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Das Recht der europäischen Bürger auf Information - Beschwerden über mangelnde Transparenz

Einleitung

Meine Damen und Herren! Willkommen zu diesem Seminar, das mein Büro in Zusammenarbeit mit Transparency International organisiert hat. Ich freue mich, das Podium mit Jana Mittermeier zu teilen, die hier in Brüssel für Transparency International arbeitet. Ich freue mich auch sehr, dass Christian Linder vom Kabinett von Kommissionsvizepräsident Sefcovic heute zu uns gekommen ist. Passenderweise ist er im Kabinett unter anderem für die Europäische Transparenzinitiative verantwortlich, die bereits einige wichtige Ergebnisse hervorgebracht hat.

Apropos Vizepräsidenten, wir fühlen uns geehrt, dass Diana Wallis, MdEP, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments in Fragen der Transparenz, zugestimmt hat, an unserem Seminar teilzunehmen und den Vorsitz zu führen.

Ich freue mich auch, dass wir heute Olivier Hoedeman vom Corporate Europe Observatory bei uns haben. Der Europäische Bürgerbeauftragte erhält regelmäßig Beschwerden von der Beobachtungsstelle „Corporate Europe“, die uns helfen, Mängel in der EU-Verwaltung zu ermitteln und die EU-Organe bei deren Behebung zu beraten.

Warum haben wir diese Veranstaltung organisiert? Wir waren sehr daran interessiert, dem Aufruf von Informationsbefürwortern zu folgen, den "International Right to Know Day" auf der ganzen Welt ins Rampenlicht zu stellen. Und da die Debatte über den Zugang zu Dokumenten und Informationen in Brüssel noch nicht abgeschlossen ist und für die Arbeit des Bürgerbeauftragten von besonderer Bedeutung ist, hielten wir es für fruchtbar, einige der damit verbundenen Fragen mit Ihnen zu erörtern.

Nur ein weiterer Hinweis: Durch bloße Mitinzidenz ist heute der erste volle Tag der neuen visuellen Identität des Europäischen Bürgerbeauftragten. Ich möchte Sie einladen, sich unser neues Logo und neues Design anzusehen, das Sie auf unserer Website und in der heutigen Pressemitteilung finden.

Ich werde mich nun kurz auf das Recht der europäischen Bürger auf Information und die Beschwerden, die der Bürgerbeauftragte über mangelnde Transparenz erhält, konzentrieren. Ich möchte auch auf die Ergebnisse hinweisen, die wir erzielt haben, und auf die Dinge, die noch zu tun sind. Abschließend freue ich mich auf eine lebhafte Debatte mit Ihnen allen.

Das Recht der europäischen Bürger auf Wissen

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte stellen eine entscheidende Etappe des langen Prozesses der Stärkung der europäischen Bürger und anderer Interessenträger dar. Insbesondere die Charta ist ein starkes Signal für die Bedeutung, die die Union den Rechten der Bürger beimisst.

Der Abschnitt der Charta mit dem Titel „Bürgerrechte“ enthält natürlich das Recht, sich beim Bürgerbeauftragten zu beschweren. Es enthält auch das Recht auf eine gute Verwaltung, ein Recht, das im Mittelpunkt dessen steht, was der Bürgerbeauftragte tut. Zu den Aspekten des Rechts auf eine gute Verwaltung, die in der Charta ausdrücklich erwähnt werden, gehören das Recht, dass die EU-Verwaltung seine Angelegenheiten „unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist“ behandelt, das Recht jeder Person, gehört zu werden, und das Recht jeder Person auf Einsicht in ihre Akte.

Eine Reihe weiterer Artikel des Vertrags von Lissabon sorgt für mehr Transparenz bei den Tätigkeiten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Sie enthalten eine Bestimmung, wonach der Rat öffentlich tagen kann, wenn er über Gesetzesentwürfe berät und entscheidet - was ich wiederholt gefordert habe. Der Vertrag verpflichtet die Verwaltung der Union jedoch auch, ihre Arbeit so offen wie möglich zu gestalten, um eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen.

Artikel 42 der Charta der Grundrechte ist für die Arbeit des Bürgerbeauftragten besonders wichtig. Sie sieht vor, dass die Bürger ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union haben. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung dar und erweitert das Recht auf Zugang nicht nur zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, sondern auch auf alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, darunter erstmals auch den Europäischen Rat.

All diese neuen Bestimmungen sind für das Recht auf Wissen von entscheidender Bedeutung. Die europäischen Bürger müssen sehen können, was die Regierungen, die sie als nationale Bürger gewählt haben, auf europäischer Ebene tun. Sie müssen auch in der Lage sein, als Unionsbürger die Arbeit der EU-Organe wirksamer zu überwachen. Darüber hinaus haben sie das Recht auf eine offene und bürgerfreundliche EU-Verwaltung, die sich für eine Dienstleistungskultur einsetzt.

Beschwerden über mangelnde Transparenz

Kommen wir nun zu unserer Beschwerdestatistik. Im Jahr 2009 war die mit Abstand häufigste Behauptung, die vom Bürgerbeauftragten geprüft wurde, mangelnde Transparenz in der EU-Verwaltung. Diese Behauptung entstand in 36 % aller Untersuchungen und umfasste die Verweigerung von Informationen oder den Zugang zu Dokumenten. Mit einer gewissen Besorgnis habe ich die anhaltend hohe Zahl von Beschwerden über mangelnde Transparenz in den letzten Jahren zur Kenntnis genommen. Schließlich ist eine rechenschaftspflichtige und transparente EU-Verwaltung von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU aufzubauen.

Ich möchte Ihnen einige Beispiele für Fälle nennen, in denen ich mich mit mangelnder Transparenz befasst habe: Nach den bei mir eingegangenen Beschwerden habe ich die Kommission dafür kritisiert, dass sie es versäumt hat, ein umfassendes Dokumentenregister einzurichten, wie es nach den EU-Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten erforderlich ist.

Ich habe auch das Europäische Parlament dafür kritisiert, dass es die Transparenzvorschriften in Bezug auf die Offenlegung von Einzelheiten über die Vergütungen der MdEP nicht befolgt hat. Ich habe festgestellt, dass das Parlament im Anschluss an diese Untersuchung auf seiner Website allgemeine Informationen über die Vergütungen der MdEP veröffentlicht hat. Dies ist eine Entwicklung, die ich begrüße, obwohl das Parlament mehr tun sollte, um die höchsten Transparenzstandards einzuhalten.

In einem kürzlichen Fall erhielt ich eine Beschwerde von einem irischen Staatsbürger, dessen Sohn nach der Einnahme eines Anti-Akne-Arzneimittels Selbstmord begangen hatte. Der Vater des Jungen bat die Europäische Arzneimittel-Agentur um Zugang zu Berichten über Nebenwirkungen im Zusammenhang mit diesem Arzneimittel. Die EMA verweigerte zunächst den Zugang und argumentierte, dass die EU-Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten nicht für Berichte über Nebenwirkungen gelten.

Ich war anderer Meinung und forderte die EMA auf, ihre Ablehnung zu überdenken. Die EMA nahm meine Empfehlung an und kündigte die Veröffentlichung der Berichte an. Die EMA kündigte auch an, dass sie ihre Transparenzpolitik überarbeiten werde. Ich begrüße diesen konstruktiven Ansatz sehr.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es für einzelne Bürger ist, sich über ihre Rechte zu informieren und sie zu nutzen. Letztendlich profitieren alle von mehr Transparenz, sowohl im wichtigen Bereich der öffentlichen Gesundheit als auch in anderen Bereichen.

Transparenter Dialog mit den EU-Institutionen

Der Vertrag von Lissabon stärkt auch das Recht der Bürger und Vereinigungen, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Sie verpflichtet die Organe der Union, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Organisationen und der Zivilgesellschaft zu führen.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass ein „offener, transparenter und regelmäßiger Dialog“, wie er im Vertrag festgelegt ist, eine echte Debatte über die Politik mit repräsentativen Organisationen und der Zivilgesellschaft voraussetzt, die die Initiativen der Organe kritisieren und ablehnen sowie sie unterstützen können. Ich bin davon überzeugt, dass diese neue Bestimmung auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit des Bürgerbeauftragten haben wird.

Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Anfang dieses Jahres habe ich eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie die Kommission eine Studie über die Verwendung nichtmenschlicher Primaten wie Schimpansen zu Forschungszwecken durchgeführt hat. Der Antrag wurde von der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen eingereicht. Der zuständigen Arbeitsgruppe der Kommission fehle es an Fachwissen auf diesem Gebiet, und sie habe bestimmte Beweise nicht berücksichtigt. Ich habe zu diesem Fall noch keine Schlussfolgerungen gezogen. Es ist jedoch klar, dass darin die Rolle hervorgehoben wird, die der Bürgerbeauftragte bei der Förderung einer wirksamen und transparenten Politikgestaltung in den EU-Organen spielen kann.

Hohe ethische Standards in der EU-Verwaltung

Lassen Sie mich auch ein paar Worte zu Transparenz und Ethik sagen, bevor Olivier Hoedeman den Aktionsplan der ALTER EU für Transparenz und Ethikreform in den EU-Institutionen vorstellt. Diese beiden Prinzipien gehen offensichtlich Hand in Hand. Der Bürgerbeauftragte unterstützt nachdrücklich die Einhaltung der höchsten ethischen Standards in der EU-Verwaltung.

Es gibt immer mehr Beschwerden in diesem Bereich. Sie reichen von der Frage, welche Geschenke EU-Beamte annehmen sollten, bis hin zur Frage der "Drehtüren", bei denen Kommissionsmitglieder oder EU-Beamte in den Privatsektor wechseln - oder umgekehrt - und damit Gefahr laufen, Interessenkonflikte zu verursachen. Transparenz in Verbindung mit Grundsätzen und Regeln für ethisches Verhalten sind für die Bewältigung dieser Fragen von entscheidender Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund habe ich vor kurzem eine Konsultation zu ethischen Grundsätzen mit den nationalen Bürgerbeauftragten in den Mitgliedstaaten eingeleitet. Diese Konsultation zielt nicht darauf ab, konkrete Leitlinien zu erstellen.  Die Idee besteht darin, die grundlegenden ethischen Grundsätze zu ermitteln und anzugeben, die für EU-Beamte gelten sollten.  Diese sollten es den EU-Beamten ermöglichen, das Recht und andere anwendbare Vorschriften besser zu verstehen und anzuwenden und in Situationen zu helfen, die anscheinend nicht unter das Recht oder andere anwendbare Vorschriften fallen. Ich hoffe, dass ich Ihnen die Ergebnisse in naher Zukunft vorstellen kann.

Schlussfolgerung

Abschließend möchte ich sagen, dass das Recht auf Wissen ein äußerst wichtiges Recht für alle europäischen Bürger ist. Nur wenn sie das Gefühl haben, dass die EU-Verwaltung transparent, zugänglich und rechenschaftspflichtig ist, werden sie das notwendige Vertrauen und die Bereitschaft entwickeln, sich aktiv am demokratischen Leben der Union zu beteiligen.

Ich bin mir bewusst, dass noch viel zu tun bleibt, damit die Bürgerinnen und Bürger sowohl über ihre Rechte als auch darüber, wie sie diese am besten ausüben können, umfassend informiert werden. Ich bin entschlossen, die Bürger über diese Rechte zu informieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werde ich eng mit dem Europäischen Parlament und den nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

Nicht zuletzt ist es auch wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihr Grundrecht auf Zugang zu Dokumenten oder anderen Rechten verletzt wird. Deshalb fordere ich Sie alle auf, dazu beizutragen, das Wort zu verbreiten, dass der Europäische Bürgerbeauftragte ein schneller, freier, flexibler und unserer Meinung nach wirksamer Weg ist, um Einzelpersonen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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