni 1998 leitete ich die Beschwerde an den Präsidenten des Europäischen Parlaments weiter. Das Parlament übermittelte seine Anmerkungen am 23. September 1998. In der Sache gab das Parlament an, daß die Entscheidung, Ihre Bewerbung nicht zuzulassen, korrekt war, da Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung weder die Position einer Beamtin noch die Position einer zeitweilig Bediensteten bei diesem Organ innehatten. Zu Ihrem Einwand, daß Sie de facto für das Parlament im Rahmen des gemeinsamen Besucherprogramms des Europarats und des Europäischen Parlaments arbeiteten, führte das Parlament aus, daß Sie, auch wenn dies der Fall sein sollte, den Status einer zeitweilige Bediensten beim Europarat und nicht beim Europäischen Parlament hatten.
Ich übersandte Ihnen die Anmerkungen des Parlaments mit der Aufforderung, diese gegbenenfalls zu kommentieren. Am 17. Dezember 1998 erhielt ich ein Schreiben von Ihnen, in welchem sie mir mitteilten, daß Sie Ihre Beschwerde abschließen möchten.
Ich teilte Ihnen daher mit, daß ich Ihre Beschwerde abgeschlossen habe.
Der Präsident des Europäischen Parlaments wird ebenfalls über diese Entscheidung informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN
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