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„Auf dem Weg zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger“: Die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten bei der Zusammenarbeit mit seinen staatlichen und regionalen Gegenparteien, Rede des Europäischen Bürgerbeauftragten, Professor P. Nikiforos Diamandouros, an der Nueva Economía Fórum, Madrid, 28. April 2006

Ehrenwerter Defensor del Pueblo de España,

Präsident des Foro de la Nueva Economía,

Estimados colegas,

Señoras y señores: -------------------

I. Introducción

Es un gran placer estar presente en este encuentro organizado por el Foro de la Nueva Economía, para hablarles de un tema tan actual como es la Europa de los Ciudadanos desde la perspectiva del Defensor del Pueblo Europeo. Permítanme, en primer lugar, expresar mi agradecimiento al Presidente de este Foro, Señor José Luís Rodríguez, por brindarme la oportunidad de estar aquí con Ustedes.

Querría también dar las gracias a mi colega y amigo, Enrique Múgica, por su halagadora presentación, así como a los Defensores del Pueblo autonómicos que han venido hasta Madrid para presenciar esta conferencia. Si bien éste será uno de los ejes de mi exposición, déjenme que les avance que el trabajo del Defensor del Pueblo Europeo en defensa de los ciudadanos europeos ha sido en gran parte resultado de la estrecha colaboración con mis colegas, tanto a nivel nacional como autonómico.

Me siento orgulloso de poder hablarles del papel de un Defensor del Pueblo en un país como España donde el funcionamiento de esta institución es ejemplar y ha servido de fuente de inspiración para otros países, como también para la Unión Europea.

Esta importancia del Defensor del Pueblo en España es una de las razones por las que estaré de vuelta en Madrid en breves días, en el marco de una visita oficial a España durante la que deberé explorar con el Defensor del Pueblo español, Enrique Múgica, los medios a nuestro alcance para colaborar de forma más estrecha en materias como, por ejemplo, la información de la que disponen nuestros conciudadanos sobre sus derechos en la Unión Europea.

Mis estancias en España me permitirán sin duda tomar el pulso al clima político del país, en un momento particularmente importante en la evolución de su régimen democrático. Ésta es una oportunidad que valoro en gran manera ya que, como académico, la democracia española ha sido objeto de estudio para mí durante casi treinta años, habiendo visitado su bello país en varias ocasiones. De hecho, en ese papel académico, una de mis experiencias más denkwürdige tuvo lugar en esta misma ciudad, cuando hace unos años fui profesor visitante del Centro de Estudios Avanzados en Ciencias Sociales del Instituto Juan March. Me complace comprobar la presencia entre el público de algunos amigos de aquellos años en el Instituto Juan March.

Debo confesarles, sin embargo, que mi experiencia en ese Instituto, aunque denkwürdig, tuvo un unbequem! El alto nivel de inglés hablado tanto por el profesorado como los estudiantes me impidió mejorar mi castellano lo suficiente como para sentirme cómodo pronunciando una conferencia en este idioma. Por lo tanto, y asumiendo completa responsabilidad por este inconveniente, les solicitaré su comprensión y continuaré en inglés.

Europa und seine Zukunft sind derzeit Gegenstand einer intensiven und turbulenten öffentlichen Debatte, in der Politiker Schwierigkeiten haben, ihrer öffentlichen Meinung und sogar sich selbst zu erklären, was es bedeutet, Europa seinen Bürgern näher zu bringen: Mit anderen Worten, was es bedeutet, ein „Bürgereuropa“ zu schaffen.

Ein Teil des Problems besteht darin, das Verhältnis zwischen Demokratie in den Mitgliedstaaten und Demokratie auf europäischer Ebene zu definieren. Aber das ist nur ein Teil des Problems. Das Konzept eines Europas der Bürger impliziert nicht nur Demokratie, sondern auch Rechtsstaatlichkeit, die die Achtung der Rechte des Einzelnen, einschließlich der Grundrechte, garantiert.

Obwohl wir davon ausgehen, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf natürliche Weise zusammenpassen, unterscheiden sie sich historisch und analytisch. Das Verhältnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist ein grundlegender Aspekt der politischen und verfassungsmäßigen Kultur. Darüber hinaus tragen die Unterschiede in dieser Beziehung wesentlich dazu bei, die Unterschiede zu erklären, die wir zwischen den politischen und verfassungsmäßigen Kulturen in der Europäischen Union finden. Kein Wunder also, dass die Aussicht auf ein Europa der Bürger so verlockend - und so schwer fassbar ist!

Rechtsstaatlichkeit beschreibt einen Zustand, in dem alle Mitglieder der Gesellschaft unter dem Gesetz leben und in dem die öffentliche Gewalt auf der Grundlage dessen konstituiert und ausgeübt wird, was Max Weber als "gesetzlich-rationale" Regeln bezeichnete.

Wenn die Rechtsstaatlichkeit seit langem etabliert ist, wird das Verhältnis zwischen Herrschern und Beherrschten durch Institutionen vermittelt, die rechtliche Anerkennung und Autorität genießen und die der vom Herrscher ausgeübten Macht wirksame Grenzen setzen. Die wichtigste dieser Institutionen ist eine unabhängige Justiz, deren Entscheidungen von der Exekutive der Regierung wirksam umgesetzt werden.

Die moderne Demokratie hingegen basiert auf einer Kombination von Gleichheit und Freiheit. Das relative Gleichgewicht zwischen diesen beiden Prinzipien ermöglicht es uns, verschiedene Varianten der Demokratie zu unterscheiden. Ich werde nur zwei davon in einer sehr schematischen Weise erwähnen.

Die erste leitet ihre Wurzeln aus dem jakobinischen Erbe der Französischen Revolution ab und privilegiert die Gleichheit als grundlegendes Organisationsprinzip der Demokratie.

Sein Hauptnachteil ist, dass seine eindimensionale Logik, die Homogenität fördert und Vielfalt abschreckt, Gefahr läuft, eine abflachende Dynamik zu erzeugen, die der Ausübung öffentlicher Autorität eine Dimension des "Nivellierens des Egalitarismus" verleihen kann. Dies wiederum wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der damit verbundenen Rechte und Pflichten auf.

Die alternative Variante zeichnet sich durch eine pluralistische Logik aus, deren vorrangiges Anliegen die Suche nach einem optimalen Gleichgewicht zwischen Institutionen ist, die alternativ egalitäre und libertäre Prinzipien ausdrücken.

Die Kombination der pluralistischen Version von Demokratie und einer florierenden Rechtsstaatlichkeit schafft die optimalen Voraussetzungen dafür, dass Institutionen, die die Rechenschaftspflicht fördern, einschließlich des Bürgerbeauftragten, neben den Gerichten existieren und ihre Arbeit in einer Weise ergänzen, die ich in Kürze beschreiben werde.

Ich werde davon absehen, Ihnen ein großartiges Design für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger oder einen Fahrplan für den Weg dorthin anzubieten. Das sind Aufgaben für politische Führer, nicht für den Bürgerbeauftragten. Ich treffe jedoch häufig mit Kommissionsvizepräsidentin Margot Wallström zusammen, die für die Kommunikationsstrategie der Kommission zuständig ist, und ich habe öffentlich ihr Ziel begrüßt, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Debatte über die Zukunft der Europäischen Union zu stellen.

In der restlichen mir heute zugewiesenen Zeit werde ich versuchen zu erklären, wie die tägliche Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten und meiner Kollegen in den Mitgliedstaaten auf der Mikroebene dazu beiträgt, die Bürger zu stärken und ihnen eine Auswahl an Möglichkeiten zur Verteidigung ihrer Rechte anzubieten, wodurch dazu beigetragen wird, die Qualität der Demokratie zu erhöhen und zu erhalten und gleichzeitig die Rechtsstaatlichkeit zu fördern.

II. Die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten

Die grundlegende Funktion eines Bürgerbeauftragten besteht darin, Beschwerden gegen Behörden zu untersuchen. Die Gerichte sind die wesentlichen institutionellen Garanten der Rechtsstaatlichkeit, und die Möglichkeit, Gerichtsverfahren gegen Behörden einzuleiten, ist ein Grundrecht. Die Rolle des Bürgerbeauftragten ergänzt die der Gerichte und bietet den Bürgern einen alternativen Rechtsbehelf mit einem anderen Gleichgewicht zwischen Vor- und Nachteilen.

Im Gegensatz zu einem Gericht hat ein Bürgerbeauftragter normalerweise keine Befugnis, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Seine Wirksamkeit beruht auf moralischer Autorität und letztlich auf Publizität und der Fähigkeit, die öffentliche Meinung zu überzeugen, was in der pluralistischen Variante der Demokratie den Behörden einen wirksamen Anreiz bieten kann, den Empfehlungen eines Bürgerbeauftragten nachzukommen.

Der unverbindliche Charakter von Entscheidungen ermöglicht es, dass die Verfahren eines Bürgerbeauftragten flexibler sind als die eines Gerichts, so dass der Bürgerbeauftragte relativ schnell und kostengünstig und normalerweise kostenlos für den Beschwerdeführer handeln kann.

Darüber hinaus berücksichtigt ein Bürgerbeauftragter nicht nur die gesetzlichen Rechte der Parteien, sondern auch umfassendere Grundsätze der guten Verwaltung, die aus Gründen, die ich später erläutern werde, von Natur aus offen sind.

Der weltweit erste parlamentarische Bürgerbeauftragte wurde 1809 in Schweden gegründet, um die Rechtmäßigkeit des Verhaltens von Beamten zu überprüfen. Erst 1919 wurde das schwedische Modell an die Bedürfnisse eines anderen Landes, Finnland, angepasst. Dann verging fast ein halbes Jahrhundert, bevor 1955 in Dänemark ein dritter Bürgerbeauftragter gegründet wurde.

In den 1960er und frühen 1970er Jahren begann eine erste Welle der globalen Expansion, als ältere Demokratien wie Norwegen, Neuseeland, Großbritannien und Frankreich die Ombudsstelle als eine Möglichkeit annahmen, die Probleme der Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung anzugehen, die stark expandierte und neue Rollen übernahm, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, als die soziale Rolle des Staates exponentiell wuchs.

Ab Mitte der 1970er Jahre wurden Ombudsleute in postautoritären Staaten wie Griechenland, Portugal und Spanien sowie in vielen Ländern Lateinamerikas gegründet. Nach 1989 führte der Übergang vom Kommunismus zur Demokratie in Mittel- und Osteuropa zu einem starken Anstieg der Zahl der Ombudsstellen in diesen Regionen.

Besonders beeindruckend war die Verbreitung der Ombudsstelle in der Europäischen Union. Zum Zeitpunkt der Aushandlung des Vertrags von Maastricht bestanden die nationalen Bürgerbeauftragten nur in der nackten Mehrheit der Mitgliedstaaten; 7 von 12. Die Folge der sukzessiven Erweiterungen und der Einrichtung neuer Büros ist, dass es heute in 23 der 25 Mitgliedstaaten einen nationalen Bürgerbeauftragten gibt.

Auf Unionsebene wurde der Europäische Bürgerbeauftragte durch den Vertrag von Maastricht von 1993 mit dem Ziel gegründet, die Beziehungen zwischen den Bürgern und der Verwaltungsebene der Union zu verbessern.

Im ursprünglichen spanischen Vorschlag während der Verhandlungen, die zum Vertrag von Maastricht führten, sollte der Europäische Bürgerbeauftragte die Anwendung der Rechte der europäischen Bürger auf nationaler Ebene überwachen. Der schließlich angenommene Text, der auf einem dänischen Vorschlag beruhte, verfolgte jedoch ein anderes Ziel. Als der erste Europäische Bürgerbeauftragte im September 1995 seine Arbeit aufnahm, war er auf der Grundlage eines Mandats zur Behandlung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit nur bei den Tätigkeiten der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft tätig.

Der Vertrag von Amsterdam von 1997 hat die sogenannte „dritte Säule“ der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in das Mandat aufgenommen, so dass ich nun auch Beschwerden gegen Europol und Eurojust untersuchen kann.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa, dessen endgültiges Schicksal noch ungewiss ist, würde das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten auf die „Union, die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen“ ausweiten. Dies würde die Europäische Verteidigungsagentur, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingerichtet wurde, sowie - vielleicht überraschend - den Europäischen Rat, der aus den Staats- und Regierungschefs besteht, in das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten einbringen.

In der Praxis sind die meisten zulässigen Beschwerden, die ich erhalte, gegen die Europäische Kommission gerichtet. Dies ist verständlich, da die Kommission die wichtigste EU-Einrichtung ist, die direkte Beziehungen zu Bürgern und Einwohnern der Union unterhält, die berechtigt sind, sich bei mir zu beschweren.

Der Schwerpunkt des Mandats des Europäischen Bürgerbeauftragten liegt auf dem Begriff „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“, der weder in den Verträgen noch im Statut des Bürgerbeauftragten definiert ist. Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments legte der Bürgerbeauftragte in seinem Jahresbericht 1997 eine umfassende Definition vor, wonach "ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliegt, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit einer für sie verbindlichen Regel oder einem für sie verbindlichen Grundsatz handelt". Diese Definition wurde später vom Europäischen Parlament gebilligt.

Zu den Regeln und Grundsätzen, die für öffentliche Einrichtungen verbindlich sind, gehören natürlich diejenigen, die den Schutz der Menschenrechte definieren. Der Europäische Bürgerbeauftragte hat daher Menschenrechtsverletzungen stets als eine Form von Missstand in der Verwaltungstätigkeit angesehen. Dies entspricht dem Ansatz einer überwältigenden Mehrheit der internationalen Bürgerbeauftragtengemeinschaft, für die die Verteidigung der Grundrechte ein wesentlicher Bestandteil ihrer Funktion ist.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Für den Europäischen Bürgerbeauftragten ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union . der wichtigste Maßstab zur Messung der Einhaltung der Menschenrechte. Die Charta stellt zum ersten Mal in der Verfassungsgeschichte der Union eine kodifizierte Reihe von Menschenrechten dar, die die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bürger und Einwohner der EU in einem einzigen Text zusammenfassen.

Obwohl der rechtliche Wert dieses Instruments Gegenstand endloser Debatten ist, beschränkt sich der Bürgerbeauftragte, wie ich bereits erwähnt habe, nicht auf rein rechtliche Rechte und Pflichten. Da das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Charta im Jahr 2000 in Nizza öffentlich proklamiert haben, bin ich der Ansicht, dass die Nichtanwendung und Einhaltung ihrer Bestimmungen einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen würde. Keines der drei Organe hat diese Auslegung bestritten.

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat aktiv an der Arbeit des Konvents mitgewirkt, der die Charta ausgearbeitet hat. Dank der Initiative meines Vorgängers enthielt der endgültige Text eine innovative Art von Recht, die in ähnlichen Codes unbekannt ist: das Recht auf eine gute Verwaltung, das in Artikel 41 verankert ist.

Dieser Artikel enthält einige Beispiele dafür, was eine gute Verwaltung mit sich bringt, wie etwa die unparteiische, gerechte und angemessene Behandlung von Angelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist; eine Person anzuhören, bevor eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird; und Zugang zur eigenen Akte der Person zu gewähren.

Der Artikel enthält jedoch keine erschöpfende Darstellung einer guten Verwaltung, die von Natur aus ein dynamisches und unbefristetes Konzept ist, das auf der Idee beruht, dass in modernen europäischen Gesellschaften die öffentliche Verwaltung existiert, um den Bürgern zu dienen, und nicht umgekehrt. Dieses Prinzip kann auf unterschiedliche Weise formuliert und ausgedrückt werden: Bürgerfreundlichkeit, Dienstbereitschaft oder sogar das Recht auf eine gute Verwaltung.

In vielen Fällen gibt es eine gewisse Überschneidung zwischen den Anforderungen an eine gute Verwaltung und den rechtlichen Verpflichtungen, die von den Gerichten verbindlich und verbindlich festgelegt werden.

Es ist jedoch wichtig, klarzustellen, dass Illegalität nicht mit Missständen in der Verwaltungstätigkeit identisch ist. Die Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass die Behörden rechtmäßig handeln: Daher kann es keine gute Verwaltung sein, gegen das Gesetz zu verstoßen. Auf der anderen Seite können Grundsätze der guten Verwaltung mehr von einer Behörde verlangen, als nur nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Die Arbeit der Bürgerbeauftragten ergänzt daher die Arbeit der Gerichte, so dass sich die Anforderungen an eine gute Verwaltung weiterentwickeln können, um den immer höheren Erwartungen der Bürger an die Dienstleistungsstandards der Behörden gerecht zu werden, ohne dass dies notwendigerweise bedeutet, dass die Bürger ein gesetzliches Recht haben, diese Standards durch Nichtigkeits- oder Schadensersatzklagen durchzusetzen.

Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis

Der Europäische Bürgerbeauftragte gab den Bürgern und Beamten in einer seiner wichtigsten Initiativuntersuchungen zusätzliche Orientierungshilfen zu den Anforderungen einer guten Verwaltung, was zu einer Empfehlung führte, dass alle europäischen Organe und Einrichtungen einen Kodex für gute Verwaltungspraxis annehmen sollten, um die Grundsätze zu ermitteln, die ihre Mitarbeiter im Umgang mit der Öffentlichkeit beachten sollten.

Der Text stützt sich unter anderem auf das spanische Verwaltungsrecht und umfasst Rechtsbegriffe wie Unparteilichkeit, Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Objektivität sowie breite Standards wie Fairness und Angemessenheit.

Der Kodex wurde am 6. September 2001 vom Europäischen Parlament in Form einer Entschließung angenommen.

In meinen Untersuchungen und Entscheidungen beziehe ich mich systematisch auf den Kodex und nutze die darin verkörperten Prinzipien umfassend. Durch die ausdrückliche Festlegung dieser Kriterien hilft der Kodex sowohl den Bürgern als auch der Verwaltung, sich auf ihre gegenseitigen Erwartungen zu konzentrieren, um Vertrauen und eine wirksamere Kommunikation zu fördern.

III. Europäisches Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten

Wie ich bereits erläutert habe, ist das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten auf die Ebene der Europäischen Union beschränkt. Die Umsetzung vieler Aspekte des Rechts der Europäischen Union obliegt jedoch den nationalen, regionalen oder lokalen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten.

Vielen Bürgern fällt es schwer zu verstehen, dass sich der Europäische Bürgerbeauftragte nicht nach Maßnahmen einer nationalen, regionalen oder lokalen Einrichtung erkundigen kann, selbst wenn es sich um ein Recht auf Unionsbürgerschaft handelt, wie z. B. die in Artikel 18 des EG-Vertrags garantierte Freizügigkeit . Dadurch verlieren ca. 70 % der Beschwerden, die ich erhalte, außerhalb meines Mandats.

Viele dieser Beschwerden können von meinen Amtskollegen auf nationaler oder regionaler Ebene wirksam bearbeitet werden. Der Europäische Bürgerbeauftragte hat daher der Zusammenarbeit mit den Bürgerbeauftragten in den Mitgliedstaaten stets hohe Priorität eingeräumt. Kurz nach seinem Amtsantritt 1995 machte der erste Europäische Bürgerbeauftragte deutlich, dass er seinen Auftrag nur in enger Zusammenarbeit mit seinen Kollegen in den Mitgliedstaaten, die alle Bürgerbeauftragte oder ähnliche Einrichtungen auf nationaler und/oder regionaler Ebene eingerichtet haben, ausüben und versuchen könne, die Rechte der Unionsbürger zu schützen.

Bereits 1996 haben wir uns darauf geeinigt, eine flexible Form der freiwilligen Zusammenarbeit zu schaffen. Der erste konkrete Schritt bestand in der Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten, die als erste Anlaufstelle für andere Mitglieder des Netzes im Büro jedes Bürgerbeauftragten fungieren sollten. Es wurde ein Muster für die Organisation von Seminaren der nationalen Bürgerbeauftragten festgelegt, grundsätzlich alle zwei Jahre, sowie für regelmäßige Treffen der Verbindungsbeamten.

Es wurden auch Treffen der regionalen Bürgerbeauftragten organisiert, zuletzt 2003 in Valencia. Das nächste Treffen ist für November 2006 geplant. Künftige Sitzungen finden abwechselnd in den Jahren statt, in denen die nationalen Bürgerbeauftragten zusammenkommen, bei denen auch die regionalen Kollegen vertreten sein werden. Wir haben auch effektive Kommunikationsmittel durch eine lebendige Website und ein Internet-Diskussionsforum, einen elektronischen täglichen Nachrichtendienst und einen halbjährlichen Newsletter entwickelt, die es uns ermöglichen, schnell Informationen auszutauschen und bewährte Verfahren auszutauschen.

Der Prozess, den das Netzwerk in Gang gesetzt hat, war enorm erfolgreich. Wir können jetzt wirklich von einem "Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten" sprechen, das etwa 90 Büros in 29 Ländern in ganz Europa umfasst. Dies ist wirklich ein Beispiel für Subsidiarität in Aktion, indem die Abhilfemaßnahmen so bürgernah wie möglich gestaltet werden, um der Bedeutung der regionalen Dimension der Ombudstätigkeit in einigen Mitgliedstaaten, wie beispielsweise in Spanien, Rechnung zu tragen.

Lassen Sie mich Ihnen ein paar Beispiele geben, um den Punkt zu veranschaulichen. In einer Reihe von Fällen, in denen es um den diskriminierenden Charakter eines spanischen Gesetzes über Sozialleistungen für Behinderte ging, hatte ich im Gegensatz zu meinem Kollegen, dem spanischen Bürgerbeauftragten, keine Untersuchungsbefugnis. In ähnlicher Weise war ich nicht berechtigt, eine Untersuchung über die verschiedenen Preise einzuleiten, die ein griechischer Staatsbürger und ein ausländischer Tourist für den Besuch des Parthenon in Athen gezahlt haben. Das hat mein griechischer Kollege getan. In einer Beschwerde des ausländischen Ehegatten eines britischen Soldaten, der geltend machte, dass ihr aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu Unrecht Studiengebühren in Rechnung gestellt worden seien, konnte ich die britischen Behörden nicht befragen, während der britische parlamentarische Bürgerbeauftragte dazu befugt war. In all diesen Fällen habe ich mit vorheriger Zustimmung des Beschwerdeführers die Angelegenheit an den zuständigen nationalen Bürgerbeauftragten weitergeleitet.

Die enge Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen ist somit ein zentraler Aspekt meiner Arbeit zur schnellen und effektiven Lösung individueller Beschwerden. Eine wirksame Zusammenarbeit ist jedoch ebenso wichtig für das, was ich die proaktive Arbeitsweise der Ombudsstelle nenne.

Ein Europa, in dem die Rechte der Bürger in der Praxis geachtet und in Erklärungen verschiedener Art feierlich anerkannt werden, hängt weitgehend von der Qualität der Arbeit der öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten und davon ab, inwieweit es den Aufsichtsbehörden, einschließlich der Bürgerbeauftragten, gelingt, eine qualitativ hochwertige Verwaltung zu fördern.

In den letzten Jahren hat die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der verschiedenen Mitgliedstaaten und den EU-Organen weiter an Umfang und Intensität zugenommen, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen. Einrichtungen wie die Europäische Polizeiakademie, die EU-Grenzagentur, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, Eurojust und die Europäische Agentur für Flugsicherheit sind auf nationaler Ebene stark vertreten. Vernetzung ist für ihr Funktionieren unerlässlich. Sie stellen den sichtbaren EU-Spitzenpunkt für die zunehmende Intensität der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen auf allen Ebenen der Europäischen Union dar.

Um die Rechte der Bürger und Einwohner zu fördern und zu schützen, muss die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen durch die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerbeauftragten ergänzt werden. Die Bürgerbeauftragten sind gut aufgestellt, um nicht nur individuelle Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn die öffentlichen Verwaltungen das EU-Recht nicht ordnungsgemäß anwenden, sondern auch solche Missstände in der Verwaltungstätigkeit in Zukunft zu vermeiden, indem sie die öffentlichen Behörden aufklären und ermutigen und systemische Probleme angehen.

Trotz des unbestrittenen Erfolgs unserer bisherigen Zusammenarbeit sollten die Bürgerbeauftragten Europas nicht selbstgefällig sein. Unsere sich schnell entwickelnden Gesellschaften bringen große Vorteile für alle, stellen aber auch potenzielle neue Bedrohungen für die Rechte unserer Bürger dar. Es besteht sowohl die Möglichkeit als auch die Notwendigkeit, die Rolle der Bürgerbeauftragten in der sich entwickelnden europäischen rechtlichen und politischen Kultur weiter zu sichern und zu fördern.

Zum Beispiel haben der spanische Bürgerbeauftragte und ich unsere Aktivitäten bereits erfolgreich koordiniert, um eine Beschwerde zu bearbeiten, die sowohl die europäische als auch die nationale Regierungs- und Verwaltungsebene betraf. Der Fall ergab sich aus der Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten, von dem die Beschwerdeführer befürchteten, dass es zu Gebühren für die Ausleihe von Büchern aus öffentlichen Bibliotheken kommen würde.

Herr Múgica und ich haben parallele Untersuchungen durchgeführt, bei denen wir versucht haben, die Rolle zu erläutern, die die spanischen Behörden und die Europäische Kommission in dieser Angelegenheit gespielt haben. Ich bin zuversichtlich, dass diese Zusammenarbeit dazu beigetragen hat, das Grundrecht aller europäischen Bürger auf Kultur besser zu schützen.

In Zukunft möchte ich mit meinen Kollegen die Machbarkeit und Nützlichkeit einer Ausweitung dieser Art der Zusammenarbeit in Richtung formellerer gemeinsamer Untersuchungen untersuchen.

Um innerhalb der mir zugeteilten Zeit zu bleiben, werde ich an dieser Stelle nicht auf andere Fälle aus Spanien eingehen, die ich erhalten habe, sondern werde dies gerne in der Frage-und-Antwort-Periode tun, wenn Sie es wünschen. Ich möchte nur erwähnen, dass der Europäische Bürgerbeauftragte aufgefordert wurde, sich mit einer großen Anzahl von Beschwerden spanischer Bürger, Einwohner und Organisationen zu befassen, darunter auch Beschwerden über die Reparatur des U-Boots Tireless in Gibraltar, Gewalt gegen spanische Lkw-Fahrer in Frankreich, die Bearbeitung einer Beschwerde der Kommission über den Staudamm in Itoiz, das Versäumnis der EU, den Opfern des Terrorismus im Pays Basque Hilfe zu leisten, oder die Entscheidung der Kommission, nicht in die spanische Weigerung einzugreifen, einem homosexuellen Paar ein Visum für die Familienzusammenführung zu erteilen.

IV. Schlussfolgerung

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Prozess der europäischen Integration hat sich in unterschiedlichem Tempo entwickelt, aber jeder erfolgreiche Schritt hat dazu geführt, dass den Erwartungen unserer Mitbürger mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Die Rechte der Bürger und Gebietsansässigen der Union sollten die eigentliche Grundlage Europas bilden. Nur durch die Gewährleistung der Realität dieser Rechte kann der Einzelne vor Missbrauch und Willkür seitens der Organe der Europäischen Union oder der nationalen Behörden bei der Umsetzung des EU-Rechts geschützt werden.

Dementsprechend trägt die Anerkennung dieser Rechte und das Vorhandensein wirksamer Mittel zu ihrer Sicherung dazu bei, die Tätigkeit der europäischen Institutionen zu legitimieren. Der Schutz der Rechte der Bürger ist ebenfalls ein integrierender Faktor, da er dazu beiträgt, das demokratische Gefüge der Union zu stärken und die gemeinsamen europäischen Werte zu stärken.

Wie ich bereits erwähnt habe, ist die Rolle der Gerichte von grundlegender Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit. Die bewusste Wahlmöglichkeit, etwa die Möglichkeit, zwischen alternativen Rechtsbehelfen - etwa zwischen einem Gericht und einem Bürgerbeauftragten - zu entscheiden, stellt ein besonderes Merkmal der pluralistischen Variante der Demokratie dar. Im Gegenzug dient die Fähigkeit, den Bürgern Wahlmöglichkeiten zu bieten, dazu, die Palette der "Produkte" zu bereichern, die eine solche Demokratie ihren Bürgern bieten kann, und damit ihre Qualität zu verbessern.

Die Entwicklung der Ombudsstelle in Europa und der Erfolg des Europäischen Verbindungsnetzes der Ombudsleute sind somit ein Beitrag zum Erfolg der pluralistischen Variante der Demokratie auf unserem Kontinent und auch ein Produkt davon.

Gleichzeitig tragen die Bürgerbeauftragten auch zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit bei, da es immer eine gute Verwaltung ist, die gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten.

Die Ombudsstelle ist somit Teil einer europäischen politischen und verfassungsmäßigen Kultur, die sowohl auf pluralistischer Demokratie als auch auf Rechtsstaatlichkeit beruht und daher die Rechte ihrer Bürger und Einwohner achtet.

Seit der Einrichtung des Organs hat sich der Europäische Bürgerbeauftragte für eine offenere und demokratischere Europäische Union eingesetzt, in der die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte oberste Grundsätze sind. Dieses Unternehmen wäre ohne die Unterstützung und Zusammenarbeit meiner nationalen und regionalen Kollegen im Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten nicht möglich gewesen.

Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass die derzeitige Sackgasse über die Zukunft der EU-Verfassung einen kritischen Punkt in der Entwicklung eines Europas der Bürger darstellt. Was auch immer das letztendliche Schicksal dieser Verfassung sein mag, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungen und den Organen und Einrichtungen der EU im mehrstufigen Governance-System der EU wird sicherlich weiter an Umfang und Intensität zunehmen. Die Herausforderung für die Bürgerbeauftragten besteht darin, dazu beizutragen, die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nur in der Rhetorik, sondern in der Realität in den Alltagsgeschäften der Verwaltung im gesamten Gebiet der Union in den Vordergrund zu stellen.

Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass ein Erfolg bei dieser schwierigen Aufgabe nur dann möglich ist, wenn die Bürgerbeauftragten auf allen Ebenen, auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, wirksam zusammenarbeiten und ihre Bemühungen um ein gemeinsames Ziel eines besseren Dienstes für die europäischen Bürger koordinieren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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